Man darf also Björn Höcke von der AfD als Faschisten bezeichnen, das hat vergangene Woche das Verwaltungsgericht Meiningen entschieden, weil es „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruhe. Das ist gut zu wissen, allerdings nicht überraschend. Er ist eben ein Faschist, und in einem Land, das so durch seine Geschichte, Vernichtungswahn, autoritäres und ausgrenzendes Denken und die Shoah geprägt ist wie Deutschland, sollte so viel Meinungsfreiheit und wehrhafte Demokratie doch sein dürfen.
Dabei ist die Haltung vieler Medien zur AfD nicht besonders eindeutig oder, in unseren Augen, überzeugend – insbesondere, wenn es um Vertreter geht, die nachweislich rechtsradikales Gedankengut verbreiten. Ist die AfD nun auch eine rechtsradikale, eine faschistische Partei, weil ihr Spitzenkandidat in Thüringen ein Faschist ist? Das wäre ja naheliegend. Soll man dann aber mit Faschisten reden?
Das war die Frage, die aktuell wieder nach dem ZDF-Interview mit Björn Höcke debattiert wurde. Höcke brach das Interview ab, nachdem ihm vor allem Fragen zu seinem sprachlichen Extremismus gestellt wurden – unter anderem wurden Zitate von Hitler und Höcke verglichen. Der Abbruch des Interviews durch Höcke wurde vielfach als ein Triumph des ZDF gesehen.
Wir haben, auch vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils, einen anderen und etwas grundsätzlicheren Blick auf diese Debatte. Man kann sagen, genau so muss man solch ein Interview führen, so hart, so konfrontativ; man kann auch sagen, solch ein Interview hätte nicht geführt werden sollen oder dürfen.
Was bringt es, mit Rechtsradikalen zu reden?
Für uns stellt sich der Abbruch des Interviews, das von Höcke bereits medial genutzt wurde, um seine Anhänger weiter zu mobilisieren, wenn überhaupt als Pyrrhussieg dar. Wir stellen uns die Frage, wie eine Demokratie und ihre medialen Vertreter mit den Feinden der offenen Gesellschaft umgehen sollen. Das ist ein Problem, das weit über Deutschland hinausreicht, weil autoritäre und totalitäre Kräfte weltweit mit den Mitteln der Demokratie und ihrer Medien genau diese Ordnung auszuhebeln wissen. Mit anderen Worten: Was bringt es, und ist es eine tragfähige Strategie, mit Rechtsradikalen zu reden?
Die bisherige Antwort auf diese Frage ist seit einigen Jahren relativ einfach – und relativ schlicht: Es sei undemokratisch, bestimmte Kräfte aus dem Diskurs auszuschließen. Es sei das Wesen einer demokratischen Öffentlichkeit, dass alle demokratisch gewählten Kräfte darin ihren Platz bekommen. Was dabei offen bleibt, ist die Frage, mit welcher Legitimation Rechtsradikale diesen medialen Repräsentationsanspruch begründen?
Um diese Frage zu klären, ist es unserer Meinung nach unbedingt notwendig, zu den Anfängen und Wurzeln dieser Demokratie zurückzugehen – zu der Frage also, auf welcher Grundlage und in welchem Geist diese Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde und die damit korrespondierende Verfasstheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die grundsätzlich bis heute fortbesteht.
Das ZDF fördert laut Satzung die Zusammengehörigkeit
Unter dem Eindruck der Kriegsgreuel, als die Alliierten Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk machten, hieß es in der Satzung des Süddeutschen Rundfunks 1950: „Auf dem Wege zur Schaffung eines freien, demokratischen und friedliebenden Deutschlands, das wiederum seinen Platz in der Familie der Nationen als geachtetes und sich selbst achtendes Mitglied einnehmen wird, muss das deutsche Rundfunkwesen mit allen Kräften bemüht sein, ohne Kompromisse sich der Förderung der menschlichen Ideale von Wahrheit, Toleranz, Gerechtigkeit, Freiheit und Achtung vor den Rechten der individuellen Persönlichkeit zu widmen.“
Es ist daher notwendig, auch heute die Satzung des ZDF genau zu lesen und zu interpretieren. Und es ist unserer Meinung nach notwendig, den Pressekodex fortzuentwickeln.
In der Satzung des ZDF steht sehr klar: „Die Anstalt hat in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer und auch vor Natur und Umwelt zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie die gesamtgesellschaftliche Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen.“
Diese Vorgaben unterscheiden sich von der relativ neutralen Argumentation, die heute oft herangezogen wird, wenn es darum geht, den Auftritt und den Umgang mit rechtsradikalen Politikern zu rechtfertigen. Die Satzung des ZDF ist Produkt eines Kriegs, den ein Vertreter der AfD als „Vogelschiss“ bezeichnete. Wenn man sie ernst nimmt, so tut sich ein Dilemma auf: Wie soll man mit diesem Gegensatz umgehen: zwischen dem Auftrag, plurale Angeboten zur öffentlichen Meinungsbildung zu machen und ein „umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit“ zu zeichnen, und der Verpflichtung, „in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (und) … die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland zu fördern“?
