Das Haus sei schon schön gewesen, sagt die Polizistin mit dem Rücken zu den Zuschauern im Gerichtssaal. Eine helle Fassade, ein gut gepflegter Vorgarten. „Nichts, was darauf hindeutete, was drinnen passiert war“, erklärt sie. Ohne jede Regung. Nur ihr blonder Pferdeschwanz wippt dabei aufgeregt, als wolle er all die schrecklichen Details hinzufügen.
Melanie, damals noch 17, habe vor der Tür gestanden, daneben ihr Vater, fährt die Beamtin fort. Seine Alkoholfahne habe man deutlich gerochen. Er habe gelächelt, fast ein bisschen komisch, jedenfalls zufrieden, seine Tochter habe kaum aufgesehen von ihrem Smartphone. Sie habe gesagt, ihr Freund hole sie gleich ab, sie müsse nur schnell ihre Sachen von oben holen: „Wir wollen gleich in den Urlaub“, habe Melanie gesagt. „Zum Zelten, an die Nordsee.“
Die Polizistin braucht eine Weile, ehe sie fortsetzt – ihre Hände, jetzt unruhig: „Das muss man sich mal vorstellen“, sagt sie dann. „Oben liegt ihre Mutter, völlig verwest und verhungert auf dem Sofa, auf die grausamste Weise umgekommen – und die Tochter will an die Nordsee. Also das habe ich – ehrlich gesagt – auch noch nicht erlebt. Völlig emotionslos, als sei nur ein Schrank kaputtgegangen.“
„Haben Sie Melanie gefragt, wie sie darüber denkt?“, fragt Richter Joachim Grebe. Seine Augen folgen scharf jeder Bewegung der Zeugin, er mustert auch die Angeklagten, Vater und Tochter, aber sie wollen nicht sprechen.
Die Polizistin zuckt mit den Schultern. „Das habe ich, klar. Melanie hat nur gesagt, sie ist stolz, dass ihre Mutter nun tot ist.“
Der Mann mit der Wahrheit
Der Mann hatte uns gewarnt. Die Presse solle auch mal die Wahrheit berichten, hatte er mit erhobenem Zeigefinger gesagt, nachdem er sich in der Pause von den Zuschauerbänken hinter der dicken Glasscheibe zur Pressereihe vorgekämpft hatte. Seine Stimme hölzern, eine Note alten Alkohols. „Das sind gute Menschen“, sagte er, und seine Augenbrauen zogen sich die Stirn hinauf. Wir müssten schon die ganze Geschichte erzählen, das sei schließlich unsere Aufgabe. Böse sei nicht die Familie gewesen. Böse, das war die Frau.
Schon morgens habe man sie zum Netto wackeln sehen, eine Plastiktüte in der Hand. An den Gärten der Häuser und ihren Hecken vorbei, fast schleichend, ausgemergelt und verfärbt. Sie habe immer nur kleine Schnäpse geholt und die ersten bereits hinter der Kasse gekippt. Was anderes, bestätigen später die Zeugen, kaufte sie nicht.
Aber warum kümmerte sich dann niemand um sie – in einem Ort, der kaum mehr als 200 Einwohner zählt?
Das könne er doch nicht wissen, meinte der Mann, bevor er wieder zu den Zuschauern ging. Es klang, als interessiere ihn nur, wer schuld an Ankes Tod war: ihr Mann, die Tochter oder – wie er sagt – am Ende eigentlich sie selbst.
„Ihre Mandanten wollen sich weiterhin nicht äußern?“, fragt Joachim Grebe, der Richter, nach der Pause und beugt sich vor. „Nein“, sagt einer der Verteidiger, Jochen Zersin. Er verteidigt Melanie, die Tochter, und blickt zu seinen Kollegen, die den Vater verteidigen, die streng, starr und autoritär neben ihm in der Bank aus dunklem Holz sitzen. Selbst wenn Jochen Zersin es anders gewollt hätte, wenn er gewollt hätte, dass Melanie endlich spricht, hätte er sich gegen seine Kollegen durchzusetzen können? „Keine Einlassung zur Sache“, sagt er dann, hebt abwehrend die Hände.
