Der kleine Zettel liegt wie eine Bürde in meiner Hand, ein schwerer Stein aus gelbem Papier. „Wir bringen ihn gleich rein“, hat der Justizvollzugsbeamte noch gesagt, mir den Notizzettel zugesteckt und war gegangen. „Rufen Sie bitte die Nummer darauf an, wenn Sie fertig sind, ja? Wir kommen dann wieder und holen ihn ab.“
Ich betrachte eine Weile das Fenster über der Tür, durch das sich Licht nur mühsam hindurchzwängt wie ein dickes Kind, das nur halb über der Reckstange hängt und wild mit den Beinen schlägt. „Also, Dennis“, beginne ich dann und suche seinen Blick: „Warum bist du hier?“
Ich bin hier, weil ich die Schule geschwänzt habe. Das hat angefangen mit dem Kiffen. Irgendwann war ich immer breit, da bin ich ganz zu Hause geblieben.
Dennis
Ich weiß nicht, wann ich zum ersten Mal von dieser Geschichte gehört habe. Wochen? Einige Monate vielleicht? Die Erinnerungen daran waren mit der Zeit geschmolzen.
Ein mittlerweile pensionierter Beamter einer Justizvollzugsanstalt hatte mir bei einem Gespräch auf dem Flur erzählt, dass die Zellen deutscher Arrestanstalten voll seien mit Schulschwänzern. Den Kopf hatte er geschüttelt, genau wie ich. Die Wärter seien doch völlig überfordert damit, meinte er, ungläubig, dass dies jetzt sein neuer Job sein soll. „Was sollen wir denn tun, wenn die nachts in ihren Arrestzellen heulen?“ Seine „schweren Jungs“ wolle er zurück, hatte er geklagt, die richtigen Knackis. „Das hier sind Kinder – und wir sind doch keine Pädagogen!“
Allein in Niedersachsen sitzt laut Auskunft des Landesjustizministeriums derzeit jeder Fünfte im Jugendarrest, weil er chronisch die Schule schwänzt. Hier, in Verden an der Aller, ist es sogar schon jeder Vierte.
Eigentlich heißt Dennis gar nicht Dennis. Er ist 17 Jahre alt und hat sich den Namen für dieses Interview ausgesucht. Dennis zögert, als ich ihn frage, warum er im Knast sei; nicht, weil er die Antwort nicht weiß, sondern weil er sich fragt, wie er es am besten erklären soll.
„Ich bin hier, weil ich die Schule geschwänzt habe“, beginnt er. „Das hat bei mir angefangen mit dem Kiffen. Erst habe ich nur ab und zu Joints geraucht, mit 14 oder 15. Dann haben wir im Freundeskreis regelmäßig auch in den Pausen gekifft, vor dem Unterricht und so. Naja. Und irgendwann waren wir dann eigentlich immer breit - und ich bin ganz zu Hause geblieben.“ Auf Schule hatte er keinen Bock mehr, hinzu kamen Probleme mit dem Einschlafen. „Hab so viel Gras geraucht, bis ich halt irgendwann pennen konnte“, sagt Dennis. „Am nächsten Tag war ich dann müde und niedergeschlagen. Und alles begann wieder von vorne.“
Zusätzlich hatte Dennis Stress: „Mit so einem Araber aus der Parallelklasse“, sagt er, ohne, dass das jetzt in irgendeiner Weise rassistisch gemeint ist. „Der hat morgens schon auf mich gewartet, auf dem Flur, vor der Klasse. Ich sollte ihm Geld geben, Essen oder Zigaretten, hat er gesagt. Sonst kriege ich ’n paar auf die Fresse“, erzählt Dennis und blickt mich an. „Manchmal hatte ich halt nichts dabei.“
Irgendwann war er - weil er dachte, dass es insgesamt wohl das Beste für ihn sei - einfach ganz weggeblieben von der Schule. Im letzten Schuljahr fehlte Dennis ungefähr 100 Tage.
