Liebe Mitglieder,
gerade hat das Bundeswirtschaftsministerium den Verlegerverbänden mitgeteilt, dass die geplante Presseförderung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken tot ist. Die rechtlichen Schritte, die Krautreporter erst vor wenigen Wochen unternommen hatte, waren damit erfolgreich.
Zur Erinnerung: Die Bundesregierung wollte Druckverlage noch vor der Bundestagswahl mit insgesamt 220 Millionen Euro fördern. Digitale, unabhängige Medien wie Krautreporter sollten nichts bekommen. Dagegen sind wir vor etwa drei Wochen rechtlich vorgegangen, weil die geplante Presseförderung nach unserer Auffassung eklatant verfassungswidrig gewesen wäre. Am 29. März 2021 forderte unser Anwalt, der Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, es zu unterlassen, Fördergelder zu bewilligen und auszuzahlen. Hier findet ihr das Schreiben.
Unser Argument: Die geplante Presseförderung ist verfassungswidrig. Wir waren nach Beratung durch unsere Anwälte sicher, dass es der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit widersprechen würde, einige Medien zu fördern, andere dagegen nicht. Wir konnten auf einen Präzedenzfall verweisen, der in einem ähnlichen Fall die Verfassungswidrigkeit des Vorgehens der Exekutive gerichtlich festgestellt hatte. Das scheint der Bundesregierung erst durch den Brief unseres Anwalts bekannt geworden zu sein. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Zeitungsverleger (BDZV) kommentiert: „Am Ende wiesen Verfassungsrechtler darauf hin, dass eine gesetzliche Grundlage für das Konzept fehle. Der Haushaltsbeschluss reiche hierfür nicht aus.”
Am 20. April haben wir ein Antwortschreiben des Ministeriums erhalten, das inhaltlich nicht auf unseren Brief einging, sondern formaljuristische Gründe dafür anführte, dass unsere Unterlassungsaufforderung nicht anwendbar sei. Wenige Tage später folgt nun die Mitteilung an die Verlegerverbände, dass das Vorhaben vollständig fallen gelassen wird. Laut BDZV räumt das Ministerium inzwischen einer möglichen Verfassungsklage Erfolgsaussichten ein. Eine solche hatten wir angekündigt.
Schon Ende Dezember hatten wir unsere Bedenken dem Präsidenten des Bundesrechungshofs geschrieben. Auch damit scheinen wir durchgedrungen zu sein. Der Rechnungshof hat jedenfalls „gravierende Bedenken gegen eine Digitalförderung ohne Bedarfsprüfung im Einzelfall”. Die digitale Entwicklung, so das Argument, verlaufe in der Verlagsbranche asymmetrisch – dies würde eine Ausschüttung nach „Gießkannenprinzip” nicht zulassen. Das folgt unserer Argumentation.
Offenbar haben Politik und Verbände in den vergangenen Tagen noch versucht, das Vorhaben trotz unseres Einspruchs zu retten. Laut der gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände hatte man sich mit dem Finanzministerium und den zuständigen Berichterstattern von SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, die eingeplanten Mittel zu “Corona-Soforthilfen” für die Verlage umzuwidmen. Dem stimmte der Haushaltsausschuss aber nicht zu. Damit ist das Vorhaben tot.
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen von anderen digitalen Medien, die sich mit uns spontan in einem Arbeitskreis Digitale Medien organisiert und sich in einem Offenen Brief gegen die Presseförderung eingesetzt haben. Vor allem aber danken wir Euch Krautreporter-Mitgliedern, die es ermöglichen, dass sich Krautreporter für die seine Rechte einsetzen kann. Dank Euch ist heute eine guter Tag für die Pressefreiheit.