Die Angeklagten
„Dürfen wir wenigstens Melanie nach ein paar Dingen fragen, die nichts mit der Tat und den Umständen zu tun haben?“, hakt Grebe nach, legt den Finger abschätzend auf den Mund und zieht eine Augenbraue hoch, als habe dies eine hypnotische Wirkung. Zersins Kollegen sehen sich an, nicken, lehnen sich mit verschränkten Armen zurück. „Aber nur Biografisches.“
„Gut“, sagt Richter Joachim Grebe, meint aber vermutlich das Gegenteil. Denn Mandanten zum Schweigen zu verpflichten, mag in manchen Prozessen eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie sein, falls Angeklagte sich zu schwer belasten würden. Könnten sie aber ihre persönliche Situation schildern, so dass auch der Richter sie besser versteht; vielleicht ist die Strategie dann nicht so gut?
„Melanie, bist du zur Schule gegangen?“, fragt der Richter. Melanie nickt. „Zu welcher Schule?“
„Sonderschule.“
„Und wie war es dort, ich meine, bist du gerne zur Schule gegangen oder gab es Probleme?“
„Probleme.“
„Was für welche?“
„Die anderen haben mich gehasst und gesagt, dass ich hässlich bin. Und manchmal haben wir uns geprügelt und so.“
„Du hattest also Ärger?“ Melanie nickt und betrachtet ihre Hände. „Ja“, sagt sie dann. Also fast immer. Oft sei sie einfach nicht mehr hingegangen, sie hat diverse Ausbildungen und Maßnahmen angefangen und wieder abgebrochen – unter anderem als Arzthelferin beim damaligen Hausarzt der Familie.
„Wie war das zu Hause, das Verhältnis zu deiner Mutter?“, fragt Grebe.
„Dazu möchte Melanie nichts sagen“, springen die Anwälte ein und verschränken kollektiv ihre Arme vor der Brust. „Keine Einlassungen dazu.“
Joachim Grebe nickt. „Herr T.“, beginnt er dann erneut und wendet sich dem Angeklagten zu. „Ihr Name ist Michael T., wohnhaft in Morsum. Ist das so richtig?“ Michael T. nickt. „Korrekt“, sagt er dann, als mache ein möglichst sauberes Wort irgendetwas besser.
„Sie haben mit ihrer Ehefrau, Anke T., in dem Haus zusammengelebt, im oberen Stockwerk, und im unteren lebte ihre Mutter?“
„Das ist so korrekt.“
„Herr T., wann haben sie ihre spätere Frau Anke denn kennengelernt?“
„Auf dem Jahrmarkt.“
„Wie alt waren sie da?“
„Sie war fast 18.“
„Sie war schwanger, richtig, mit ihrer ältesten Tochter Jennifer, richtig?“
„Korrekt.“
„Dann sind sie zusammengezogen?“ Michael T. nickt. „Was haben sie zu der Zeit beruflich gemacht. Und was hat ihre Frau gearbeitet?“
„Immer irgendwas“, sagt der Vater.
„Sie auch?“
„Ja.“
„Was denn so?“
„Na, alles. Kurierfahren. Und bei Mercedes.“
„Herr T. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie wissen, worum es hier geht“, sagt Grebe freundlich, aber bestimmt. „Sie sind als Angeklagter vor Gericht. Ich würde Sie also bitten, etwas ausführlicher zu antworten, so dass man ihnen nicht jede Antwort aus der Nase ziehen muss.“ Michael T. bewegt seinen hellen Schnurrbart, fährt sich mit der Hand über die borstigen Haare als hätte er Stress.
“Also? Bitte einmal von vorne: Was hatten sie für Jobs, wann war das genau, wann sind sie ihrer Frau zum ersten Mal begegnet und welche Jobs hatten sie danach noch.“
„Das alles?„, fragt Michael T. ungläubig den Richter. “Einmal alles”, antwortet der.
