Wie der BND Gesetze brechen konnte und dafür nicht belangt wurde
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Wie der BND Gesetze brechen konnte und dafür nicht belangt wurde

Was bleibt vom größten Spionageskandal der Nachkriegszeit? Was hat der Untersuchungsausschuss erreicht und welche Folgen hatte das? Das möchte Krautreporter-Leserin Maren noch vor der Bundestagswahl wissen.

Profilbild von Susan Mücke
Reporterin für Leben und Alltag / Chefin vom Dienst

Der Andrang war groß, als Angela Merkel an jenem Donnerstag im Februar 2017 vor den NSA-Untersuchungsausschuss trat. Die Bundeskanzlerin war als letzte Zeugin im größten deutschen Geheimdienstskandal geladen. Für viele Mitglieder des Bundestags war der Auftritt Merkels der Höhepunkt ihrer dreijährigen Arbeit. Die Erwartungen waren entsprechend groß. Erwartungen, die Merkel selbst geweckt hatte, als sie vier Jahre zuvor ausrief: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.” Zuvor war herausgekommen, dass der US-Geheimdienst NSA auch eines ihrer Mobiltelefone abgehört hatte, was den Beginn der Spähaffäre markierte.

Was würde Merkel im Ausschuss zur Aufklärung beitragen? Hatte sie von den Spitzeleien der Amerikaner gewusst? Könnte sie die Verantwortlichen beim BND nennen? Welche Konsequenzen müsste das haben?

Nach mehreren Stunden Befragung durch den Ausschuss war klar: Angela Merkel konnte oder wollte nichts über die Aktivitäten von NSA und BND aussagen. Der politische Wille zur Aufklärung? Null. Das Kanzleramt erklärte die Affäre endgültig für beendet.

Das ist ein Riesenskandal. Der Bundesnachrichtendienst hat massenhaft und anlasslos im Auftrag der Amerikaner und auch aus eigenem Antrieb Internet- und Telefondaten abgefangen und ausgewertet. Er hat damit das deutsche Grundgesetz verletzt. Doch niemand wurde dafür zur Rechenschaft gezogen, die Spionage geht mutmaßlich weiter. Was jedoch passiert ist: Das Thema ist leise aus den Schlagzeilen verschwunden.

Was bleibt nun von der größten deutschen Spionageaffäre der Nachkriegszeit? Was hat der Untersuchungsausschuss erreicht und welche Folgen hatte das? Das möchte Krautreporter-Leserin Maren im Hinblick auf die Bundestagswahl im September wissen. Ich habe mir den Fall noch einmal angesehen. In den Sprechblasen rechts gebe ich zusätzliche Infos und Tipps zum Weiterlesen.

Was war die NSA-BND-Affäre noch mal ganz genau?

Der Whistleblower Edward Snowden enthüllte im Jahr 2013 ein weltumspannendes Netz von Spionagesystemen und führte der Welt vor Augen, wie sie im Internet ausspioniert wird. Snowden war Systemadministrator bei der Firma Booz Allen Hamilton gewesen, die ihn an die amerikanische Nationale Sicherheitsbehörde (NSA) ausgeliehen hatte. Im Mittelpunkt der Affäre stehen die USA. Der deutsche Bundesnachrichtendienst ist aber ebenfalls maßgeblich darin verwickelt. Er soll im Auftrag der Amerikaner E-Mails, Telefongespräche und SMS überwacht und mit Hilfe vorgegebener Suchbegriffe, sogenannter Selektoren, ausgewertet haben. Im Fokus standen dabei europäische Unternehmen, Politiker und Institutionen.

Im März 2014 setzte der Bundestag auf Betreiben der Opposition einen Ausschuss unter dem Vorsitz des CDU-Abgeordneten Clemens Binninger ein, der die Hintergründe der Affäre untersuchen sollte. Binninger trat jedoch schon sechs Tage später zurück, ihm folgte der Jurist Patrick Sensburg von der CDU nach. Während Grüne und Linke besonders die Rolle der deutschen Geheimdienste untersuchen wollten, weil sie dazu Zeugen hören und Akten heranziehen können, konzentrierte man sich nach dem Willen der Koalition aus CDU/CSU und SPD zunächst auf die NSA. Im Laufe der Ermittlungen rückten BND und Bundesregierung jedoch immer mehr ins Visier des Ausschusses. Auch Snowden, der in Russland Asyl gefunden hat, sollte aussagen, aber dazu kommt es nicht.