„Naja. Also. Und das ist, kurz gesagt, auch der Grund dafür, warum ich jetzt hier bin“, sagt Dennis knapp, seufzt in sich hinein, wie um all den Erklärungen ein Ende zu bereiten. Lange Rede, kurzer Sinn. „Im Knast, für eine Woche. Dann komme ich wieder raus.“
Ob er der Einzige ist, will ich wissen, der wegen Schulschwänzen drin ist? Dennis reibt seine Hände, als müsse er dringend noch etwas tun, und blickt müde zum Fenster: „Nein, es sind noch viele andere da.“
„Wir sind hier immer mindestens zu 20 Prozent mit Schulverweigerern belegt“, sagt Jugendrichterin Ilse Hastmann-Nott, die als Vollzugsleiterin die Anstalt in Verden leitet. „Im Moment sind es sogar zwischen 25 und 30 Prozent.“
Von 700 Insassen im Jahr 2014 seien das immerhin rund 200 Insassen, deren einziger Arrestgrund die Schulverweigerung ist. „Meist sind es Kinder und Jugendliche, bei denen geringe Bildung oder das Umfeld, Eltern und Erziehung eine Rolle spielen“, erklärt Hastmann-Nott. „Gymnasiasten gibt es im Jugendarrest sehr, sehr selten. Genauso wie im Jugendstrafvollzug und bei den Strafgefangenen sind das absolute Ausnahmen.“
Auch Dennis besuchte zunächst die Hauptschule, dann die berufsbildende Schule in einer Stadt rund 80 Kilometer entfernt.
„Was haben deine Eltern gesagt?“, frage ich ihn. „Haben sie mit dir geredet?“
Er nickt. „Erst waren die richtig sauer“, sagt Dennis, „dann richtig enttäuscht. Ich habe noch Geschwister, weißt du. Brüder. Keiner von denen war im Knast, die haben es alle geschafft. Sind gut in der Schule. Und ich? Ich bin jetzt hier drin, am Feiertag, während zu Hause die ganze Familie beim Essen sitzt“, sagt er und schnauft tief durch. „Die reden jetzt bestimmt über mich.“
Sein Vater hatte Dennis in den Arrest gefahren. „Die Fahrt über hat er kaum etwas gesagt… Er arbeitet hart für sein Geld, für uns, um uns zu ernähren und alles. Naja. Dann hat er die Tür aufgemacht und so über den Sitz nach hinten geschaut und gemeint: ‘Ich hätte auch lieber gearbeitet, als einen Urlaubstag zu nehmen, um meinen Sohn ins Gefängnis zu fahren.’“ Dann fügte der Vater hinzu: „Bis nächste Woche dann.“
Dennis blickt zum Fenster.
„Mann. Ich hab es echt verbockt“, sagt er dann und seufzt.
„Was machst du hier den ganzen Tag?“, frage ich.
„Ja, nichts“, sagt Dennis. „Was soll ich auch machen? Die Woche absitzen. Viel schlafen, damit die Zeit schneller vergeht. Mann, das ist auch echt das Schlimmste, das mit der Zeit. Wir haben auf der Zelle nur ein Radio, und das läuft natürlich den ganzen Tag. Ich kann die Meldungen schon mitsprechen. Der Flugzeugabsturz gerade“, sagt er, ein bisschen wie zu sich selbst. „Und irgendwas war mit dem französischen Präsidenten Hollande.“
Allzu gut sollen es die Jugendlichen auch nicht haben - der Jugendarrest dient dazu, einen Vorgeschmack auf das Gefängnis zu geben. „Freiheitsentzug spürbar machen“, nennt Ilse Hastmann-Nott das.
