Alle 16 Bundesländer verändern im Moment ihre Polizeigesetze. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen gilt ab dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die die Grundrechte der Europäer schützen soll und der sich Bundes- und Landesgesetze unterzuordnen haben. Zum anderen kippte das Bundesverfassungsgericht im April 2016 das bisherige BKA-Gesetz. Die Bundesregierung erließ eine neues, und darauf reagieren nun die Länder.
In unserem ersten Artikel dazu beschreiben wir die politischen und juristischen Hintergründe, in diesem Text gehen wir ins Detail. Denn manche Länder ändern ihre Gesetze nur geringfügig, andere wiederum unterziehen sie einer Generalüberholung. Was sich in deinem Bundesland am Polizeigesetz ändert, liest du in unserer Übersicht. Sie ist alphabetisch sortiert.
Baden-Württemberg
Das aktualisierte Polizeigesetz ist in Baden-Württemberg seit November 2017 gültig. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte Verschärfungen im Gesetzestext zuerst ausschließlich als Maßnahme gegen terroristische Gefährder angekündigt, das Gesetz danach aber auch aufs organisierte Verbrechen und auf „andere schwere Straftaten“ ausgeweitet.
Die Veränderungen sind tiefgreifend. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte der Schwäbischen Zeitung, die grün-schwarze Landesregierung gehe mit dem Entwurf an die „Grenze des verfassungsmäßig Machbaren“. So darf die Polizei etwa die laufende Kommunikation mit Staatstrojanern auslesen – außerdem sollen die Ermittler verschlüsselte Chats, etwa in Messengern wie WhatsApp oder Telegram, mithilfe der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mitlesen dürfen.
Bei dieser Überwachungsmethode installieren die Ermittler Software auf dem Computer des Überwachten. Das Programm schneidet die Kommunikation vor der Verschlüsselung mit und schickt sie an die Bundesbehörden. Soweit die Auflagen des Verfassungsgerichtes – aus einer Analyse des Chaos Computer Clubs aus dem Jahr 2011 geht allerdings hervor, dass die installierte Schadsoftware auch Dateien aus dem Internet nachladen und ausführen sowie Dateien auf dem PC des Überwachten lesen und manipulieren kann. Dessen Einsatz wäre damit in seiner vollen Funktionalität verfassungswidrig.
Eine weitere Neuerung im Gesetz erlaubt der Polizei, im öffentlichen Raum aufgenommene Überwachungsbilder automatisch auf verdächtige Verhaltensmuster auszuwerten. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink sagte Netzpolitik.org dazu: „Schnelles Laufen … oder harmlose Raufereien Jugendlicher können schnell dazu führen, dass Betroffene sich polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt sehen.“ So würden die Überwachten dazu angehalten, sich auf keinen Fall abweichend von der Norm zu verhalten.
Zudem erweitert die Landesregierung das Waffenarsenal der Polizei um Granaten. Diese dürfen allerdings laut Gesetzestext nur eingesetzt werden, „wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen“. Außerdem soll der Einsatz gegen Menschenmengen verboten werden und Granaten ausschließlich zur Verteidigung der Polizei eingesetzt werden.
Gefährder sollen mit Hilfe von Aufenthaltsge- und -verboten von ihrer angestammten Szene ferngehalten werden. Damit die Menschen besser kontrolliert werden können, darf die Polizei ihnen eine elektronische Fußfessel anlegen, die den Aufenthaltsort ihres Trägers ständig per GPS an die Ermittlungsbehörden weiterleitet.
Bayern
In Bayern gibt es bundesweit die größten Proteste gegen die neuen Polizeirichtlinien – was auch damit zusammenhängt, dass Bayern als erstes Bundesland das sogenannte Gesetz zur Überwachung gefährlicher Personen eingeführt hat. Dadurch wird die Inhaftierung von „Gefährdern“ für bis zu drei Monate legitimiert, nach dieser Zeit kann ein Mensch bei richterlichem Beschluss für weitere 90 Tage in „Gefährderhaft“ kommen – theoretisch darf die bayerische Justiz diesen Prozess beliebig oft wiederholen. Der Jurist Heribert Prantl lehnt das Vorgehen als „Unendlichkeitshaft“ ab und bezeichnet es als verfassungswidrig.
Ebenfalls im Gefährdergesetz stehen Punkte wie die schon in Baden-Württemberg genutzten Aufenthaltsgebote und -verbote und die Kontrolle dieser Bestimmung durch die elektronische Fußfessel.