Und was ist im Untersuchungsausschuss rausgekommen?

Der Kanzleramtsminister, gleichzeitig oberster BND-Aufseher, tut es als Erster: Er lügt.

Ronald Pofalla tritt am 12. August 2013 vor die Hauptstadtpresse und verkündet, die USA hätten den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten. Es ist Wahlkampf in Deutschland, und die regierende CDU kann sich keinen Geheimdienstskandal erlauben. Also ersinnt sie die Mär von einem Einlenken der Geheimdienste. Pofalla überschreitet damit sichtbar die Grenze zwischen Wahlkampfrhetorik und Täuschung der Öffentlichkeit. Regierungssprecher Steffen Seibert, der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich und die Bundeskanzlerin stimmen später in dieselbe Botschaft ein. Pofallas Auftritt wird damit sinnbildlich für den Umgang der Verantwortlichen mit der brisanten Affäre. Sie sitzen aus statt aufzuklären. Und dafür sind ihnen viele Mittel recht, auch die offensichtliche Lüge und der Rechtsbruch. Eine konkrete Zusage der USA zu einem Anti-Späh-Abkommen hat es nie gegeben, das wusste die Bundesregierung bereits fünf Tage vor Pofallas Auftritt. Ein solches Abkommen hatte nie eine Chance. Dennoch stritt Pofalla noch zwei Jahre später vor dem Untersuchungsausschuss ab, dies lediglich aus wahlkampftaktischen Gründen behauptet zu haben, um die Öffentlichkeit zu beruhigen.

Der Ausschuss fördert zur NSA nicht mehr neue Tatsachen ans Licht, als Edward Snowden ohnehin schon enthüllt hatte. Über den deutschen Auslandsgeheimdienst BND aber brachten die Abgeordneten skandalöse Gesetzesverstöße ans Licht der Öffentlichkeit, auch wenn sie bei der Aufklärung behindert worden sind.

Insgesamt hat der Untersuchungsauschuss in 134 Sitzungen 128 Zeugen vernommen, darunter Politiker, Bundesminister, BND-Mitarbeiter, NSA-Aussteiger und Sachverständige. Dazu lasen die Abgeordneten 2.400 Aktenordner mit zum Teil geheimen, vielfach geschwärzten Papieren. Sie legten am 28. Juni 2017 einen 1.822 Seiten langen Abschlussbericht vor (Vorabfassung, PDF), der aus Sicherheitsgründen ebenfalls weitgehend geschwärzt ist.

Was wir wissen

Der BND bricht dutzendfach Gesetze und die Verfassung. In seinen Außenstellen in Schöningen, Rheinhausen, Bad Aibling und Gablingen laufen in aller Welt abgesaugte Daten ein, täglich etwa 220 Millionen Stück, die er an die NSA weitergibt. Die Daten umfassen Informationen, wer wann mit wem kommunizierte, und ermöglichen, Personenprofile zu erstellen. Mit Hilfe dieser Daten erstellen NSA und CIA unter anderem Ziele für Kampfdrohnen gegen mutmaßliche Terroristen in Afrika und im Nahen Osten.

Der BND erhebt das Material aber nicht nur, sondern durchsucht es parallel dazu auch und leitet Treffer direkt weiter. Im Jahr 2010 etwa wurden 37 Millionen E-Mails (PDF, S. 5) anhand von Suchbegriffen herausgefiltert. Auf den Spählisten stehen E-Mail-Adressen und Telefonnummern fast aller europäischen Botschaften, von Staats- und Regierungschefs sowie internationalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) oder des Internationalen Währungsfonds IWF. Nicht-Deutsche unterliegen nach Auffassung des BND dem Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes weniger stark, deshalb sei dies legitim, so die Begründung. Aber auch vor dem Inland macht der BND nicht Halt. In der sogenannten Operation Eikonal Mitte der 2000er Jahre lieferte er, unterstützt von der Deutschen Telekom, Telefonverkehr- und Internetdaten auch von deutschen Staatsbürgern und erschloss sich mithilfe der NSA die weltweite Internetüberwachung.

Die Liste der Rechtsverstöße ist lang. Das hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Prüfbericht 2016 festgestellt. Besonders schwer wiegt der, dass der BND ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben, systematisch weiterverwendet und gespeichert hat.