In ihrer Satzung übernimmt das ZDF also die Argumentation des Grundgesetzes, das die Achtung der Menschenwürde zum obersten Verfassungsgrundsatz erhebt. Der Artikel ist bekanntermaßen eine direkte Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur und findet sich in keiner anderen Verfassung weltweit in dieser Form. Wir interpretieren daher den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend, dass er Befürwortern von nationalsozialistischen Ideologieelementen oder denjenigen, die den Nationalsozialismus unmissverständlich relativieren, keine „Bühne zu bieten“ hat.
Der oberste Grundsatz, der in diesem Verfassungsprinzip deutlich wird, lautet: Nie wieder Faschismus. Dem ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, und er sollte hier als Vorbild für die Medienlandschaft dienen.
Für Höcke gibt es nur 62 Millionen Deutsche
Wer diese Grundregeln angreift, die nicht nur den Journalismus in Deutschland nach 1945 prägten, sondern einen gesellschaftlichen Konsens darstellten, der greift auch das Fundament dieser freiheitlichen Nachkriegsdemokratie an. Die Rechtsradikalen tun das, sie wollen das, sie sahen Deutschland lange als besetztes Land und die freiheitliche Grundordnung als von den westlichen Alliierten aufgezwungen.
Wir fragen uns, wie viele Belege und Erkenntnisse es noch braucht, um zu sehen, was Rechtsradikale und deren Parteivertreter vorhaben oder wie Björn Höcke darüber schwadroniert: „Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutsche keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“
Sie drohen mit der Abschaffung von Menschenrechten und Demokratie, sie drohen Pressevertretern mit faschistischen Fantasien, sie drohen damit, demokratische Parteien verbieten zu wollen. Für solch rechtsradikale Parteivertreter braucht es klare Grenzen. Für 79 Prozent der Befragten im ZDF-Politbarometer von Mitte September stellt der Rechtsextremismus eine große Gefahr für unsere Demokratie dar. Auch dies ist eine Verpflichtung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Selbst der ohnehin schon vorsichtig agierende Bundesverfassungsschutz schreibt in seinem AfD-Gutachten: Der „Flügel“, eine Rechtsaußen-Gruppierung in der Partei, habe „Verbindungen zu bekannten rechtsextremistischen Organisationen; maßgebliche Mitglieder, einschließlich der Führungsfigur Höcke, haben sich in der Vergangenheit auch schon selbst für rechtsextremistische Organisationen betätigt (…) Nicht der Nationalsozialismus selbst, sondern die Niederlage von 1945 scheint für Höcke die eigentliche Katastrophe zu sein.“ Müssen dann Journalisten vom ZDF wirklich nochmal zeigen, was überbekannt ist, übrigens auch der überwiegenden Mehrheit der AfD-Wählerinnen und -Wählern?
Was also legitimiert Interviews mit einem Hassprediger, der laut Zeit 2015 auf einer Kundgebung sagt, dass es für ihn nicht 83, sondern „62 Millionen Deutsche“ gibt, nämlich die „ohne Migrationshintergrund“? Das widerspricht der Satzung des ZDF: „Die Angebote sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern.“ Denn die 25 Prozent der Bevölkerung, die einen sogenannten Migrationshintergrund haben, sind faktischer und konstitutiver Bestandteil Deutschlands.
Konservative wie der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder vergleichen die AfD mit der NPD. Und der Soziologe Wilhelm Heitmeyer argumentiert überzeugend, dass man die AfD verharmlose, wenn man sie als Rechtspopulisten bezeichnet – er schlägt „rechtsradikal“ oder „autoritär nationalradikal“ vor.
Wer die AfD rechtspopulistisch nennt, verharmlost sie
Erhellend in diesem Zusammenhang ist wiederum das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Dort heißt es: Wenn eine Partei oder eine Teil- oder Nebenorganisation sich „der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus verbunden fühlt“, entfaltet dies daher „erhebliche indizielle Bedeutung hinsichtlich der Verfolgung verfassungsfeindlicher, auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichteten Ziele“.
Und weiter: „Mit der Garantie der Menschenwürde sind außerdem Vorstellungen unvereinbar, die den grundsätzlichen Achtungsanspruch des Menschen von etwas anderem als seiner bloßen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung abhängig machen wollen (…) Die Grenze wird aber überschritten, wenn (…) der Einzelne als der Gemeinschaft unbedingt untergeordnet gedacht und seine Würde von der Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft abhängig gemacht wird (…) Dies gilt insbesondere, wenn ein solches Konzept mit einem biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff verbunden wird, der bestimmte Menschen qua Geburt und ihrer Natur nach aus dem Volk ausschließt.“
Es ist daher überfällig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk präzise darlegt, vor dem Hintergrund welcher Annahmen und Begründungen er weiterhin eindeutig rechtsradikale AfD-Vertreter einladen möchte – oder wie er künftig die AfD bezeichnen möchte. Rechtspopulistisch ist verharmlosend.