„Puh, nee“, seufzt der Vater und wirkt unruhig dabei, als könne er sich nicht genau an Details und Jahreszahlen erinnern: „Das geht nicht“, sagt er und schüttelt den Kopf. „Das ist jetzt auch ein bisschen viel.“
Die Anklage wirft mir vor, schuld am Tod meiner Frau Anke T. zu sein. Wie schon mehrfach erwähnt weise ich dies zurück; weder habe ich den Tod billigend in Kauf genommen noch – wie die Stadtanwaltschaft meint – durch Unterlassung herbeigeführt. Wie jeder hier bin auch ich zutiefst schockiert über die Verwahrlosung und den gesundheitlichen Zustand meiner Frau Anke. Es ist aber, im Gegenteil, so, dass ich die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt habe und daher keine Hilfe gerufen habe. Ich habe nicht die Versorgung meiner Frau mit Wasser und Nahrung eingestellt. Ich habe schlichtweg – und das ist mir auch vorzuwerfen – den Zustand und die Bedürftigkeit meiner Frau Anke, die die Liebe meines Lebens war, schlicht falsch eingeschätzt. Melanie war zudem fast nie da und wenn, dann in ihrem Zimmer. Sowohl ich selbst als auch meine Tochter haben zu keiner Zeit Anzeichen dafür vorgefunden, dass es Anke schlecht ging. Allerdings haben wir zum Schluss auch nicht mehr regelmäßig nachgesehen.
Aus der schriftlichen Erklärung des Angeklagten Michael T. – verlesen und an die Presse verteilt vom Verteidiger
Die Notärztin
Mord oder fahrlässige Tötung?
„Also, ich kann das nicht bestätigen, dass es keine Anzeichen gab“, sagt Hildegard Holland-Letz. Sie ist 53 und war als Notärztin vor Ort. „Ich würde sogar sagen: im Gegenteil. Selbst ein Laie hätte das zweifelsfrei erkannt. Die Frau lag schon sechs Wochen in diesem Zustand auf dem Sofa!“
Sie zieht die Schultern hoch, ein Schauer durchfährt sie: „Das ist ganz furchtbar, da fröstelt es mich – als Notärztin – sogar noch heute.“
Gegen 22.20 Uhr klingelt bei der Polizei in Achim das Telefon. Es ist der 19. März 2015. Ihre Schwiegertochter sei gerade verschieden, meldet sich eine ältere Stimme. Es ist die Oma, die im Erdgeschoss des Hauses in Morsum wohnt. Plattes Land, Niedersachsen. Die Polizei und der Notarzt rücken aus.
„Als wir dort ankamen“, fährt die Notärztin fort und sich durch das Haar, „war die Polizei bereits da. Die Rettungssanitäter waren schon oben gewesen und hatten mir von dem entsetzlichen Gestank erzählt, der durch den Flur die Treppe hinab zog. Sie sagten: Da liegt jemand. Auf dem Sofa.“ Da ist es etwa viertel vor elf und stockfinster. Lichter der Einsatzfahrzeuge in der Einfahrt.
„Melanie stand mit ihrem Vater vor der Tür, der eine Fahne hatte“, sagt die Notärztin. Den Kollegen von der Polizei hatte T. gesagt, sie hätten etwas Cognac getrunken. „Wir sind dann hoch“, erklärt die 53-Jährige, „und auf dem Sofa lag diese Frau. Erst dachte man: Da liegt einfach jemand. Das Fenster offen. Der Gestank. Sie war zugedeckt, ein Kissen neben dem Kopf. Ihr Gesicht war zur Seite geneigt, als würde sie uns ansehen.“ Die Bilder vom Tatort, der Blick in ein Gruselkabinett.
Die Polizei stellt wenig später bei Michael T. 2,6 Promille fest, ein Trinker, mutmaßt sie. Die Wohnung der Oma unten sei sehr gepflegt gewesen, sagt ein Polizeibeamter der Spurensicherung. Gelsenkirchener Barock. Kleine Porzellanfiguren, sorgfältig drapiert – auf dunklen Möbeln. „Beide haben gesagt, sie wüssten um den Zustand der Wohnung oben. Aber sie wollten bald renovieren. In der Garage und im Keller fanden wir eingestaubte PVC-Lacke, Leisten und Farben. Offenbar hat sich die Renovierung verzögert“, erklärte der Beamte später. „Beide machten einen sehr gefassten Eindruck. Michael T. sagte, er habe am Morgen gegen neun noch mit seiner Frau gesprochen. Sie habe gesagt, es sei alles in Ordnung gewesen, und sei durch die Wohnung gegangen.“
Das Licht fällt durch die großen Fenster des Schwurgerichtssaals der 1. Großen Strafkammer in Verden. Einen Moment scheint es so, als bleibe die Zeit stehen.
