„Sein Recht zu bekommen, ist schwer“

© krautreporter / Stella Schalamon

Geschlecht und Gerechtigkeit

„Sein Recht zu bekommen, ist schwer“

Ich habe sexuelle Belästigung erlebt und Anzeige erstattet, aber nach einem Jahr wurde das Verfahren eingestellt. Ich wollte wissen, warum. Also habe ich einen KR-Leser gefragt, der sich auskennt.

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Im Mai habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht, in dem ich davon schrieb, wie ich sexuell belästigt wurde und den Täter anzeigte. Diese Anzeige fühlte sich wie eine Befreiung an, weil ich mich das erste Mal in meinem Leben gewehrt habe – und wie viele Frauen in Deutschland wurde ich schon oft belästigt. Nachdem ich den Text veröffentlicht hatte, bekam ich viele E-Mails von ihnen.

Das Verfahren gegen den Täter wurde nach einem Jahr eingestellt; eine sexuelle Absicht sei ihm nicht nachzuweisen, so lautete die Begründung. Ich war froh, mich gewehrt zu haben und konnte das akzeptieren. Aber ich fragte mich: Hätte ich mehr tun können?

Nachdem der Artikel erschienen war, schrieb mir auch KR-Mitglied Matthias Klein. Er ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Fälle von sexueller Belästigung und Missbrauch. Er verteidigt Opfer wie Täter:innen.

In der Hoffnung, besser verstehen zu können, warum mein Fall eingestellt worden ist und wie unser Justizsystem funktioniert, besuche ich ihn in Karlsruhe. Als ich am frühen Morgen in Berlin in den Zug steige, merke ich, dass ich vor allem eines wissen muss, um abschließen zu können: Habe ich wirklich alles getan, um Recht zu bekommen?


Matthias, du hast meinen Text über sexuelle Belästigung gelesen und dich bei mir gemeldet. Warum?

Ich finde es wichtig, dass auch darüber berichtet wird, aus welchen Gründen ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Die deutsche Rechtsprechung hat einige Ungereimtheiten. Es gibt viele Strafprozesse, die im Fehlurteil münden, weil sich viele Polizeibeamte nicht die Mühe machen, Dinge aufzuklären.

Meine Geschichte ging so: Als mir ein Restaurantbesitzer immer wieder körperlich nahekam, obwohl ich ihm sagte, dass ich das nicht will, ging ich zur Polizei und zeigte ihn an. Auf der Polizeistation machte ich eine Aussage, ich stellte einen Strafantrag, weil bei sexueller Belästigung nicht automatisch ermittelt wird. Daraufhin befragte die Polizei den Täter. Ein Jahr nach dem Vorfall hat die Staatsanwaltschaft mein Verfahren eingestellt. Die Begründung: Dem Täter sei keine sexuelle Absicht nachzuweisen. Hat dich überrascht, dass das Verfahren so endete?

Ohne die Akten gelesen zu haben, kann ich das nicht sagen. Jedes Verfahren ist anders.

Mich hat sehr überrascht, dass die Polizei nur den Täter befragte, dabei habe ich den Polizist:innen erzählt, dass auch die Freundin meines Mitbewohners einen Abend später von ihm belästigt wurde. Aber sie wurde nie befragt. Hat die Polizei gründlich genug ermittelt?

Wenn der gleiche Täter mehrere Frauen belästigt, könnte das ein Indiz dafür sein, dass er auch dich belästigt hat, ja. Damit kann ich juristisch aber nichts anfangen, denn es würde nur zeigen, dass er allgemein Frauen belästigt. Nicht aber, dass er auch dich belästigt hat. Man kann deshalb also nicht auf eine Täterschaft schließen. Wenn allerdings ein Zeuge gesehen hätte, wie er dich belästigt hat oder es Beweise gegeben hätte, wie etwa einen Whatsapp-Verlauf oder DNA-Spuren, dann wäre das etwas anderes. Dann könnte man darauf schließen, dass da etwas war.

Es gab tatsächlich jemanden, der alles mitgekriegt hat. Ein Mitarbeiter, der aber irgendwann selbst einen sehr anzüglichen Kommentar machte. Wieso hat die Polizei ihn nicht befragt?

Grundsätzlich werden alle vernommen, die dabei waren und etwas von der Tat mitbekommen haben. Das sind dann Zeugen. Es kann aber sein, dass dieser Mitarbeiter als Mittäter zählt, als jemand, der an der Tat teilgenommen hat. Dann ist er nicht mehr ein Zeuge, der die Wahrheit sagen muss, sondern ebenfalls ein Beschuldigter, der auch schweigen darf. Auch Schweigen ist eine Aussage, darf dem Beschuldigten jedoch niemals zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Ob das so war und inwiefern er befragt wurde, das musst du aber deine Anwältin fragen, die im Gegensatz zu dir deine Akte angucken darf.