„Gegen Jugendliche, die den Schulbesuch verweigern, verhängt der Jugendrichter pro Verfahren maximal eine Woche Arrest, wenn diese die zuvor verhängte Weisung – in der Regel Sozialstunden – nicht erfüllt haben“, erklärt die Jugendrichterin. Laufen mehrere Verfahren, können mehrere Wochen zusammenkommen.
„Es läuft in der Praxis so, dass die Schule das Fehlen der Bußgeldstelle des Landkreises meldet. Weil wir in Deutschland eine Schulpflicht haben und der Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit ist“, erklärt Hastmann-Nott, „kann der Landkreis ein Bußgeld gegen den Schulverweigerer verhängen“. Ähnlich wie bei einem Knöllchen. „Wird dies nicht bezahlt, wandelt der Jugendrichter das ausstehende Bußgeld in der Regel in Sozialstunden um. Werden diese auch nicht abgeleistet, droht als letztes Mittel der Arrest.“
In der Jugendarrestanstalt Verden an der Aller gibt es derzeit 28 Arrestzellen. Davon sind sechs nur für weibliche Insassen vorgesehen. Das Geschlechterverhältnis bei den Schulverweigerern ist ausgeglichen.
„Es ist möglich“, sagt Hastmann-Nott, „dem Arrest noch kurzfristig zu entgehen, indem man seine Sozialstunden ableistet oder das Bußgeld bezahlt. Für viele ist das Bußgeld von 100 bis 200 Euro eine finanzielle Hürde.“
Dennis hatte lange kaum Kontakt zu seinen Lehrern. „Wenn ich mal zum Unterricht kam, dann haben meine Lehrer gesagt: Du störst doch eh. Hau gleich wieder ab“, sagt er und betrachtet das Diktiergerät. Richtig beschäftigt habe sich – angeblich – niemand mit ihm. „Aber das war ja auch meine Schuld, irgendwie“, fügt der 17-Jährige hinzu, als habe ihm jemand gesagt, dass es immer gut ist, in Interviews als Insasse einer Arrestanstalt von der eigenen Schuld zu sprechen und nicht von der Schuld anderer Leute. Seine Sätze, sie klingen auffällig oft nach Reue.
„Wegen dem Kiffen lag ich immer bis mittags im Bett“, sagt Dennis. „Ich bin also aufgestanden, wenn meine Klassenkameraden gerade aus der Schule kamen; viel Kontakt hatte ich mit denen nicht.“
Anfangs hatte Dennis es überhaupt nicht als Problem gesehen, in der Schule zu fehlen. Er dachte, er komme schon damit durch. Als die ersten Briefe kamen, schmiss er sie weg. Oder fing sie ab, bevor seine Eltern sie finden konnten. „Einen habe ich dann aufgemacht“, sagt Dennis und fügt hinzu: „Ich dachte ja, ist doch nur Bußgeld.“
In dem Brief stand aber, dass das Jugendgericht sein Bußgeld in Sozialstunden umgewandelt hatte. „200 wollten die mir geben - oder halt die Woche Arrest“, sagt Dennis, wirkt verständnislos dabei. „Da habe ich natürlich den Knast genommen - ich meine: 200 Stunden sind ja auch viel länger als eine Woche. Es hat alles so lange gedauert. Ich dachte eigentlich, da kommt nichts mehr.“
Diese Haltung kennt die Jugendrichterin zu gut: „Das Verfahren dauert mitunter sehr lange, ja – vom ersten Fehlen in der Schule über den Bußgeldbescheid vom Landkreis bis hin zum Termin beim Jugendrichter. In Extremfällen sogar bis zu zwei Jahre“, erklärt sie. Es komme sogar vor, dass Jugendliche längst wieder in die Schule gingen, wenn der Bescheid über den Arrestantritt im Briefkasten liege. „Oder sie befinden sich bei Arrestverbüßung schon in völlig anderen Lebenssituationen, sind zum Beispiel gar nicht mehr schulpflichtig, haben inzwischen einen Abschluss oder einen Ausbildungsplatz“, sagt Hastmann-Nott. „Da macht der Arrest überhaupt keinen Sinn mehr.“ Aber das alleine sei auch nicht das Problem.
