Wir haben eure Fragen zu Ausländerhass nach dem Brexit, elektronischen Überweisungen, „erleichterten” Journalisten  und Freihandelsabkommen beantwortet
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Wir haben eure Fragen zu Ausländerhass nach dem Brexit, elektronischen Überweisungen, „erleichterten” Journalisten und Freihandelsabkommen beantwortet

Nicht jede eurer Fragen muss wochenlang recherchiert werden, manchmal können wir auch ganz schnell Abhilfe schaffen. Deswegen diese Liste kurzer Antworten.

Profilbild von Marius Elfering

Wir sammeln laufend Leserfragen, um herauszufinden, welche Themen euch interessieren. Aus den spannendsten wählt ihr diejenigen aus, die wir im Anschluss ausführlich recherchieren. Aber manche der Fragen lassen sich auch kurz und knapp beantworten.


Warum nimmt die Fremdenfeindlichkeit in Großbritannien nach dem Referendum zu?

Die kurze Antwort: Weil bei einigen die Hemmungen fallen.

Die etwas längere Antwort: In Großbritannien stritten die Menschen lange darüber, ob es einen Brexit geben soll, oder nicht. Dabei wurde die Kampagne für den Austritt aus der Europäischen Union von Populismus geprägt. Die Befürworter des Austritts stellten dabei einige ethnische Gruppen unter einen Generalverdacht. Nachdem die Briten für den Austritt gestimmt haben, fühlen sich einige in ihrer Meinung bestätigt und empfinden dies als einen Freifahrtschein für offenen Rassismus. Die wirklichen Rassisten unter den EU-Gegnern meinen nun, dass sie durch die für sie erfolgreiche Abstimmung ihre fremdenfeindliche Meinung noch öffentlicher vertreten können, als bisher. Kurz: Die Hemmungen fallen bei einigen endgültig.


Eine E-Mail ist in einer Sekunde versandt, aber eine Überweisung dauert drei Tage. Warum?

Die kurze Antwort: Weil die alten Systeme der Banken das oftmals noch nicht können.

Die etwas längere Antwort: Wenn eine Bank heute elektronische Überweisungen durchführt, dann werden diese zuerst „gecleard“. Das bedeutet, dass die Überweisungen gesammelt und dann gebündelt verrechnet werden. Sie laufen also nicht in Echtzeit ab, sondern in Schüben. Der eigentlich Hauptgrund ist aber ein anderer: Die Systeme der Banken sind oftmals veraltet. Damit Überweisungen in Sekundenschnelle durchgeführt werden könnten, müssten die Banken große Summen investieren – worüber sie im Moment auch nachdenken. Mit der Einführung von „Instant Payment“ sollen elektronische Überweisungen bald in Sekundenschnelle ablaufen. (Frage von Conrad Zelck)


Warum sind (die meisten) Journalisten „erleichtert“, wenn bei einem Anschlag herauskommt, dass es kein Terror, sondern Amok war?

Die kurze Antwort: Wirklich „erleichtert“ ist darüber wohl niemand. Es kann aber so wirken durch unser Mediensystem.

Die etwas längere Antwort: Nachrichten sind in den vergangenen Jahren immer schneller geworden. Gerade in Situationen, wie Terroranschlägen oder bei Amokläufen, wollen die meisten Menschen möglichst schnelle und genaue Informationen durch die Journalisten bereitgestellt bekommen. Das führt aber auch dazu, dass es immer wieder zu Spekulationen kommt, gerade dann, wenn die Faktenlage noch überhaupt nicht gesichert ist. Irgendwann aber werden die Motive der Täter klarer. An diesem Punkt geben natürlich auch Journalisten alle neuen Informationen nach außen weiter. Falls es die gesicherte Information gibt, dass es sich um einen Amoklauf handelt, werden viele Medien dies beinahe zeitgleich melden. Vielleicht entsteht so der Eindruck, dass Erleichterung herrscht, falls vorher von einem Terroranschlag die Rede war. Manchmal verschwimmt die Grenze zwischen Terror und Amok aber auch einfach. (Frage von Ulrich Maasmeier)


Kann man Angela Merkel und Sigmar Gabriel juristisch belangen, falls sie TTIP und CETA provisorisch genehmigen.

Die kurze Antwort: Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche eine Entscheidung gefällt: Nein, kann man nicht.

Die etwas längere Antwort: Ob TTIP und CETA tatsächlich in Kraft treten, das hängt nicht nur von der Bundesregierung ab. Abgestimmt über die Freihandelsabkommen wird nämlich im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament. Nur dann, wenn den Abkommen hier zugestimmt wird, treten sie auch in Kraft. Die deutsche Bundesregierung plant eine „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens CETA. Die Bundesregierung möchte dem Abkommen also zunächst zustimmen. Hierzu entschied das Bundesverfassungsgericht nun, dass dies möglich ist, aber nur unter strengen Auflagen. So muss die Regierung nun gewährleisten, dass man auch zu einem späteren Zeitpunkt noch aus dem Handelsabkommen aussteigen kann, sofern ein späteres Urteil aus Karlsruhe feststellt, dass CETA in Teilen verfassungswidrig ist. (Frage von Hans Müller)


Aufmacherfoto: th_trvlr; Redaktion: Rico Grimm; Produktion: Vera Fröhlich.