Ursula Haverbeck ist eine vehemente Frau, eine, die nicht aufgibt, wenn man aufgeben könnte, eine, die sich nichts einreden lässt, und eine, die aufsteht, wenn sie hinfällt. Das sagen ihre Verehrer. Ihrer Verehrer sagen auch: Sie ist eine stolze, weiße Frau, die ein Herz hat für die Schwachen und Unterdrückten. Ihre Gegner sagen: Ursula Haverbeck hat kein Herz. Sie ist einfach nur böse, alt und gnadenlos.
2014 hatte Ursula Haverbeck, die sich selbst als „Revisionistin“ bezeichnet, und die offenbar auch eng mit der Neonazi-Szene in Verden verbunden ist, in mehreren Texten für die sogenannte „Stimme des Reiches“ den Holocaust geleugnet. Sie tut dies anhaltend seit 2004, ist immer wieder verurteilt worden, aber jetzt steht sie wegen Taten aus dem Jahr 2014 in Verden vor Gericht. Haverbeck ist damit wohl Deutschlands bekannteste Holocaust-Leugnerin: Für die Rechten, zumeist ältere Männer, ist sie eine Heldin. Wo sie auch auftaucht, zumeist bei rechten Abendveranstaltungen in ganz Deutschland, bekommt sie Blumen und warme Worte. Jemand schickte ihr sogar einen Strauß zu Unterstützung per Fleurop-Service direkt ins Gericht. Auch bei der heutigen Sitzung warten alle insgeheim auf die Blumen. Ihr Auftritt verzögert sich, die Durchsuchungen dauern zu lange.
Unten, vor der Einfahrt der Sicherheitsschleuse, warten die Polizeibusse. Zwei Polizisten stehen am Eingang, weil Haverbecks Fans, allesamt Neonazis oder Leute der rechten Szene, zum Aufmarsch gerufen hatten. Andrea Röpke, Expertin und Journalistin mit dem Schwerpunkt Rechtsextreme, knipst Fotos, alte Männer warten mit wütenden Gesichtern und zerzausten Haaren im Nieselregen, und junge mit Spott in den Augen und scharf gescheitelten Frisuren. Zwei Polizisten essen hinter einem Bus heimlich Prinzenrolle. Ein bisschen ist das wie ein Konzert. Die Leute rauchen in der Warteschlange noch schnell eine Kippe. Es gibt Türsteher und alle sind für das gute Line-up da. Eine gute Show hier, allemal.
„Gerichtstournee“
Mittlerweile stand Ursula Haverbeck so oft vor Gericht, wiederholte so oft ihre Thesen, dass manche liebevoll von „Gerichtstournee“ sprechen. Strafen, die noch ausstehen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig sind: Amtsgericht Bad Oeynhausen, elf Monate ohne Bewährung, Amtsgericht Hamburg, zehn Monate Freiheitsstrafe. Allesamt wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung.
Oben warten die Journalisten im Gerichtssaal hinter der Fensterscheibe, blicken hinaus, während die anderen Besucher, die keine Journalisten sind, noch durch die Sicherheitskontrolle müssen. Jemand fragt: „Wo sind sie denn, die Reisebusse?“ Als wäre das witzig. Es ist aber nie witzig, etwas Monströsem gegenüberzustehen und ihm ein Eis hinzuhalten; zu sagen, es wären viele Neonazis gekommen, wäre zynisch. Aber zu sagen, dass es nur wenige sind, ist verharmlosend.
Für ihre Fans ist Ursula Haverbeck jedenfalls so etwas wie das Sturmgeschütz der freien Meinungsäußerung, der Stahlbetonbunker des Widerstandes gegen das Schweinesystem, sie ist hartnäckig und absolut uneinsichtig (falls das in diesem Fall ein positives Attribut sein soll); eine gute Deutsche eben. In einem Land, in dem es doch kaum noch gute oder auch Deutsche gebe. Ein Tour-Plakat trüge in altdeutschen Buchstaben die Aufschrift: Mutter Theresa der rechten Kameraden.
„Dabei sieht sie ganz nett aus“, sagt ein Journalist.
„Ja, wirklich harmlos“, sagt ein anderer. „So vom ersten Eindruck.“
Dann hätte man wohl kaum in einen größeren Saal umziehen müssen.