„Viele sind sich der Konsequenzen ihres Schwänzens gar nicht bewusst“, sagt die Jugendrichterin. „Sie schätzen es falsch ein. Denken, es wird schon nichts passieren. Bis zum Termin beim Jugendrichter ist dies auch ein rein schriftliches Verfahren. Dies könnte den Umstand begünstigen, denn man muss sich nicht persönlich rechtfertigen“, erklärt Hastmann-Nott, die schwarze Haare hat, einen leicht dunklen Teint und die strengen Augen meiner Grundschullehrerin, die es wirklich immer nur gut meinte. Aber dafür auch durchgreifen musste.
„Ich erlebe es sehr oft, dass Kinder und Eltern auch bei Gericht nicht persönlich erscheinen, dass Verfahren nur bedingt ernst genommen werden“, erklärt die Jugendrichterin. „Dann ist das Personal in der Arrestanstalt praktisch der erste Ansprechpartner, der diese Kinder zu Gesicht bekommt. Wir haben dann als erste persönlichen Kontakt zum Jugendlichen.”
Wenn die Jugendlichen dann erst im Arrest gelandet sind, komme hinzu, dass bei den Schulverweigerern nur eine sehr dünne Akte existiere, so die Vollzugsleiterin. „Aufgrund des sehr formellen Verfahrens sind auch die Informationen, die wir über den Schüler haben, eher dürftig: die Hintergründe, die Ursachen seiner Verweigerungshaltung, Informationen über sein soziales und familiäres Umfeld oder Probleme in seiner Persönlichkeitsentwicklung oder in welcher aktuellen Lebenssituation er sich gerade befindet“, sagt Hastmann-Nott. „Im Vergleich dazu: Bei dem überwiegenden Teil der straffällig gewordenen Mitarrestanten liegt ein Urteil mit Gründen vor, das auch Informationen zum Täter hat, einen Jugendgerichtshilfebericht zum Beispiel, Berichte aus Aufenthalten in Jugendeinrichtungen oder -psychiatrien. All das haben wir bei Schulverweigerern nicht.“ Auch deshalb sei es schwer, im Arrest wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
„Die Zeit im Arrest ist auch viel zu kurz, um sich ein Bild machen und sinnvoll auf den Arrestanten einwirken zu können“, meint die Vollzugsleiterin. „Das muss auf anderer Ebene geschehen. Die Gründe für Schulverweigerung können ganz unterschiedlich sein: schlechtes familiäres und soziales Umfeld, Persönlichkeitsstörungen, Mobbing, Drogen oder Mediensucht. Es ist selten nur kein Bock auf Schule“, sagt Hastmann-Nott. „Motivation entwickeln für Schule und Ursachenforschung, das ist in einer Arrestanstalt kaum möglich.“
Noch dazu werden Schulverweigerer, wegen fehlender Mittel und mangelnder räumlicher Trennung, überwiegend zusammen mit straffällig gewordenen Mitarrestanten untergebracht. Spezielle Trakte oder Anstalten gibt es in der Regel nicht.
Wohl aber Initiativen, die das Problem schon vor den Mauern der Arrestanstalten angehen. Es gibt auch Programme von den Ländern, unterstützt von der Bundesregierung wie „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ oder „Jugend stärken im Quartier“, ein neues Modellprojekt, das mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt wird.