Nach Ansicht des BND jedoch ist ein Großteil der Kommunikation nicht auf deutschem Boden abgefangen worden, sondern über einen Satelliten, mithin im Weltall – wo das deutsche Grundgesetz mit seinem Schutz des Fernmeldegeheimnisses nicht gilt. Mit dieser skurrilen Theorie konnte sich der Geheimdienst erfolgreich vor dem Ausschuss verteidigen und der Verantwortung entziehen.

Welche Konsequenzen hat das?

Die Frage lässt sich eigentlich in zwei Sätzen beantworten: Nichts wurde in der Folge unternommen. Niemand wurde zur Verantwortung gezogen.

Na gut, nicht ganz nichts.

  • BND-Chef Schindler wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt, Nachfolger wird Bruno Kahl.
  • Einer der Verantwortlichen der Affäre, BND-Unterabteilungsleiter Wilfried Karl, wird Chef der Hacker-Behörde Zitis.
  • Einige Nachrichtendienstler werden intern versetzt.
  • Der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla gilt als einer der Hauptverantwortlichen, war er doch in der fraglichen Zeit für die Geheimdienste politisch zuständig. Er schied jedoch schon 2014 aus der Bundesregierung aus. Seit 2015 ist er bei der Deutschen Bahn, inzwischen dort Vorstand. Seine Amtsvorgänger Frank-Walter Steinmeier und Thomas de Maizière wurden nicht einmal angehört.
  • Das von Pofalla im Sommer 2013 angekündigte No-Spy-Abkommen mit den USA kommt nie zustande.
  • Die massiven Beanstandungen der Datenschutzbeauftragen verlaufen im Sande.
  • Ende 2016 tritt ein neues BND-Gesetz in Kraft. An der Praxis geheimdienstlicher Überwachung ändert das aber nichts. Nur, dass sie noch geheimer gehalten wird. Die Bundesregierung legalisierte im Nachhinein das rechtswidrige Vorgehen der Geheimdienste sogar noch. All die Dinge, die vorher nicht zulässig waren oder in Graubereichen lagen, seien nun erlaubt, kritisiert die Opposition.
  • Der Bundesnachrichtendienst wird finanziell besser ausgestattet, um die Überwachung digitaler Daten auszubauen.
  • Echte Konsequenzen sind auf staatlicher Ebene bald vier Jahre nach dem Skandal Fehlanzeige.

Die Opposition aus Linken und Grünen machte naturgemäß in ihrer Rolle als Aufklärer eine recht gute Figur, bemühte sie sich doch aufrichtig, die Hintergründe der Affäre zu erhellen und die Verantwortlichen zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen. Dies scheiterte jedoch am Unwillen der Regierung, die ihre Arbeit offensichtlich bewusst behinderte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die Spionageaffäre zur Chefsache machen müssen und Konsequenzen ziehen sollen. Doch all das passierte nicht. Die demokratischen Institutionen haben vor den Geheimdiensten versagt. Ausdruck dafür sind die teilweise komplett geschwärzten Akten, die der Ausschuss zu seiner Aufklärungsunterstützung erhalten hat, und die bisweilen absurden Zeugenbefragungen, in denen die Vernommenen immer dann, wenn es spannend wurde, darauf verwiesen, dass die Bundesregierung ihre Aussage nicht genehmigt habe. So zogen sich Insider wie der Gablinger BND-Leiter Alois Nöbauer, dessen Dienststelle als größte Datenmühle des Geheimdienstes gilt, immer wieder aus der Affäre, indem sie stoisch antworteten: „Das gehört nicht zum Untersuchungsgegenstand.“ Damit bleiben Fragen offen. Wichtige Fragen.

Denn was wir bis heute nicht wissen

Wer wusste im Kanzleramt was?


Danke an KR-Leserin Maren für ihre Frage zur BND-Affäre und an KR-Leser Alexander, Sebastian und Christoph für die hilfreichen Hinweise. Diesen Text haben wir in der Krautreporter-Facebookgruppe vorbereitet. Tretet ihr bei, wenn ihr hinter die KR-Kulissen schauen wollt.

Bei der Erarbeitung des Artikels hat Esther Göbel geholfen; gegengelesen hat Vera Fröhlich; das Aufmacherbild hat Martin Gommel ausgesucht (iStock / samsam62)