Warum musste ich überhaupt fast ein Jahr auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft warten?

So lange dauerte das Vorverfahren, auch Ermittlungsverfahren genannt, mit dem ein Strafverfahren beginnt: Die Polizei legt eine Akte mit Aktenzeichen an, in die dann deine Aussage bei der Polizei hineinkommt, und ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft solange, bis aus ihrer Sicht eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft möglich ist. Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin bekommt dann die Akte und liest sie. Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten: Das Verfahren einzustellen, wie bei dir, oder, wenn die Beweise und die Aussagen ausreichen, Anklage gegen den vermeintlichen Täter zu stellen.

Vermeintlicher Täter klingt so, als wäre nichts passiert und ich hätte mir alles nur ausgedacht.

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Selbst wenn jemand festgenommen wird, gilt er als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Deswegen sage ich immer vermeintlicher Täter oder Beschuldigter. Dass in deinem Fall das Verfahren eingestellt wurde, heißt aber natürlich nicht, dass da nichts dran war, sondern nur, dass der Täter nach der Prognose des Staatsanwalts höchstwahrscheinlich freigesprochen worden wäre. Deshalb wurde keine Anklage erhoben.

Das heißt, meine Aussage hat einfach nicht ausgereicht und damit hatte der Fall sowieso nie eine Chance?

Es kommt auch immer darauf an, wie gründlich die Akte gelesen wird. Erfahrene Staatsanwälte merken schnell, ob an der Aussage etwas dran ist oder nicht. Oder ob vielleicht sogar noch einmal ermittelt werden muss. Ein großes Problem ist leider die Erstaussage der Zeugen, also in dem Fall das, was du als Opfer bei der Polizei erzählt hast. Die Polizisten sitzen in der Regel nicht so da, wie du jetzt mit deinem Aufnahmegerät, sondern vorm Computer, stellen viele Fragen, machen sich Notizen und schreiben auf, was sie für wichtig halten. Das ist ein Filter. Was sie als deine Aussage aufgeschrieben haben, sind nicht mehr deine Worte als Zeugin, sondern die der Polizisten. Damit wird die Aussage eigentlich schon zerstört. Sie erscheint künstlich und dadurch unglaubwürdig. Das ist einer der Gründe, warum sexuelle Belästigung so selten angeklagt wird. Und vielleicht auch ein Grund, warum das bei dir nicht passiert ist.


Dieser Text gehört zu unserem Zusammenhang „Fass mich nicht an!“. Darin beleuchten wir sexuelle Gewalt aus verschiedenen Perspektiven, aber auch, was man dagegen tun und wie man sich schützen kann.


Was hätte sicherstellen können, dass meine Aussage wirklich meine Aussage ist? Das ist ja schließlich das Einzige, was ich zum Verfahren beitragen konnte.

Geschulte Polizisten, die sich Zeit nehmen, dich nicht unterbrechen, sondern erstmal erzählen lassen, was du zu berichten hast. Und die deine Aussage aufnehmen, am besten mit Video. Nach meiner Erfahrung ist es deshalb bei Sexualdelikten immer ratsam, nicht zur normalen Polizeidienststelle zu gehen, sondern zum Kriminaldauerdienst. Da sitzen rund um die Uhr geschulte Mitarbeiter.

All das wusste ich zum Zeitpunkt meiner Anzeige leider nicht.

Ich empfehle außerdem immer, möglichst frühzeitig nach einem Vorfall alles aufzuschreiben. Auch wenn man noch nicht weiß, ob man anzeigen will. Alles, was einem einfällt. Wie ist es zum Vorfall gekommen, was hat der Täter gemacht, was hat er gesagt, wie hat er gerochen? Das Gehirn vergisst so etwas schnell. Im Schreibfluss kommen so viele wahre Dinge heraus. Das ist also ein wertvolles Dokument, das du der Polizei für die Akte mitgeben kannst. Allerdings bringt das nur was, wenn man es wirklich zeitnah nach dem Vorfall erstellt. Sonst fällt auf, dass ein solches Dokument erst nachträglich angefertigt ist. Und dann geht der Schuss nach hinten los.

Wieso ist juristisch so kompliziert, was für mich doch total eindeutig ist, nämlich dass mir Unrecht angetan wurde und der Täter dafür bestraft werden sollte?