„Ich kam nach oben“, spricht die Ärztin weiter. Ein Polizist hatte unterdessen mit einer Grillzange die Decke angehoben, mit der die Leiche zudeckt war. „Da drunter waren tausende Maden“, sagt die Ärztin. „Nicht Hundert. Tausende! Überall am Körper, in den offenen Wunden der Beine. Und Kot. Die Tote war nur noch Haut und Knochen. Die war sicher nicht morgens noch durch die Wohnung gegangen. Ich denke, sie wird Wochen so dagelegen haben.“ Ein altes Brötchen mit Hackfleisch lag neben dem Kopf. Daneben lief der Fernseher noch, als habe jemand bis eben Sportschau gesehen. „Da war auch so eine Bierzapfanlage, wie für den Hobbykeller, und Flaschen“, erzählt sie. „Und neben der Leiche lagen dann diese beiden Puzzles, die waren noch frisch, ganz ohne Staub. Da hat jemand, vermutlich die Tochter, neben der Leiche gepuzzelt, und der Vater saß im Wohnzimmer vor dem Fernseher.“ Sie schüttelt sich. „Melanie hatte sich in ihrem Zimmer eine Art Höhle gebaut. Ich dachte, das sind Zombies!“ Die Ärztin macht eine Pause. „Ich wollte danach nur noch weg von diesem schrecklichen Ort.“
Die Gerichtsmediziner werden später feststellen, dass Anke T. schon eine ganze Zeit tot gewesen sein musste. Viel genauer könne man das nicht sagen. Ein, zwei Tage vielleicht. Vielleicht länger. Jedenfalls sei ausgeschlossen, dass sie am Morgen noch gesprochen habe oder durch die Wohnung gegangen sei. Sie hatte sich einige Wochen zuvor die Hüfte bei einem Sturz gebrochen. Wie sie auf das Sofa gekommen ist, ist strittig. Jedenfalls wurde sie dort wohl sich selbst überlassen – weil es mit Fäkalien durchtränkt war, sagen die Mediziner, sei auch davon auszugehen, dass sie dies seitdem nicht mehr oder nur sehr selten verlassen habe. Kein Blut, kaum Flüssigkeit und kein Gramm Fett mehr an und in den Organen. Ihre Leiche wog knapp 26 Kilo.
Die Spurensicherung
„Sie sprachen von dem Brötchen“, fasst Richter Joachim Grebe nach. „Das sieht man auch auf den Bildern der Polizei. Gab es noch irgendwelche Anzeichen dafür, dass Anke T. Nahrung bekommen hatte – oder Wasser?“ Er will das wissen, weil dies die Angeklagten vom Vorsatz freisprechen könnte. Dass sie nicht mit Absicht Anke T. haben verhungern lassen. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden schließlich Mord durch Unterlassen vor – ein sehr seltener Fall. Und dazu bedarf es der niederen Beweggründe, Grausamkeit, Rache oder Hass. Ansonsten würde Totschlag oder fahrlässige Tötung übrigbleiben. Die Verteidigung sagt, neben der Leiche stand eine Flasche Wasser.
„Kann ich so nicht bezeugen“, sagt der Mann von der Spurensicherung. „Vielleicht erinnere ich mich auch nicht mehr.“ Und: „Aber auf den Fotos ist keine Flasche – und ich glaube auch nicht, dass ich sie weggestellt hätte.“
„Sie waren doch auch in den anderen Räumen – gab es da etwas, das auf Nahrung hindeuten würde? Zum Beispiel in der Küche?“
Der Beamte überlegt. „Ich selbst war nicht am Kühlschrank.“
„Sie waren nicht am Kühlschrank?“, fragt der Richter ungläubig. „War denn wenigstens ein Kollege dort?“
Der Beamte überlegt wieder. „Weiß ich nicht“, sagt er dann.
