‚Wenn dir die Arbeit nicht gefällt, geh in deine Heimat‘, sagen sie. Meine Arbeit ist schwer, meine Arbeit ist schmutzig, mein Lohn ist niedrig. Auch ich zahle Steuern, sage ich.
Mit diesen Worten klagte die Lyrikerin Semra Ertan 1981 den Rassismus in der deutschen Gesellschaft an. Mehr als 40 Jahre sind seither vergangen. Doch im Angesicht von mehr als 1.250 Straftaten gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte in Deutschland allein im Jahr 2021, dem europaweiten Siegeszug des Rechtspopulismus und rechten Terroranschlägen hat Ertans Lyrik kaum an Aktualität eingebüßt.
Der offene und entgrenzte Hass, wie er in Halle oder Hanau zu Tage trat, ist nur ein Gesicht der Ablehnung. Das andere ist deutlich schwieriger zu erkennen, weil es in Paragrafen, Vorschriften und Behördengänge gekleidet ist. Sie erschweren vielen der mehr als 10 Millionen Menschen ohne deutschen Pass im Land erst das Ankommen und dann die Integration.
Fakt ist: Wir leben in einem Einwanderungsland. Laut der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit OECD steht Deutschland weltweit an zweiter Stelle, was die Einwanderungszahlen angeht. Doch die Gesetzeslage hinkt der Realität hinterher. Die Politikwissenschaftlerin Naika Foroutan erinnert im Spiegel daran, dass kein politischer Akteur in der Bundesrepublik die Migration als das begreift, was sie ist: ein globaler Megatrend.
Schon jetzt fehlen hierzulande tausende Handwerker:innen, LKW-Fahrer:innen und Pflegekräfte. Diese Entwicklung wird nicht einfach stoppen. Die alternde Gesellschaft wird sie weiter verschärfen. „Die Mär von gezielter Auswahl und den ‚qualifizierten Fachkräften‘ wird keinen Bestand haben“, schreibt Foroutan. Sie verweist darauf, dass die Ampel ihre Migrationspolitik deshalb endlich an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen müsse. Es sei notwendig, Schutzsuchenden mehr Möglichkeiten zur Integration zu bieten und sie unkompliziert in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das bedeute nicht, die Grenzen für alle zu öffnen und nicht mehr zwischen Arbeitsmigrant:innen und Schutzsuchenden zu unterscheiden. Sondern die Realität anzuerkennen: Schon jetzt leben Hunderttausende in Deutschland, die als Schutzsuchende gekommen sind und die nicht mehr heimkehren werden. Diese Menschen gilt es als Möglichkeit und nicht als Problem zu begreifen. „Wer, wenn nicht Deutschland mit seinem dualen Bildungssystem, könnte die sogenannten ‚unqualifizierten‘ Arbeitskräfte integrieren?“, fragt Foroutan.
Krautreporter-Mitglied David Mos, der bei der Caritas als Referent für Migration und Integration arbeitet, sieht das ähnlich. Er sagt: „Deutschland verschwendet eine Menge Potenzial.“ Um das zu nutzen, müsse man sich zuerst als Einwanderungsgesellschaft verstehen und Vielfalt zulassen, sagt er. Und erklärt: „Dafür muss die Politik die Rahmenbestimmungen schaffen.“
Doch welche Rahmenbedingungen genau müssten sich für Schutzsuchende ändern, um Menschen weniger Steine in den Weg zu legen – und das Potenzial einer Einwanderungsgesellschaft zu nutzen?
1. Geduldete Menschen brauchen eine Perspektive
Mehr als 240.000 Menschen werden in Deutschland „geduldet“. Das sind mehr, als in Mainz leben. Diese „Duldung“ bedeutet: Die Asylgesuche dieser Menschen wurden abgelehnt, sie müssten eigentlich ausreisen. Doch ihre Abschiebung wird ausgesetzt.
Die Gründe sind vielfältig: In manchen Ländern ist es so unsicher, dass niemand dorthin abgeschoben werden darf. Aktuell gilt ein allgemeiner Abschiebestopp zum Beispiel für Afghanistan. In anderen Fällen wird die Abschiebung wegen Erkrankungen gestoppt. Oder weil die betroffene Person Angehörige in Deutschland hat. Oder weil jemand keinen Pass, beziehungsweise nicht die notwendigen Reisedokumente besitzt, um abgeschoben zu werden. Doch egal welcher Grund: All diese Personen bekommen in Deutschland ein Papier, dass die Aussetzung der Abschiebung erklärt. Es ist meist für drei oder sechs Monate gültig und muss anschließend verlängert werden. Bei Fällen, in denen Menschen immer wieder eine Duldung nach der anderen erhalten, spricht man von sogenannten „Kettenduldungen“.