„Aber da ist ja noch der Panorama-Beitrag …“
Haverbeck hatte 2015 in einem Interview in der ARD-Sendung „Panorama“ abschließend erklärt, der Holocaust sei „die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“. Das ist zwar ein durchaus schockierender Beitrag, aber für sie eigentlich nichts Neues oder gar ungewöhnlich. Sie kommentiert auf ihrer Homepage und in Youtube-Videos fast alles. Oft ist es dann eine Lüge – und die Geschichte war doch ganz anders, als wir es in der Schule gelernt haben. Haverbeck ist sehr belesen, sehr schlau, sehr eloquent. Wenn man ihrer Meinung ist, kann man sie durchaus als Spiritus Rector sehen. Wenn nicht, dann natürlich nicht: Dann sieht man in ihr höchstens eine verrückte Frau, die sie aber nicht ist. Jedenfalls nicht im klassischen Sinne.
„Wann kommt sie denn?“, fragt ein Kameramann.
„Die Sicherheitskontrollen dauern, die Zuschauer sind noch nicht alle drin.“
„Die passen eh nicht alle rein.“
„Gesinnungsjustiz”
Wäre dies ein Konzert, man würde sich jetzt noch ein Getränk holen. Wenn aber die alten Männer keinen Platz mehr kriegen, ist das ja eine Steilvorlage, diese Befürchtung haben auch einige Sicherheitskräfte. Man würde den Menschen im Nieselregen die Möglichkeit geben, mit Zigarette in der Hand zu sagen: Das war ja klar, „Gesinnungsjustiz“. Wäre schon gut, sagt ein Justizwachtmeister, wenn man sie alle unterkriege. Aber es seien wohl einfach zu wenig Stühle hinter der Wand aus kugelsicherem Glas. Und dieser Satz macht doch betroffen.
Mit einer größeren Verspätung, eine Uhr ist nicht in Reichweite, erscheint Ursula Haverbeck. Sie betritt den Saal wie eine Grande Dame ihre Bühne. Man will instinktiv gucken, wo der Beleuchter steht. Sie grüßt ins Publikum, lächelt, und da sind: wütende, alte Männer und welche, die jünger sind und rot-weiß karierte Hemden tragen. Und Handwerkerhosen. Verbindung zur deutschen Arbeiterklasse.
Sie ist streng angezogen, aber auch sehr geschmackvoll für eine 88-Jährige. Jemand zieht auf der Pressebank leise den Vergleich vom Wolf im Schafspelz, denn Haverbeck erscheint komplett in Weiß. Aber wenn, dann wäre sie der verkleidete Wolf im Märchen der Gebrüder Grimm; der, der sich als Großmutter verkleidet, an die Tür klopft, die sechs kleinen Geißlein frisst und sich anschließend ins Bett legt. Und zwar nicht, weil irgendjemand behaupten könne, Ursula Haverbeck esse kleine Ziegen; das wäre geschmacklos. Aber die leise Verachtung in ihren Augen, als sie das Gericht mustert, scheint wie der Blick des Wolfes zu sein: Solange ihr die Ziegenkinder in meinem Bauch nicht findet, könnt ihr mir gar nichts. Solange werde ich den Schein wahren, ablenken und alles infrage stellen.
Kameras bilden jetzt einen Halbkreis um sie. Ob sie etwas sagen wolle, fragt ein Journalisten-Kollege und streckt sein Mikro aus. Ihr Pflichtverteidiger, der Rechtsanwalt Wolfram Nahrath, ein Mann mit dünnem, strähnigem Haar und einem Gesicht, das überdeutlich den Schädel darunter erkennen lässt, schüttelt den Kopf: „Nach der Verhandlung“, sagt er. „Warum erst dann?“, hakt der Journalist höflich nach. „Können Sie uns das freundlicherweise erklären?“
Nahrath schüttelt wieder den Kopf: „Später, und sicher nicht freundlicherweise.“
„Lügenpresse“
Ob ihr Name Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel sei, will der Richter wissen. Haverbeck nickt. Auf den Zweitnamen legt sie keinen gesteigerten Wert. Sie war mit einem Ex-Nationalsozialisten verheiratet, Werner Georg Haverbeck, ist nun Witwe. Ihr Mann soll von 1933 bis 1934 in der Reichsleitung der NSDAP tätig gewesen sein, sagt Wikipedia.
„Geboren am 11. November 1928 in Winterscheid?“
Sie nickt wieder.
Die Staatsanwältin umreißt alle relevanten Texte, die Ursula Haverbeck seit 2014 geschrieben hat. Haverbeck betrachtet die Frau abschätzig, als hätte sie eine gewisse Freude daran, dass sich die Staatsanwältin bei diesem langen Text immer wieder verliest. Die Blumen sind noch immer nicht da, aber es gibt Solidaritätstaschen, die Unterstützer erwerben konnten. Die Partei „Die Rechte“ hatte bei Facebook dafür geworben.