Das aktualisierte Polizeiaufgabengesetz (PAG), das noch vor der Sommerpause in erster Lesung in den bayerischen Landtag eingebracht werden soll, erweitert die polizeilichen Befugnisse um weitere Punkte: Künftig dürfen die Ermittler Verdächtige und Gefährder mittels erweiterten DNA-Analysen identifizieren – bisher durften nur sogenannte uncodierte Daten ausgelesen werden, die keine Rückschlüsse auf Herkunft und Aussehen des Gesuchten zulassen.
Einer der Kritikpunkte am neuen Gesetzes ist neben seinem Inhalt die Komplexität der Artikel und Paragraphen. Markus Möstl, Juraprofessor an der Universität Bayreuth, erklärt: „Die Fülle und Komplexität der vorliegenden Vorschläge führt mich an Grenzen.“
Berlin
Geplant sind verschiedene Änderungen und Anpassungen im „Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz“. Details sind noch nicht bekannt. Die Diskussion darüber wird aber laut Pressestelle des Berliner Innensenators noch in diesem Jahr beginnen und öffentlich geführt.
Brandenburg
In Brandenburg ist eine Erneuerung des Gesetzes geplant. Jedoch liegt noch keine inhaltliche Richtlinie oder gar ein konkreter Entwurf vor. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat jedoch angekündigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines schärferen Polizeigesetzes in den Landtag einzubringen. Damit reagiert die SPD auf Kritik der CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag, die mit den Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess nicht einverstanden ist und ein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild fordert. Der CDU-Innenpolitiker Björn Lakenmacher warf dem brandenburgischen Innenminister vor: „Sie liefern nicht, Sie sind ein Ankündigungsminister!“
Die CDU fordert in Brandenburg unter anderem die elektronische Gesichtserkennung, die derzeit am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet wird. Lakenmacher sieht darin eine Möglichkeit, die derzeit etwa 3.000 zur Fahndung ausgeschriebenen Verdächtigen zu fassen.
Ursula Nonnemacher, die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, warnt vor der Fehlerquote der automatischen Gesichtserkennungssoftware. Deswegen könnten am Bahnhof Südkreuz täglich bis zu 2.000 Unschuldige zu Verdächtigen erklärt werden.
Ihr pflichtet Innenminister Schröter bei. Er hält die brandenburgische Polizei für „ausreichend gewappnet“, um mit der „neuen Bedrohungslage“ umzugehen. Die rot-rote Landesregierung will den ersten Entwurf jedoch noch 2018 vorlegen, sobald die Koalitionspartner sich auf die Formulierung des ersten Entwurfes geeinigt haben.
Bremen
Die Erneuerung des Polizeigesetzes in Bremen liegt derzeit auf Eis, nachdem der erste Entwurf der SPD von deren Koalitionspartner in der Bürgerschaft, den Grünen, nicht mitgetragen wurde. Der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten sah die Einführung des Staatstrojaners und der Quellen-TKÜ zur Gefahrenabwehr ebenso vor wie eine erweiterte Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Außerdem sollten potenzielle Gefährder mit einer Fußfessel kontrolliert werden.
Für die Grünen ein No-Go, wie sie in einer Pressemitteilung erklären: „Insbesondere die Quellen-TKÜ, die Verhältnismäßigkeit von Fußfesseln bei Menschen, die bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, und auch die Videoüberwachung, die über anlassbezogene und zeitlich befristete Maßnahmen hinausgeht, werden sehr kritisch gesehen. … Im Ergebnis kommen wir dazu, dass wir derzeit nicht bereit sind, in ein Gesetzgebungsverfahren einzutreten.“
Ein Erfolg ist die Blockade der Grünen vor allem für das Bündnis „Brementrojaner“, in dem neben Parteiorganisationen wie der Linksjugend auch der Chaos Computer Club und die Gewerkschaft ver.di aktiv sind. Die Sprecherin des Bündnisses kommentiert das Scheitern des Gesetzes: „Aus unserer Sicht wachen die Grünen endlich auf und hinterfragen die Pläne von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und seinem Polizeipräsidenten Lutz Müller. Allerdings wachen sie spät auf, denn schließlich wurde dieses Vorhaben lange von ihnen mitgetragen.“
In Bremen geht die Diskussion über das neue Polizeigesetz weiter. Auf einen Zeitpunkt, an dem ein neuer Entwurf in die Bürgerschaft eingebracht wird, hat sich die Koalition noch nicht geeinigt. Bislang ist Bremen jedoch das einzige Land, in dem zivilgesellschaftlicher Widerstand die Einführung des Polizeigesetzes verhindert hat.