Aus all dem ergeben sich aus unserer Sicht mindestens zwei Konsequenzen für eine Präzisierung des bestehenden Pressekodexes. In Ziffer 1 heißt es: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ Es gibt keine dazu korrespondierende Richtlinie, keine Präzisierung, was daraus für die praktische Pressearbeit folgt.
Es muss klar werden, was rassistische Aussagen sind
Mit Blick auf Bedeutung und Entstehungsgeschichte des Artikels 1 Grundgesetz schlagen wir eine Richtlinie vor, die sich am Straftatbestand der Volksverhetzung orientiert: „Wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost oder die Würde der Opfer in verletzender Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, disqualifiziert sich für die Medienberichterstattung.“
Weiter heißt es in Ziffer 12 des Pressekodex: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“ Auch hier fehlt nach unserer Meinung eine praktische Richtlinie. Hierzu schlagen wir vor: Bei Berichterstattung über diskriminierende und rassistische Aussagen sollten diese für den Medienkonsumenten möglichst eindeutig als solche charakterisiert werden. Das wäre ein Schritt, die demokratiestärkende Funktion der Medien klarer hervorzuheben, die ja Aufklärer sind im besten Sinn des Wortes.
Weiterhin kann man sich auch an dem Grundgedanken der Praxisleitsätze für die Nennung der Herkunft bei Straftaten orientieren und die Berichterstattung über diskriminierende und rassistische Aussagen dahingehend anpassen: „Die Redaktionen verpflichten sich, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Berichterstattung über diskriminierende oder rassistische Aussagen ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder dadurch der öffentliche Frieden gestört wird, indem er eine vorbezeichnete Gruppe oder Teile der Bevölkerung wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“
Auch hier haben wir nochmals auf den Paragrafen zur Volksverhetzung zurückgegriffen, um eine solide Diskussionsgrundlage für unsere Vorschläge zu liefern. Man kann es auch platter sagen: Rassismus ist keine Meinung, sondern eine Verletzung der Menschenwürde.
Die Angst davor, ein Fünftel der Wähler auszugrenzen, prägt die Debatte
Es lohnt sich, auch in diesem Zusammenhang in den aktuellen Rundfunkstaatsvertrag zu schauen: „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.“ Genau dafür wurden sie geschaffen, genau dafür werden sie angegriffen, gerade von Rechtsradikalen, aber auch von einem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten mit seinen vielen dunklen Flecken.
Die Angst davor, 20 Prozent der Wähler auszugrenzen, indem man rechtsradikale Vertreter dieser Partei nicht in Talkshows einlädt, nicht in Porträts beschreibt, nicht zu Interviews trifft, prägt die Debatte über den medialen Umgang mit Rechtsradikalen. Leider tritt sie seit Jahren auf der Stelle. Uns sind die demokratie-theoretischen Erwägungen bewusst, wir sind aber der Überzeugung, dass wir alle miteinander eine Verpflichtung haben: Nie wieder Faschismus!
In den USA ist dieses Dilemma, wie die liberalen Medien mit einem illiberalen Präsidenten umgehen soll, schon länger zu beobachten: Jeder Bericht, jede Enthüllung, jede Aufregung über einen Tweet, einen Winkelzug oder eine Grausamkeit von Donald Trump, so stellt es sich zunehmend auch für Journalisten als Einsicht in die Mechanismen des eigenen Milieus dar, vergrößert nur die mediale und auch die argumentative Präsenz von Trump, verdrängt andere Themen, andere Stimmen; und wie schwer haben sie sich getan, bis sie Trump einen Lügner nannten.
Die Bundesrepublik hat eine andere Geschichte, die Medien und insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk haben in diesem Land einen erweiterten Auftrag, eine historische Verantwortung. Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag eine konstruktive Diskussion und auch einen offenen Streit darüber beginnen, wie sich das mediale Selbstverständnis in diesem Land weiter gestaltet. Eine Vermutung: Der freie Streit der Meinungen allein wird die Demokratie nicht retten.
Georg Diez hat lange Jahre die Kolumne „Der Kritiker“ auf Spiegel Online geschrieben und arbeitet in Zukunft für einen Think Tank, der sich mit Fragen der ökologischen, ökonomischen und demokratischen Transformation beschäftigt. Zuletzt erschien sein Buch “Das andere Land”, in dem er vom Rechtsruck der vergangenen Jahre erzählt.
Farhad Dilmaghani ist Gründer und ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins „DeutschPlus – Initiative für eine plurale Republik“. Er ist ehemaliger Staatssekretär für Arbeit und Integration des Landes Berlin und arbeitete als Grundsatzreferent im Bundeskanzleramt.
Redaktion: Philipp Daum; Schlussredaktion: Vera Fröhlich; Bildredaktion: Verena Meyer.