In den Texten schreibt Haverbeck: Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein reines Arbeitslager gewesen – ein großer Teil der Juden sei lebend auf das Gebiet der Bundesrepublik zurückgekehrt, Zyklon B sei in 95 bis 97 Prozent aller Fälle zur Entlausung verwendet worden, den Holocaust hätten die Siegermächte dem Nationalsozialismus und somit auch Deutschland angedichtet, um einen Bösewicht zu schaffen, der von den Sünden der Siegermächte ablenken sollte. Zynisch fragte sie immer wieder: Wo sollen bitte 6.000.000 Juden vergast worden sein? Seit 2004 tut sie das. Erst bekam sie nur Geldstrafen im vierstelligen Bereich, dann Freiheitsstrafen auf Bewährung. Weil sie uneinsichtig bleibt, droht ihr am heutigen Tag Gefängnis.
Der Richter ermahnt das Publikum bei der Eröffnung der Verhandlung: „Es ist Ihr Recht, dieser Verhandlung beizuwohnen. Sie dürfen zuhören, aber nicht mitwirken. Wenn ich höre“, sagt Christoph Neelsen deutlich, „dass es höhnisches Gelächter gibt oder sogar Beifall, wird das Gericht von seinem Recht gebrauchen machen – und das heißt: Ordnungsgeld bis hin zur Ordnungshaft.“
Das Licht geht quasi jetzt aus, die Vorband beginnt.
Das Vorgeplänkel
Haverbecks Anwalt sagt, er wolle jetzt einen Antrag stellen. Es folgt das übliche Geplänkel: Nahrath erklärt zunächst die Anklageschrift für nicht ausreichend. Formfehler. So gehe das alles nicht. Es geht aber doch, denn meist halten die Texte der Staatsanwaltschaft schon Stand.
Christoph Neelsen, der Richter, blickt ruhig und gelassen wie ein Mensch, der erst kürzlich zum Zen-Buddhismus gefunden hat. Er ist noch keine 40 und könnte Haverbecks Enkel sein.
Rechtsanwalt Wolfram Nahrath erklärt daraufhin, diese Gelassenheit des Richters ist ja irgendwie auch nur schwer auszuhalten, er wolle jetzt bis zu einer Stunde lang einen Antrag stellen.
„Geht das vielleicht auch kürzer?“, fragt der Richter.
„Ganz bestimmt nicht“, sagt Nahrath. Die Prozessbeteiligten wissen: Das wird alles länger dauern. Draußen stehen ein paar Neonazis im Wind.
„Machen Sie“, sagt Neelsen. „Stellen Sie ihren Antrag.“ Es folgt eine Belehrung, eine juristische Nachhilfestunde, könnte man sagen, auch adressiert an ihn. Neelsen bleibt stoisch und betrachtet Haverbeck, wie man seine Großmutter betrachtet: respektvoll, aber manchmal auch mit dem Blick, der fragt: Oma, meinst Du das wirklich ernst?
Es gehe, erklärt Haverbecks Anwalt, hier eindeutig um Meinungsfreiheit. Dies sei wohl das Entscheidende. Die Freiheit der Meinung sei das, was ein Land wie Deutschland von totalitären Staaten unterscheide. Dies schließe das „Hinterfragen des Holocaust“ mit ein; es falle also unter Meinungsfreiheit. Zudem sei dies auch durch die Freiheit der Forschung gedeckt: „Jede Forschung ist dynamisch, auch die Geschichtsforschung“, sagt Nahrath. „Es gibt keine abschließende Wahrheit, jedes geschichtliche Geschehnis in Zeit und Raum ist dem Wandel unterworfen, der Arbeitshypothese.“ Es gelte: Jedes Ereignis ist nur so lange wahr oder offenkundig, bis es widerlegt ist. „Und das gilt auch für den sogenannten Holocaust, und für Auschwitz.“
Freie Meinung?
Man muss sich als Richter wirklich viel Bullshit anhören, denkt sich der aufmerksame Beobachter im Gerichtssaal, denn, Spoiler: tut es natürlich nicht. Die freie Meinungsäußerung hat gesetzliche Grenzen, das erkennt Nahrath dann auch an: „Der Paragraf 130, Absatz 3, stellt das Leugnen des Holocaust unter Strafe. Nicht aber, wenn ich Ruanda leugne oder den Völkermord an den Armeniern durch die Türken.”
Ein Journalist in der Pressebank nickt, sagt leise: „Das ist ja auch schon komisch, oder? Dass das dann nicht alles gleichermaßen unter Strafe steht …“
Die Saat verbreitet sich schleichend.