Das Hauptproblem in Fällen wie deinem ist die Konstellation Aussage gegen Aussage. Es gibt keine anderen Beweise, keine anderen Zeugen. Der vermeintliche Täter streitet es ab, du, als vermeintliches Opfer, beschreibst es. Wem soll ich jetzt glauben?

Wie entscheidet man da?

Mithilfe einer Methode, die man Glaubhaftigkeitsanalyse nennt. Mit ihr prüfen Juristen, also Richter, Staatsanwälte oder eben Verteidiger wie ich, ob ein Zeuge, das Opfer zum Beispiel, lügt oder nicht. Ich überprüfe, ob das vermeintliche Opfer in der Aussage logische Zusammenhänge schildert und Details zum Randgeschehen erwähnt, also Einzelheiten, die nichts mit der Tat zu tun haben, wie Gesprächsinhalte oder Gerüche. Wenn ein Zeuge etwas nicht erlebt hat und lügt, fällt ihm das schwer. Es kann aber auch sein, dass er oder sie traumatisiert ist. Diese Glaubwürdigkeitsanalyse ist sehr viel Arbeit. Bei einer Aussage von dreißig Seiten sitze ich als Anwalt einen Tag daran, sie richtig zu analysieren. Das kostet auch entsprechend. Vor Gericht kann ein Richter so eine Prüfung außerdem von einem psychologischen Gutachter einholen lassen.

Ich weiß jetzt: Es braucht viel Energie, Stärke und Geld, um ein Verfahren durchzustehen. Ich wurde vom Weißen Ring, dem Verein für Kriminalitätsopfer unterstützt, und habe mir eine Anwältin gesucht. Trotzdem habe mich oft allein mit allem gefühlt, überfordert. Habe ich eine Möglichkeit übersehen, die mir noch eine Hilfe hätte sein können?

Ich sehe keine. Der Weg, sein Recht zu bekommen, ist ein schwerer. Die Hürden der Justiz sind hoch. Und man hat es eben immer mit Menschen zu tun. Es gibt Polizisten, die nehmen ihre Arbeit sehr ernst, aber es gibt leider auch andere. Das darf es natürlich nicht, aber davon hängt es ab.

Ohne finanzielles Risiko wäre ich vermutlich weitergegangen und hätte mich gegen die Einstellung des Verfahrens juristisch gewehrt.

Wenn man erreichen würde, dass jeder tatsächlich gleich behandelt wird, dann wäre schon viel geholfen. Aber die, die sich einen Anwalt leisten können, haben ganz klar einen Vorteil. Kein Geld = kein Anwalt, das ist leider einfach so.

Das ist wirklich sehr deprimierend. Du hast mir auch geschrieben: Opfer haben mehr Rechte, als sie wissen. Welche sind das?

Im Vorverfahren, also dem ersten Teil des Strafverfahrens, kann dich ein Anwalt begleiten, wenn du von der Polizei vernommen wirst. Kommt es zur Anklage, kannst du dich als Opfer in schweren Fällen der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin anschließen. Das alles solltest du aber nicht ohne Anwalt tun.

Was hat das für Vorteile?

Mit so einer Nebenklage nimmst du nicht mehr nur passiv als Zeugin am Prozess teil, auch dein Anwalt darf Befragungen durchführen. Und kann dich schützen. Indem er etwa beantragt, dass deine Vernehmung in der Hauptverhandlung vor Gericht in einem anderen Raum stattfindet und mit einer Kamera in den Gerichtssaal übertragen wird. So müssen sich Opfer und Täter nicht begegnen. Denn auch das beeinflusst die Aussage.

Manche Anwälte, die ihre Mandanten als Nebenkläger vertreten, bereiten sie jedoch ganz genau auf ihre Aussage vor. Die meinen das gut, aber dann sind es wieder die Worte einer anderen Person und die Aussage ist dadurch nicht glaubhaft. Wenn ich das als Verteidiger merke, muss ich dazwischen gehen. Es ist gesetzlich extra so geregelt, dass nur Anwälte in die Akten gucken dürfen. Kein vermeintliches Opfer soll sich noch einmal seine erste Aussage durchlesen und dann im Prozess zitieren.

Freunde und Familie haben mich vor einem Prozess gewarnt. Wäre das wirklich so unangenehm geworden?

Zum Beispiel ich als Verteidiger bin schon bekannt dafür, Zeugen und Zeuginnen auseinanderzunehmen. Manche haben durchaus angefangen zu weinen. Das ist aber meine Aufgabe.