Hamburg
Viel ist noch nicht dazu bekannt, wie der Hamburger Senat das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ erneuern will. Die Veränderungen sollen vor allem darauf abzielen, die EU-Datenschutzrichtlinie sowie die veränderte BKA-Gesetzgebung in das Landesgesetz einzuordnen. Darüber hinaus denkt die Regierungskoalition darüber nach, „weitere erkannte Änderungsbedarfe“ in das Gesetz einzuarbeiten. Außerdem soll die elektronische Fußfessel in Hamburg eingeführt werden. Protest gegen eventuelle Änderungen hat sich noch nicht formiert.
Hessen
In Hessen ist derzeit keine komplette Erneuerung des Polizeigesetzes geplant. Die schwarz-grüne Landesregierung nimmt lediglich Vorschläge der Fraktionen entgegen, wie die EU-Datenschutzrichtlinie sowie die Änderungen in der BKA-Gesetzgebung umgesetzt werden können. Allerdings arbeitet die Landesregierung am „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“, das dem Landesgeheimdienst die Nutzung von Staatstrojanern erlauben soll. Die an der Regierung beteiligten Grünen heben jedoch hervor, dass beim Einsatz des Trojaners eine doppelte richterliche Befugnis vorliegen muss – zum einen, um den Einsatz zu legitimieren, zum anderen, um die erhobenen Daten auswerten zu dürfen. Weiterhin ist eine Aufstockung der Planstellen beim Verfassungsschutz geplant, bis 2019 soll es 370 Planstellen geben – im Jahr 2000 waren es noch 182 Stellen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im März 2018 ein neues Polizeigesetz im Landtag verabschiedet. Die Änderungen wurden mit den Stimmen von SPD, CDU und den aus ehemaligen AfD-Mitgliedern bestehenden BMV (Bürger für Mecklenburg-Vorpommern) beschlossen. Das neue Gesetz orientiert sich am bayerischen Polizeigesetz, auch das nordöstlichste Bundesland führt den Rechtsbegriff der „drohenden Gefahr“ ein. Zur Gefahrenabwehr steht der Polizei unter anderem die elektronische Fußfessel zur Verfügung, die aber nur auf richterliche Anordnung hin verwendet werden darf. Außerdem filmen die Beamten ihre Einsätze nach der Erneuerung des Gesetzes nun mit Bodycams – diese dürfen jedoch nur ohne langfristige Datenspeicherung eingesetzt werden.
Zudem können Aufenthaltsge- und -verbote an Gefährder ausgesprochen werden. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte im Landtag zu den Änderungen: „Hierzu haben sich bereits alle Innenminister in Deutschland verständigt, dass beides für die Terrorabwehr erforderlich ist.“
Aktuell ist die weitere Erneuerung des Gesetzes in Arbeit, die sich auf zwei wesentliche Punkte konzentriert: Mecklenburg-Vorpommern will die rechtliche Situation für den „finalen Rettungsschuss“ klären und Zollbeamte mit Polizeibefugnissen ausstatten. Diese Änderungen sollen noch 2018 in den Landtag eingebracht werden.
Niedersachsen
Auch Niedersachsen geht den bayerischen Weg. Noch in diesem Jahr will die große Koalition einen Gesetzentwurf für ein erneuertes Polizeigesetz in den Landtag einbringen, dessen Ausrichtung im Koalitionsvertrag 2017 zwischen CDU und SPD festgelegt wurde: „Zusätzlich wollen wir die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die
Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln.“ Außerdem will Niedersachsen die Möglichkeit schaffen, „Gefährder“ für bis zu 74 Tage zu inhaftieren.
Nach Informationen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hat die CDU-Fraktion zudem die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse gefordert. Im ursprünglichen Entwurf von SPD-Innenminister Boris Pistorius waren die oben genannten Möglichkeiten der Gefahrenabwehr nur für den Einsatz bei Terrorverdächtigen vorgesehen. Das erneuerte Gesetz gibt der Polizei allerdings auch das Recht, schwere Maßnahmen wie die Präventivhaft oder Kontaktverbote auch auf Personen anzuwenden, die Verbindungen zur organisierten Kriminalität haben oder denen die Planung „sonstiger schwerer Straftaten“ angelastet wird.
Weiterhin will Niedersachsen intelligente Überwachungssysteme einsetzen, sobald deren bundesweite Testphase beendet ist. „Der Einsatz ähnlicher oder weitergehender Technik“ wird durch das neue Gesetz ermöglicht. Bis Juni soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und dort mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet werden.