„In den Ermittlungsprotokollen steht, dort hätten benutzte Teller gestanden. Einige Scheiben Käse in einer Packung, acht Scheiben Weißbrot sowie Messer mit Margarine daran.“
„Dann wird das so stimmen“, sagt der Polizist. Zwei von drei Verteidigern lächeln zufrieden.
Die Rechtsmedizin
Obwohl Melanie beim Hausarzt der Familie gearbeitet hat, der auch die Mutter in Behandlung hatte, will dieser die Gefahr nicht erkannt haben. Die Frau sei mehrfach zur Behandlung gekommen, habe Entgiftungen gemacht, aber keine Therapie. Diese Hilfe habe sie auch abgelehnt. Schon wenn sie ins Sprechzimmer kam, muss ihre Fahne deutlich zu riechen gewesen sein. Dünn habe sie ausgesehen. Ausgemergelt. Schon damals.
„Könnte ihr äußeres Erscheinungsbild beim Auffinden auch vom jahrzehntelangen Alkoholkonsum herrühren?“, hatte der Verteidiger mit den weißen Haaren die Rechtsmediziner und die Notärztin gefragt. „Kann man, und mein Mandant hat dies ja betont, wenn man so lange so viel trinkt wie seine Frau, nicht auch deshalb so dünn sein?“
Die Notärztin hatte den Kopf geschüttelt. „Also so dünn nicht, da muss ihr schon das Essen verweigert worden sein.“
„Ach, und das wissen Sie?“, schob der Verteidiger spitz hinterher.
„Nein. Aber ich kann eins und eins zusammenzählen: Die Frau hatte eine gebrochene Hüfte, ein offener Bruch mit Madenbefall. Damit kann man, ehrlich gesagt, kaum laufen. Sie war also in einer Lage, in der sie sicher Hilfe brauchte. Und man magert – auch durch jahrelanges Trinken – nicht auf 26 Kilo ab.“
Auch die Rechtsmediziner hatten, wenn auch etwas vorsichtiger, ihre Bedenken geäußert: Klar, das wäre nicht ganz auszuschließen, aber das sei sehr unwahrscheinlich. „Sie hätte akut Hilfe gebraucht“, sagt Dr. Püschel vom Institut für Rechtsmedizin am UKE in Hamburg. Eine Koryphäe auf seinem Gebiet. „Und möglicherweise wäre sie, durch die Zunahme von Essen und Wasser und die entsprechenden Maßnahmen im Krankenhaus, noch bis kurz vor ihrem Tod zu retten gewesen.“
„Na, sie hätte ja, ob liegend oder nicht, zum Telefonhörer greifen können“, poltert einer der Verteidiger.
„Na, na, na“, beschwichtigt der Richter.
„Das ist wohl nicht ihr Ernst“, mischt sich die Staatsanwältin ein.
„Sie haben für Mord nichts in der Hand, Frau Staatsanwältin“, sagt der dritte Verteidiger. „Ihre Ermittlungen geben den Vorsatz nicht her.“
„Melanie hat laut dem Sachverständigen ihrem Freund geschrieben, sie hasse ihre Mutter“, gibt die Staatsanwältin zu bedenken und wird von Richter Grebe gebremst. „Mit Verlaub, Frau Staatsanwältin. Das heißt nichts. Jugendliche hassen heute alles Mögliche – die Schule oder die Mitschüler. Das bedeutet gar nichts, Sprache verändert sich. Und nur, weil sie das jetzt für ein großes Wort halten, muss es das nicht für Melanie sein.“
Das Jugendamt
„Waren Sie mal dort?“, fragt der Richter den Mann vom Jugendamt, der mittlerweile pensioniert ist und wohl auch Teile der Erinnerung eingebüßt hat. Ja, er habe diesen Fall von einer Kollegin übernommen. Er erinnere sich nicht genau. Es habe Probleme gegeben – der Vater einer Freundin von Melanie habe mal angerufen und gesagt, Melanie wolle nicht mehr nach Hause.
„Melanie hat damals erklärt, ihr Vater trinke abends sehr viel und werde dann übergriffig“, zitiert der Richter. „Das war ja auch der Grund, weshalb es zu ihrem Treffen mit der Familie kam. Können Sie diesen Eindruck irgendwie bestätigen?“
„Nein“, sagt der Rentner. „Melanie war vielleicht ein bisschen aufgebracht, wie man das in diesem Alter so ist. Sie hat ja auch ständig an ihr Handy geschaut.“
„Was hat das jetzt damit zu tun?“, fragt der Richter.