All diese Menschen sollten – laut Gesetz – eigentlich nicht hier sein. Und das bekommen sie zu spüren. Wer zum Beispiel bei der Wohnungsbesichtigung eine Duldung vorlegt, muss eher mit einer Absage rechnen. Schließlich wollen Vermieter:innen nicht, dass ihre Mieter:innen plötzlich verschwinden.
Matthias Lehnert ist Rechtsanwalt aus Berlin und Migrationsexperte. Er sagt: „Menschen mit Duldung wird vermittelt, dass sie eigentlich nicht in Deutschland sein dürfen.“ Die – mehr oder weniger offene – Botschaft der Behörden lautet: „Ihr sollt das Land verlassen. Deshalb erschweren wir es, euch hier etwas aufzubauen.“ Dabei müsse man realistisch sein: „Wir haben es mit vielen Leuten zu tun, die Deutschland perspektivisch niemals verlassen werden. Da wird niemals eine Abschiebung stattfinden. Viele Leute leben auch schon lange hier.“
Das heißt also: Eine Viertelmillion Menschen stehen permanent zwischen den Stühlen. Sie können nicht in ihre Heimatländer zurück, dürfen aber auch nicht in Deutschland bleiben – und sich hier etwas aufbauen.
Eine mögliche Lösung: Der „Spurwechsel“. Aktuell können Menschen mit abgelehntem Asylantrag nicht einfach eine andere Aufenthaltsgenehmigung beantragen, zum Beispiel ein Arbeitsvisum. Der Staat will keine falschen Signale setzen. Denn ein sogenannter Spurwechsel könnte signalisieren: Wenn man nach Deutschland kommt, einen Asylantrag stellt und dieser abgelehnt wird, kann man trotzdem in Deutschland bleiben.
Dahinter steckt die Angst, dass sich eine solche Regelung zu einem Pull-Faktor entwickeln, also mehr Menschen nach Deutschland ziehen, und für mehr Zuwanderung sorgen könnte. Nach dem Motto: „Das mit dem Asylantrag hat nicht geklappt, aber jetzt wo ich da bin, könnte ich doch arbeiten.“ Doch das Phänomen der Pull-Faktoren ist empirisch nicht belegbar. Und eine solche Position ignoriert die Realität, in der Tausende Menschen ohne Zukunft in Deutschland feststecken und sich teilweise alle drei Monate eine neue Duldung beim Amt abholen müssen. Die Möglichkeit, sich für eine andere Aufenthaltsgenehmigung zu bewerben, könnte ihre Unsicherheit endlich beenden.
2. Jede:r muss arbeiten dürfen
„Mein Name ist Ausländer, Ich arbeite hier, Ich weiß, wie ich arbeite”, schrieb Lyrikerin Semra Ertan. Und fragte: „Ob die Deutschen es auch wissen?“ Die meisten wissen es vermutlich auch heute noch nicht. Aber ein Blick auf die Zahlen zeigt: Etwa jeder dritte Geflüchtete aus den Jahren 2015 bis 2020 hat inzwischen einen Job in Deutschland. Und das Marktforschungsunternehmen DIW Econ hat in einer Studie herausgefunden: Zwei von drei Firmen bewerten die Zusammenarbeit mit Geflüchteten als gut. Rund 80 Prozent glauben sogar, dass ihre Attraktivität als Arbeitgeber gestiegen ist.
Das liest sich wie eine Erfolgsgeschichte, die maßgeblich dabei helfen könnte, den Fachkräftemangel in Deutschland abzufedern. Aber die Gesetzeslage ist kompliziert.
Die Zuständigkeiten sind unübersichtlich verteilt, Anforderungen sind oft sehr streng. Wer Arbeit gefunden hat, musste sich vorher vermutlich durch etliche Behörden kämpfen. Hinzu kommt: Viele Menschen dürfen nicht einmal arbeiten.
Schutzsuchende, die nach Deutschland kommen und einen Asylantrag stellen, haben ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Drei Monate klingt erst einmal wenig. Das Problem ist: Es gibt jede Menge Sonderregeln – insbesondere für Geduldete. Menschen, die beschuldigt werden, an der nicht stattfindenden Abschiebung selbst schuld zu sein, weil sie falsche Angaben über ihre Identität machen oder sich nicht die erforderlichen Papiere besorgen, dürfen nicht arbeiten. Wer in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt, muss grundsätzlich sechs Monate warten. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten dürfen ebenfalls nicht arbeiten.