Nordrhein-Westfalen
In NRW liegt das sogenannte Sicherheitspaket I zur ersten Lesung im Landtag. Die Erweiterung des Polizeigesetzes zielt vor allem auf die Abwehr salafistischer Gefahren – Innenminister Herbert Reul (CDU) begründet die Maßnahmen mit der Aussage, die salafistische Szene sei in Nordrhein-Westfalen stärker als im Rest Deutschlands. Das Sicherheitspaket umfasst verschiedene Punkte und orientiert sich dabei am bayerischen Modell: So darf die Polizei Quellen-TKÜ nutzen und damit auch verschlüsselte Chats auslesen. Außerdem dürfen die Beamten der Landespolizei Kontakt- und Aufenthaltsverbote aussprechen und die Einhaltung dieser Verbote mit der elektronischen Fußfessel überwachen. Zudem schafft die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen, um „Gefährder“ im Fall einer drohenden Gefahr für maximal vier Wochen in „Unterbindungshaft“ nehmen zu können.
Hinzu kommt die erweiterte Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie die Ausstattung der Polizei mit „nichttödlicher Munition“ – damit sind vermutlich Taser oder Gummigeschosse gemeint.
Die Opposition wirft der Landesregierung vor, mit dem neuen Polizeigesetz die Freiheit aller Bürger zu beschneiden. Rechtsanwalt Hartmut Ganzke, der für die SPD im Landtag sitzt, kritisierte: „Es geht hier nicht nur darum, dass Gefährder …, nicht nur Anhänger terroristischer Gruppierungen betroffen sind, nein. Jeder Bürger NRWs ist vom Gesetz und von der Einführung des Rechtsbegriffs der drohenden Gefahr betroffen.“
Christoph Katzidis (CDU) findet das neue Gesetz dagegen wegweisend: „Neue politische Führungskultur im sicherheitspolitischen Bereich – Stichwort: Wertschätzung unserer Polizisten statt Misstrauen ihnen gegenüber. Null-Toleranz-Politik statt einer weichen Welle NRW, so wie das in der Vergangenheit gewesen ist – das sind die Kerne unserer Politik.“
Aktuell liegt der Gesetzentwurf beim Innen- und Rechtsausschuss, die schwarz-gelbe Koalition in NRW will ihn noch in diesem Jahr verabschieden. Große zivilgesellschaftliche Proteste gibt es derzeit nicht.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat das Landespolizeigesetz 2017 generalüberholt und dabei unter anderem eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum beschlossen. Außerdem darf die Polizei Veranstaltungen bei entsprechender Gefahrenprognose mit Videokameras überwachen, ebenso wie sie Einsätze mit Bodycams filmen darf. Die Aufnahmen dieser direkt am Körper getragenen Kameras müssen laut neuem Gesetz nach 30 Tagen gelöscht werden. Für 2018 plant die regierende Ampelkoalition eine erneute Aktualisierung des Gesetzes, um es an die neue EU-Richtlinie und den BKA-Urteilsspruch anzupassen.
Neue Polizeibefugnisse zu Themen wie Telefonüberwachung, Videoüberwachung, Fußfesseln oder Beugehaft plant die Regierung in Mainz derzeit nicht. Zivile Proteste gegen die neue Gesetzgebung gibt es ebenso wenig.
Saarland
Das Saarland hat das Polizeigesetz 2017 erneuert, vor allem wurde der Einsatz von Bodycams geregelt. Diese sind seit Januar 2018 im Einsatz. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD von 2017 haben sich die beiden Parteien auf die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes geeinigt, das sich an Horst Seehofers Musterpolizeigesetz orientiert. Dennis Lander, Innenpolitiker der saarländischen Linken, warnt die Koalition davor, sich am geplanten Musterpolizeigesetz des Bundesinnenministers zu orientieren: „Das brauchen wir im Saarland nicht und das dürfen wir hier nicht zulassen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ‚präventiv‘ wie gefährliche Straftäter behandelt werden.“
Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU sieht trotzdem den bayerischen Weg vor. Die große Koalition plant, folgende Maßnahmen rechtlich zu legitimieren: Fußfessel für Gefährder, Videoüberwachung im öffentlichen Raum und Quellen-TKÜ. Zudem kann die saarländische Polizei künftig Autokennzeichen im Grenzgebiet zu Frankreich automatisch überprüfen und mit Datenbanken abgleichen, um gesuchte Fahrzeuge und Personen zu fassen.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht final ausgearbeitet. CDU und SPD diskutieren weiterhin über eventuelle Änderungen und wollen den Entwurf noch 2018 in den Landtag bringen.