„Naja. Das war vielleicht alles ein bisschen übertrieben, wissen sie. Man will doch schon mal nicht nach Hause in dem Alter.“
„Wie haben sie die Mutter erlebt?“
„Sie war bei dem Treffen sehr stumm, hat kaum gesprochen und sich nicht eingemischt.“
„Sie hat eventuell nicht gesprochen, weil sie betrunken war“, hakt Joachim Grebe vorsichtig nach. „Sie hatte, wie die Mediziner uns erklärt haben, ein Korsakow-Syndrom. Sie hat weiße Mäuse gesehen oder Schlangen und manchmal kurzzeitig die Orientierung verloren. Sie haben das nicht bemerkt, für sie war alles normal?“
Der Mann nickt und blickt auf seine Hände.
„Wo hat das Treffen mit der Familie stattgefunden?“
„In der Wohnung unten. Bei der Großmutter“, erklärt der Mann vom Jugendamt.
„Warum haben sie nicht darauf bestanden, es oben zu machen – die Familie wohnte doch oben. Da hätte ihnen doch etwas auffallen können“, mahnt der Richter.
„Das war ein geschlossenes System. Die Familie wollte das geheimhalten. Es sollte nicht nach außen dringen.“
„Was haben Sie gemacht, als Sie in den Ruhestand gingen. Haben Sie einem Kollegen oder einer Kollegin gesagt: Pass mal auf diesen Fall auf, da müsst ihr ein Auge draufhaben.“
„Ich habe es zu den Akten gelegt. Für meine Nachfolgerin.“
„Sie haben keinen Vermerk gemacht, sie haben es dann einfach zu den anderen Akten gelegt?“
„Ja.“
Der Untergang
„Ihr Name ist Susanne Stoltenberg, Sie sind 41 und waren die vormalige Betreuerin der Familie beim Jugendamt?“, fragt Grebe und schaut aus seinen Unterlagen auf.
„Das ist richtig“, sagt Susanne Stoltenberg. „Ich habe die Familie auch besucht, es waren unangekündigte Hausbesuche.“
„Was haben Sie dabei festgestellt?“
„Die Mutter war schwer alkoholabhängig, der Vater hat zu diesem Zeitpunkt jedenfalls nicht getrunken, aber die ganze Familie lebte zurückgezogen und war co-abhängig. 2007 waren auch Sanitäter schon mal im Haus“, sagt sie und breitet Unterlagen auf dem Zeugentisch aus. „Da gab es einen Notfall. Die Rettungsdienstmitarbeiter sprachen von katastrophalen Zuständen in der Wohnung.“
„Sie wussten also davon?“
„Auf jeden Fall“, sagt Stoltenberg. „Ich habe dem Familiengericht mehrfach eine Kindeswohlgefährdung mitgeteilt. Eine Betreuung wurde aber nicht bestellt. Man sagte mir, die Mutter würde es mit Hilfe der Familie allein schaffen.“
„Wie äußert sich diese Co-Abhängigkeit?“, fragt der Richter, nachdem schon berichtet wurde, dass die Eltern von Anke ihr kleines Kind mit in die Kneipe nahmen und sich dort betranken. Auch schilderte Michael den Bruder seiner Frau als sehr gewalttätig.