„Das Arbeitsverbot ist ein Sanktionsinstrument”, sagt Matthias Lehnert. Das Ziel: Der Staat wolle von vornherein unterbinden, dass Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung sich Gründe schaffen, um später in Deutschland bleiben zu können, erklärt er. Das Problem: „Das ist ein maßgeblicher Moment, mit dem man von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen ist.” Im Angesicht einer alternden Gesellschaft und fehlender Arbeitskräfte in vielen Branchen wäre die einfachste Lösung, Arbeitsverbote komplett abzuschaffen. Und Menschen, die ihren Weg über das Mittelmeer nach Deutschland gefunden haben, sofort als potenzielle Handwerker:innen oder Pflegekräfte anzusprechen – anstatt als Sicherheitsrisiko.
3. Familien gehören zusammen
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.” So steht es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Für Menschen mit Duldung, aber auch für subsidiär Geschützte und für anerkannte Flüchtlinge gilt das oft nicht.
Die Lage ist so: Viele Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten in Deutschland den sogenannten subsidiären Schutz. Der gewährt Menschen ein Aufenthaltsrecht, die nicht in ihr Land zurückkehren können – auch wenn sie individuell nicht nach den Kriterien der Genfer Konvention verfolgt werden: „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung”.
In den letzten zehn Jahren haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 300.000 Menschen subsidiären Schutz in Deutschland erhalten. Darunter sind zum Beispiel häufig Syrer:innen. Der Grund: Viele werden in ihrer Heimat nicht gezielt verfolgt, sind aufgrund des Krieges aber dennoch in Gefahr. Der Terror des Regimes richtet sich nicht zwingend aufgrund ihrer religiösen oder politischen Position gegen sie, bedroht und betrifft sie aber trotzdem.
Viele dieser Menschen mussten ihre Familie in Kriegs- oder Krisengebieten zurücklassen. Und die Chancen, diese nachzuholen, sind gering: Erst setzte die Große Koalition den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte von 2016 bis 2018 befristet aus. Dann schaffte sie ihn komplett ab. Seither gilt eine Art Gnadenregelung: Jeden Monat dürfen bis zu 1.000 Angehörige von subsidiär Geschützten auf ein Visum hoffen. Doch selbst dieses Kontingent wird kaum erfüllt. 2020 durften bloß 7.231 Familienangehörige zu Verwandten mit Asyl- oder Flüchtlingsschutz in Deutschland nachziehen. Und diese Zahlen schließen auch Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus ein.
Viele Menschen haben also kaum Aussicht darauf, ihre Eltern oder Geschwister in absehbarer Zukunft in Deutschland in die Arme zu schließen. Und selbst diejenigen, die es versuchen, müssen in der Regel Jahre lang warten. Denn Anwalt Matthias Lehnert zufolge bestehen die Probleme beim Familiennachzug auch darin, dass das Verfahren oft kompliziert und langwierig ist: Antragsteller:innen müssten zahlreiche Dokumente vorlegen, auf die sie teilweise keinen Zugriff haben, zum Beispiel Geburtsurkunden aus dem Heimatland. Sie brauchen auch Termine in deutschen Botschaften vor Ort.
Aktuell stehen 11.000 Menschen auf Wartelisten von deutschen Auslandsvertretungen. Das Warten auf einen Termin kann Monate bis Jahre dauern. „Das ist ein unheimlich bürokratisches Monster, an dem ganz viele Leute nicht vorbeikommen“, erklärt Lehnert. Als mögliche Lösung schlägt die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl vor, die Visaanträge für Angehörige Geflüchteter zu digitalisieren und im Auswärtigen Amt zu bearbeiten. Das würde Betroffenen auf einen Schlag zumindest das Reisen und Warten auf Termine ersparen.
4. Jede:r muss wählen dürfen
Der Aufschrei war groß: Nur 55,5 Prozent aller Wahlberechtigten gaben ihre Stimme bei der diesjährigen Landtagswahl in NRW ab. Das war ein historischer Tiefstand. Was dabei oft unerwähnt blieb: Nicht wählen zu gehen, ist ein Privileg. Rund 15 Prozent aller Volljährigen in NRW, 2,4 Millionen Menschen, hatten nicht einmal das Recht, ihre Stimme abzugeben. Dass sie den Wahlurnen fernblieben, war nicht ihre eigene Entscheidung.