Sachsen
In Sachsen wurde am 25. April 2018 ein Referentenentwurf des neuen Polizeigesetzes von Buzzfeed geleakt. Sollte dieser Entwurf unverändert vom Landtag verabschiedet werden, hat Sachsen zusammen mit Bayern das härteste bundesdeutsche Polizeigesetz. Der Entwurf enthält viele brisante Punkte:
- Granaten und MGs für die Polizei, außerdem neue „nicht-tödliche“ Munition, sprich Taser und/oder Gummigeschosse
- Automatische Kennzeichenerfassung im internationalen Grenzgebiet
- Erweiterte Überwachung des öffentlichen Raumes in Verbindung mit automatischer Gesichtserkennung
- Weiterhin keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten
- Bodycams auch fürs Ordnungsamt
- Aufenthaltsge- und -verbote, gleichzeitig Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überprüfung
- Überwachung und Abbruch von Telefonaten verdächtiger Personen
- Ortung und Auswertung von Handydaten – dieser Punkt enthält auch die Quellen-TKÜ
- Überwachung von Beratungsstellen und Journalisten
- DNA-Analyseverfahren, ähnlich wie in Bayern
Grüne und Linke im sächsischen Landtag haben angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen, falls es in dieser Form verabschiedet werden soll: „Der jetzige Entwurf würde bedeuten, dass jeder Bürger fortwährend unter Verdacht steht“, erklärte Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion der Krautreporter-Sachsenpost. „Den gesellschaftlichen Konsens, dass jeder Bürger erstmal unverdächtig ist, haben wir uns seit 1990 hart erarbeitet“, sagte Bartl, „mit dem Polizeigesetz ginge er in atemberaubender Geschwindigkeit über den Jordan.“
„Sollte es in der aktuell vorliegenden Fassung - oder gar noch in einer verschlimmerten Fassung den Landtag passieren“, erklärt Valentin Lippmann von den Grünen, „werden wir klagen.“ Linke und Grüne müssen zusammenarbeiten, weil für eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgericht mindestens ein Fünftel der Stimmen des Landtags klagen müssen.
Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der sächsischen SPD-Fraktion, kann die Aufregung nicht verstehen: „Ich bin überrascht, wie absolut die Aussagen der Opposition sind. Immerhin sprechen wir von einem Referentenentwurf. Da ist noch nichts in Stein gemeißelt. Denn jetzt bewerten erstmal die Experten, etwa der Datenschützer, den Entwurf – und dann sehen wir weiter. Erst sobald der Gesetzentwurf im Landtag ist, können wir eine richtige Bewertung treffen.”
Die Fraktionen können erst klagen, wenn der Entwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde – im Januar 2019 ist es vermutlich soweit.
Sachsen-Anhalt
Am 30. Januar 2018 verabschiedete die regierende Kenia-Koalition im Landtag Sachsen-Anhalts die Erneuerung des „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Darin sind im Wesentlichen zwei Erweiterungen der polizeilichen Befugnisse enthalten: Aufenthaltsge- und -verbote zum einen, die elektronische Fußfessel zum anderen. Wie in anderen Bundesländern soll die Fußfessel vor allem dazu dienen, die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote zu überprüfen. Die Grünen in der Koalition stimmten dem Gesetz nur unter dem Vorbehalt zu, dass die Fußfessel zeitlich beschränkt getestet wird.
Sebastian Striegel von der Grünen-Fraktion in Sachsen-Anhalt vermutet, das Attentat vom Berliner Breitscheidplatz sei ein Grund für die zunehmenden Verschärfungen der Polizeigesetze: „Terroristischen Angriffen folgen nicht selten Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte; auch die Forderung der Fußfessel im präventiven Bereich gehört dazu.“
Schleswig-Holstein
Die regierende Jamaika-Koalition unterzieht das Polizeirecht in Schleswig-Holstein gerade einer Schwachstellenanalyse – auch mit Blick auf neue Polizeibefugnisse. Details sind noch nicht bekannt.
Allerdings sollen die Änderungen im BKA-Gesetz berücksichtigt werden. Die Regierung in Kiel beobachtet dabei, wie die anderen Bundesländer vorgehen. Erkenntnisse, die ihre Kollegen in anderen Teilen der Republik gewinnen, sollen in Gesetzgebungsprozess einfließen. Das Kabinett soll sich noch 2018 mit dem Thema befassen.
Thüringen
Die rot-rote Landesregierung plant lediglich, das Polizeigesetz an die EU-Datenschutzrichtlinie und das BKA-Urteil anzupassen. Die Regierung sieht nur „geringen Anpassungsbedarf“.
Redaktion Rico Grimm, Schlussredaktion Vera Fröhlich, Bildredaktion Martin Gommel (Polizeiwappen: Wikipedia).