Seine Mandantin würde im Übrigen auch nichts leugnen, das könne man nur, wenn man es insgeheim besser wüsste oder sinnlich erlebt habe. Ursula Haverbeck habe den Holocaust aber weder sinnlich erlebt noch sei sie anderer Meinung oder könne es besser wissen; sie beschäftige sich nämlich mit Fakten. Und die würden mittlerweile nicht mehr ausreichen, um das „Lager Auschwitz-Birkenau als ein Vernichtungslager zu bezeichnen“. Und weil das alles unter die Meinungsfreiheit falle, das wisse der werte Herr Richter wohl noch selbst aus seinem Studium, sagt Nahrath und beugt sich dabei gönnerhaft zum Publikum, müsse man sich fragen: „Warum sitzen wir eigentlich hier?“
„Höhnischer Applaus aus dem Publikum. Populismus geht immer. Haverbeck blickt verachtend wie die Großmutter, der man gerade erklärt hat, dass man sie nie mehr besuchen wolle.”
Alexander Krützfeldt, Autor
„Ruhe im Saal“, donnert Neelsen, jetzt nicht mehr Zen-Buddhist, denn er hat keineswegs vor, sich die Veranstaltung aus der Hand nehmen zu lassen.
„Sind Sie jetzt fertig?“, fragt er.
Nahrath hebt die Hand. „Noch fünf Minuten.“ In denen erklärt er, dass der Paragraf 130 verfassungswidrig sei und ein kleines Gericht wie das Amtsgericht Verden hier gar nichts zu entscheiden habe. Das müsse man dem Bundesverfassungsgericht überlassen. Der Versuch einer Demütigung.
Dann spricht Haverbeck.
„Sie sind doch noch viel zu jung“, wettert sie. Die Karte: Alter und Erfahrung. „Ich habe noch eine Zeit ohne Holocaust erlebt, bis in die sechziger Jahre konnte man darüber in der Schule noch offen reden. Das wurde später erst als unverrückbar bezeichnet.“ Haverbeck zürnt, die Augen funkeln. „Ich habe mit Menschen geredet, mit denen Sie nicht geredet haben“, fährt sie fort. „Menschen, die sich kritisch damit beschäftigen, von denen Sie sicher kein einziges Buch gelesen haben. Sie haben keine Grundlage, wir sind nicht auf dem selben Stand. Sie sollten ein solches Buch lesen, damit Sie wissen, wovon wir sprechen.“ Karte: Bildung und Kenntnisstand. Und dann noch die Karte „Prominenz“: „Schon der Richter Heribert Prantl, seines Zeichens Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, stellte in einem Kommentar fest, dass der Paragraf 130 verfassungswidrig und völlig entleert ist.” Haverbecks Gesicht ist jetzt dunkel wie die Nacht: „Lassen Sie uns diese leere Hülle gemeinsam entsorgen.”
Kurz Nürnberger Reichsparteitag. Visionen und Worte, kalt wie Eiswürfel.
Opferschutz und Gedenken
Prantl ist nicht Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, sondern Mitglied der Chefredaktion. Er sagt nicht: Der Paragraf 130 ist verfassungswidrig und völlig entleert. Er sagt: Er darf nicht entleert werden. „Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden – nicht nur, um das Gedenken an die NS-Opfer zu bewahren, sondern auch, um neue Opfer zu schützen.“
Der Antrag wird abgelehnt. Ob Ursula Haverbeck noch Einlassungen zur Sache machen wolle, fragt der Richter. Sie wiederholt daraufhin, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Auschwitz, schließt sie: eine große Lüge der Geschichte.
Neelsen und seine Schöffen sehen das anders – und verurteilen Ursula Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft. Die 88-Jährige sei in keiner Weise einsichtig, leugne, obwohl sie es besser wissen müsste, bestreite immer wieder ausdrücklich den Holocaust. Mit 88 Jahren kommen Menschen in Deutschland meist nicht mehr ins Gefängnis. Sie werden dann oft plötzlich sehr krank. Vielleicht ist das Gnade, vielleicht auch nicht. Ein Gefängnis soll Einsicht bringen in die Tat. Aber Ursula Haverbeck wird sich nicht mehr ändern.
Draußen geht ein zugiger Wind. Vor dem Ausgang bekommt Ursula Haverbeck von der Partei „Die Rechte“ noch ihre Blumen überreicht, im Hintergrund halten ein paar Menschen vom Weser-Aller-Bündnis für Demokratie und Zivilcourage ein Plakat in die Luft. „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, steht darauf. Ursula Haverbeck wird weiter ihre „Meinung“ sagen. Das ist klar. Aber sie ist 88. Und irgendwann gehen auch die Stones nicht mehr auf Tour.
Redaktion: Esther Göbel; Produktion: Esther Göbel; Foto: Still aus diesem Video.