Schuld daran trägt die Regelung, dass auf Landes- und auf Bundesebene nur Menschen mit deutschem Pass wählen dürfen. „In ganz Deutschland werden durch diese Beschränkung circa zehn Millionen Menschen von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen“, sagt die Aktivistin Sanaz Azimipour im Gespräch mit der taz. Die Mitgründerin der Kampagne „Nicht ohne uns 14 Prozent“ fordert ein Wahlrecht für alle. Schließlich sei es ungerecht, wenn Millionen Menschen politisch unsichtbar gemacht werden. Darunter auch solche, die seit Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland leben, arbeiten und Steuern zahlen: EU-Bürger:innen, die sich selbstständig gemacht haben, Menschen mit Kettenduldungen, Studierende und sogar Menschen, die hier geboren sind.
Der Bundestag hat im März eine Kommission zur Reform des Wahlrechts ins Leben gerufen. Dass Menschen ohne deutschen Pass bald wählen dürfen, steht allerdings nicht auf der Agenda. Dabei hat auch politische Einbindung Auswirkungen auf die Integration. Eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zeigte: Einwander:innen ändern ihre Bereitschaft, sich einbürgern zu lassen, wenn sie in ihrem Ankunftsland bereits an einer Wahl teilnehmen durften, ohne dort die Staatsbürgerschaft innezuhaben.
5. Erstaufnahmeeinrichtungen und AnkER-Zentren neu denken
Am 01. August 2018 wurden in Deutschland die ersten sieben AnkER-Zentren in Betrieb genommen. AnkER steht für „Ankunft, Entscheidung und Rückführung“. In diesen Zentren, so beschloss es die Große Koalition 2017, sollen Asylbewerber:innen für die gesamte Dauer ihrer Asylverfahren leben – von der Ankunft bis hin zur Entscheidung über ihren Antrag. Abgelehnte Asylbewerber:innen sollen von dort möglichst schnell abgeschoben werden.
Die Idee einer Erstaufnahmeeinrichtung erscheint erstmal sinnvoll. Sie erleichtert die Koordination verschiedener Behörden. Das kann besonders dann wichtig werden, wenn zahlreiche Menschen gleichzeitig in Deutschland ankommen. In der Praxis ist es aber oft so, dass Schutzsuchende über Monate hinweg isoliert werden. Sie leben an abgeschiedenen Orten und kommen kaum in Kontakt mit der Außenwelt: Viele der Zentren sind weit entfernt von potenziellen Arbeitsplätzen, Sportvereinen, oder Einkaufsmöglichkeiten. Und während bis 2015 noch die Regel galt, dass die Menschen nicht länger als drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben dürfen, können sie inzwischen bis zu 18 Monate in AnkER-Zentren untergebracht werden.
Das heißt: Menschen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg abgesondert. Das zermürbt. Es grenzt aus. Und es erschwert die Integration. Pro Asyl fordert deshalb, dass Menschen nach ihrer Ankunft maximal vier Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden sollen. Und es stellt sich erneut die Frage: Warum ermöglicht man den Ankommenden nicht sofort den Einstieg in ein regionales Ausbildungsprogramm in Stadtnähe, anstatt sie vom Rest der Gesellschaft fernzuhalten?
6. Wir müssen alle umdenken
Spurwechsel für Asylbewerber:innen, eine Arbeitserlaubnis, das Wahlrecht für alle, Familiennachzug oder das Ende der AnkER-Zentren. All diese Punkte anzugehen, setzt ein Umdenken über Migration voraus: Weg von einer Angst-zentrierten Debatte, hin zu einem Verständnis von Migration als Zukunftsfrage. Das wäre wirklich viel.
Die Ampel hat angekündigt genau das zu wollen und Deutschland zu einem „modernen Einwanderungsland“ zu machen. Wie sie sich das vorstellt, zeigt sich im neuen Chancen-Aufenthaltsrecht, das im Juli in Kraft trat. Menschen, die fünf Jahre oder mehr in Deutschland leben und bisher nur über eine Duldung verfügen, sollen ein Jahr lang die Möglichkeit bekommen, die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen. Betroffene müssen in diesem Zeitraum ihre Identität belegen, sowie nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und ausreichend Deutsch sprechen.
Das Problem: Die Regelung setzt Menschen unter enormen Zeitdruck und ignoriert diejenigen, die erst seit kürzerer Zeit mit Duldung in Deutschland leben. Und sie schließt Menschen aus, die vermeintlich falsche Angaben über ihre Identität machen. Es ist also nicht mehr als ein erster Schritt. Aber es ist ein Schritt, der vielen Menschen endlich eine Perspektive bietet. Und vielleicht ist es auch der Auftakt zu weiteren Maßnahmen, um Migration hierzulande endlich als das zu begreifen, was sie im 21. Jahrhundert ist: Eine Zukunftschance.
Redaktion: Lisa McMinn und Julia Kopatzki, Schlussredaktion: Tarek Barkouni, Bildredaktion: Philipp Sipos, Audioversion: Christian Melchert