„Es äußert sich so, dass alles unternommen wird, um diese Alkoholabhängigkeit zu verschleiern. Selbst die Großmutter hat dies stets bestritten.“
„Die Großmutter, die unten lebte, hat die Kinder versorgt – Melanie und, bevor sie auszog, auch ihre ältere Schwester Jennifer. Sie war ordentlich und gepflegt. Das Regulativ der Familie. Die Mutter habe ständig gesoffen und sich nicht mehr gekümmert, sagten sie. In das Obergeschoss wurde ich nicht gelassen. Die Oma sagte, sie habe keinen Schlüssel und es sei niemand da. Das ist eben, was ich mit der Co-Abhängigkeit meinte. Aber auch der behandelnde Arzt, die Anzeichen vom Delirium der Mutter, das war alles offensichtlich. Das Familiengericht hat mir dann aber mitgeteilt, es sehe keine Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung. Ich war entsetzt. Das sprach alles eine deutliche Sprache.“
Kinder aus solchen Alkoholiker-Konstellationen wären wie „kleine Erwachsene“, sagt die 41-Jährige. Der ständig schwankende Erziehungsstil sorge dafür, dass sich kein solides Fundament für Vertrauen und auch keine solide Bindung zur Mutter ausprägen kann. „Es ist nicht ungewöhnlich, wenn diese Kinder ihre Eltern hassen. Der fehlende Sicherheitsrahmen ist für diese Kinder eine ständige Bedrohungskulisse. Sie leben dann zurückgezogen, wie Melanie in einem Zelt – ein Raum, den sie baut, um aus der Situation zu entkommen. Sie fühlen sich verlassen und haben nie eine emotionale Versorgung erhalten. Das erklärt auch, warum sie sagt, sie sei ‘stolz’ gewesen, dass ihre Mutter ‘nun tot ist’ – oder dass sie an die Nordsee wolle. Empathie muss man lernen. Und so tritt nur Gleichgültigkeit ein.“
„2009 gingen sie dann in den Mutterschutz und sind dann aus dem Jugendamt ausgeschieden, ist das richtig?“, fragt der Richter.
„Das ist richtig“, sagt sie. „Dann habe ich mit einem entsprechenden Vermerk den Fall einem Kollegen übergeben.“
Es ist schwer, das alles zu begreifen. Die Bilder. Dieses Leben. Und genauso wie der Arzt nicht genau hingesehen hat, wie der Mann vom Jugendamt dem Treiben in der Familie nicht mit letzter Konsequenz nachgegangen ist, obwohl alles, wirklich alles auf dem Tisch lag: Alkoholikern gehen – in solch krassen Szenarien – die Grenzen verloren. Sie werden nicht gelernt. Nicht eingezogen. Und genauso wenig wie Melanie und ihre Schwester Empathie nie gelernt haben, so hat es ihre Mutter nicht, deren Bruder und Vater starben, die selbst hilflos als kleines Mädchen neben ihren betrunkenen Eltern in der Kneipe saß und alles mitansehen musste. Wenn es nie Mitleid gibt, wie soll man Mitleid empfinden?
An den letzten Prozesstagen lichten sich die Reihen. Es kommen immer weniger Zuschauer. Und auch der Mann, der mit erhobenem Zeigefinger auf die „Wahrheit“ verwies, kommt jetzt nicht mehr. Sie alle waren die Freunde von Michael, die Freunde von Anke vielleicht.
Nur zwei Verhandlungstage lang fanden sie den Weg ins Gericht, begleiteten die verbliebene Familie dorthin. Verzichteten darauf, einfach zu Hause zu bleiben. Sie kamen, um zu sagen, dass Michael kein schlechter Mensch gewesen ist. Auch sie hatten keinerlei Mitleid mit Anke.
Die Plädoyers
Die Verteidiger von Michael T. plädieren für den Ehemann auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Seine Frau habe sich stets jeglicher Hilfe verweigert, er sei abgestumpft und habe die tödliche Gefahr nicht kommen sehen.
Der Verteidiger von Melanie fordert für seine Mandantin den Freispruch. Die Tochter sei eher ein Opfer der Umstände.
Die Staatsanwaltschaft zieht den Mord-Vorwurf zurück; sie plädiert nun auf vorsätzliche Tötung und fordert: fünf Jahre Jugendstrafe für die Tochter und zehn Jahre Haft für den Vater.
Das Urteil
Das Gericht entschied auf vorsätzliche Tötung (Totschlag) durch Unterlassen und verhängte gegen Melanie drei Jahre sowie gegen ihren Vater sieben Jahre Haft. Bei Melanie wurde auf Jugendstrafe erkannt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass beide – Vater und Tochter – um den kritischen Zustand von Anke wussten. Nach Anhörung aller Experten sei festzuhalten, dass bei dem „grausamen Zustand, in dem sich die Frau, später die Leiche beim Auffinden befand, auch ein absoluter Laie in der Lage gewesen wäre, um die drohende Lebensgefahr zu wissen“, so der Vorsitzende Richter Joachim Grebe in der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Verden. Zudem sei die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, auf welche die Angeklagten verwiesen hatten, „lächerlich“ gewesen. Michael T. selbst habe gegenüber dem psychologischen Sachverständigen geäußert, er habe seiner Frau „Toast in die Hand gegeben“, weil sie keinen Teller mehr habe halten können.