Jetzt bin ich froh, dass wir uns nicht vor Gericht begegnen. Wie kannst du denn eine Person, die vielleicht sexuelle Gewalt erlebt hat, die vergewaltigt wurde, zum Weinen bringen?

Das mache ich natürlich nur, wenn ich den Verdacht hege, dass eine Zeugin oder ein Zeuge nicht die Wahrheit sagt. Da muss ich dazwischen gehen. Meine Aufgabe ist es, einen Beschuldigten so gut wie möglich zu verteidigen und zu schauen, dass er einen fairen Prozess bekommt. Nur weil das vermeintliche Opfer im Zeugenstand sitzt, sagt es nicht die Wahrheit. Es gibt viele Leute, die sich als Opfer betrachten, es aber nicht sind. Und nur weil mein Mandant auf der Anklagebank sitzt, ist er nicht schuldig.

Es geht aus Sicht des Strafverteidigers auch gar nicht um die Frage der Schuld, es geht um die Frage, ob die Beweise ausreichen, damit jemand verurteilt werden kann. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Da kann es schonmal sein, dass jemand, der wirklich schlimme Dinge getan hat, eine mildere Strafe bekommt oder sogar freigesprochen wird. Einfach, weil die Beweise nicht ausreichen, sie nicht rechtsstaatlich gewonnen oder Fehler gemacht wurden. Genau so war es einmal in einem Fall von Kindesmissbrauch. Mein Mandant hat eine relativ geringe Strafe bekommen, weil die Polizei ihn erstens menschenrechtswidrig behandelt hat und es zweitens versäumt hatte, die erste Aussage der Kinder auf Video aufzunehmen. Dabei ist das bei Kindern Vorschrift, um zu sehen, wie sie reagieren.

Wie kann man da nachts schlafen?

Ich habe damit keine Probleme. Ich urteile ja nicht. Das ist die Sache des Richters. Wenn er am Ende Zweifel hat, muss er freisprechen. So ist das im Rechtsstaat. Alles andere wäre Willkür. Auch wenn ich Täter vertrete, die schlimme Dinge begangen haben, sind das immer noch Menschen. Und haben das Recht auf Strafverteidigung und einen fairen Prozess.

Ich bin ziemlich enttäuscht von der Justiz. Warum sollte ich die Hoffnung trotzdem nicht verlieren?

Ja, das ist frustrierend. Viele zeigen auch deshalb nicht an, weil sie denken, dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird. Manche werden sogar schon von der Polizei weggeschickt mit den Worten: Das bringt doch sowieso nichts.

Ich kann dir aber versichern: Niemand kommt zu mir als Verteidiger und sagt, ich habe eine Frau vergewaltigt, hauen Sie mich da raus. Am Anfang sagen alle meine Mandanten, und, ja, die meisten sind Männer, dass sie nichts gemacht haben. Und kommen dann, wenn es ernst wird, doch an und sagen: „Herr Klein, können wir nochmal reden?“ Weil ich als Verteidiger einseitig bin, behalte ich das natürlich für mich. Ich darf nicht alles sagen, was ich weiß. Nur alles, was ich sage, muss wahr sein.

Doch: Auch wenn es gelingt, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, machen die wenigsten meiner Mandanten so weiter wie bisher. Vielen setzt das gewaltig zu. Es gibt Täter, die sind so betroffen von ihrer Tat, die werden ihres Lebens nicht mehr froh.

Das heißt, meine Anzeige hat etwas bewirkt?

In deinem Fall kann ich mir schon vorstellen, dass der Typ etwas daraus gelernt hat. So ein Ermittlungsverfahren bringt die Leute zur Räson. Sie müssen sich rechtfertigen, sie müssen sich einen Anwalt nehmen, sie müssen vor der Polizei aussagen. Das ist ihnen sehr unangenehm.


Und ich? Ich sitze im Zug zurück nach Berlin. Müde. Ich hätte in meinem Fall nicht mehr tun können. Daran zweifle ich nicht mehr. Diese Erkenntnis macht mir wenig Mut, so ein Verfahren noch einmal auf mich zu nehmen: die Suche nach finanzieller Hilfe, nach Rechtsbeistand, den Strafantrag, das Warten.

Aber trotz aller Ernüchterung: Anzeige würde ich wieder erstatten. Denn es geht darum, einen Missstand aufzuzeigen. Auch wenn es in wenigen Fällen von sexueller Belästigung über die Beweislage Aussage gegen Aussage hinausgehen wird, müssen sich Polizist:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Beschuldigte damit auseinander setzen.


Redaktion: Philipp Daum; Schlussredaktion: Susan Mücke; Bildredaktion: Martin Gommel.