Melanie habe auf Festen anderen geholfen, wenn diese zu betrunken waren – und auch mal mit ihrem „Experten-Wissen über Alkoholiker“ geprahlt. „Warum“, fragte der Richter sie direkt, „hast Du das nie zu Hause gemacht?“ Stattdessen habe ihr Vater ein Kissen, auf dem ein kleiner Hund abgebildet war, nach dem Tod auf das Gesicht seiner Frau gelegt. Damit seine Tochter es nicht sehen müsste. „Sie wussten, was passiert“, sagte der Richter. „Jeder hätte das.“ Die Kammer fand keine Hinweise für die Mord-Merkmale (niedere Beweggründe).
Für den Totschlag spreche das Wissen der Angeklagten darüber, dass der Tod durch ihr Nicht-Handeln „billigend in Kauf genommen wird“ sowie eine Garantenstellung der beiden als direkte Familienangehörige bzw. Ehemann. Die Unterlassung sei gegeben, weil beide den langen Sterbeprozess von Anke T. gesehen und zudem von einem potenziellen Ausweg gewusst hätten: „Dem Anruf beim Arzt oder Notruf“, sagte Grebe. „Nur dieser eine Anruf. Mehr wäre es nicht gewesen.“
Bei der Strafzumessung wendete sich Grebe direkt an die Angeklagten, sagte Michael, dass er wisse, dass dieser es mit einer Frau in diesem Zustand nicht einfach gehabt habe. „Und Du, Melanie“, sagte er, „du hattest nie eine richtige Kindheit. Das war sicher die Hölle. Aber was bleibt ist eine schwere Straftat. Und das Wissen darüber.“ Allein die Bilder der Leiche und des Fundortes hätten gestandene Experten von Polizei und Medizin derart tief schockiert, dass jedem klar gewesen sein müsse, dass diese Frau jämmerlich zugrunde geht. Zudem sei den Angeklagten klar gewesen, dass sie sich in einem hilflosen Zustand befand, in dem sie nicht mal mehr alleine auf die Toilette konnte und deshalb „einfach ins Sofa gemacht habe“, wie es der Angeklagte bei der Polizei gesagt habe.
Bei Jugendstrafe ist eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich; bei Michael wären es fünf bis 15 Jahre gewesen. Bei Melanie sei zudem zu berücksichtigen, dass ihr die Zeit in Haft die Möglichkeit gibt, Strukturen zu entwickeln und Halt zu finden, wie sie es bisher, in ihrer Familie, nie konnte. Die Strafkammer bleibt damit bei der Strafe unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Am Ende wurde der Richter scharf in seiner Wortwahl: „Melanie. Auch wenn Deine Mutter Dir dies alles angetan hat: Hilfeleistung zu unterlassen, völlig egal in welcher Situation, ob es sich um Tochter und Mutter, Ehemann und Ehefrau oder wildfremde Menschen handelt, ist etwas, dass das Zusammenleben einer Gesellschaft und einer Gruppe von Menschen schädigt und gefährdet. Es ist unerheblich und kein Geben-und-Nehmen, nach dem Motto: Weil sie mein Leben verpfuscht hat, helfe ich ihr auch nicht. Ein Nicht-Wegsehen, ein Weitergehen, wenn Hilfe nötig ist, ist elementarer Bestandteil unseres menschlichen Zusammenlebens und dieser Gesellschaft. Und ein Mensch darf nie einem anderen Menschen in Not nicht helfen – und erst recht nicht beim Sterben zusehen. Das Gericht muss diesen Konsens, der nie in Frage gestellt werden darf, auch scharf verteidigen“, erklärte der Richter abschließend. „Nicht auf Grundlage der Moral, sondern auf der Grundlage unserer gemeinsamen Gesetze.“
Aufmacherbild: Landgericht Verden (gemeinfrei)