Dennis ist schon das zweite Mal im Arrest. „Letztes Jahr musste ich schon rein“, sagt er. „Da habe ich im Vorzimmer, wo man warten muss, den Araber aus meiner Schule getroffen. Der ging gerade rein, als ich rauskam“, sagt Dennis und lächelt zum ersten Mal. „Da konnte ich dann eine Woche lang ganz beruhigt zur Schule gehen.“
Er fühle sich schlecht wegen seiner Freundin: „Sie hat mich immer gestützt, aber letztens hatten wir einen Streit, kurz bevor ich rein musste. Sie hat gesagt: ‘Wenn ich demnächst meinen Abschluss habe, soll ich dich dann durchfüttern?’“ Dennis Lächeln ist rasch wieder verschwunden. „Ich will auch irgendwann mal ein richtiger Mann sein“, sagt er. „So einer, der eine Familie ernährt oder so.“ Darum müsse er das jetzt in den Griff kriegen. Die Eltern seiner Freundin hätten unlängst erklärt, er sei ein schlechter Umgang für sie – und sie solle ihn besser nicht mehr treffen. „Noch hält sie zu mir“, sagt Dennis. „Aber wer weiß, wie lange noch.“
Ich wollte von den Justizministerien der Länder sowie von den Kriminologischen Diensten, die wissenschaftliche Erhebungen auf den Themenfeldern der Polizei und der Justiz machen, wissen, wie hoch die Zahl von Schulverweigern im Arrest ist. Schließlich gibt es schon Projekte, schließlich heißt es doch, das Problem sei erkannt. Auskunft: keine Daten vorhanden. Wenn bei vielen Ländern die genauen Zahlen fehlen, kann es dann tatsächlich ein grundsätzliches Problembewusstsein geben?
Auch beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das federführend viele wissenschaftliche Arbeiten zu Jugendkriminalität betreut hat, gab man mir die Auskunft, es sei nicht möglich, an Daten zu kommen – obwohl diese grundsätzlich von großem Interesse seien. Oft sei nämlich nur die Dauer des Arrests in den Unterlagen belegt – nicht aber der Grund hierfür.
Auf unsere Anfrage reagierten schließlich mit konkreten Zahlen oder jedenfalls Schätzungen: Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein beziehungsweise deren Kriminologischen Dienste. Nur Schleswig-Holstein wollte unsere Schätzung, dass mindestens 20 Prozent der Insassen von Arrestanstalten reine Schulverweigerer sind, nicht bestätigen. Während es in Sachsen sogar 34 Prozent waren, sind es in Schleswig-Holstein laut Behördenauskunft lediglich 3,5 Prozent. Dies könnte grundsätzlich auch damit zusammenhängen, dass die Länder und Schulen das Melden und die tatsächliche Vollstreckung des Arrests anders handhaben.
„Es gibt definitiv regionale Unterschiede“, sagt auch Nadine Bals, Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). „Wir stehen der Thematik aber ausgesprochen kritisch gegenüber“, meint Bals. „Der DVJJ ist der Ansicht, dass weder Bußgelder noch die Durchsetzung von Bußgeldern mittels Jugendarrest ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht ist.”
Als ich das Notizbuch schließe, blickt Dennis erschrocken auf: „Sind wir schon fertig?“, fragt er dann und wirkt plötzlich nervös. „Ich hab mich so auf das Interview gefreut, weißt du. Ist etwas Abwechslung hier. Passiert ja sonst nichts.“ Ich versuche, noch zwei, drei belanglose Fragen zu stellen, aber als mir nichts mehr einfällt, greife ich zum gelben Zettel und wähle die dreistellige Nummer.
Ein Summer ertönt.
In diesem Moment weiß ich, was der Beamte meinte, als er sagte, dass er gerne seine „schweren Jungs“ wiederhätte statt der Schulschwänzer. Schritte auf dem Gang, ein Schlüssel öffnet die Tür. Ich fühle mich wie ein Arschloch, als sie kommen, um Dennis zu holen.
Aufmacherbild: Jörg Singer
Den Beitrag anhören:
https://soundcloud.com/krautreporter/alexander-krutzfeldt-was-so-viele-schulschwanzer-im-knast
Der Text wurde gelesen von Alexander Hertel von detektor.fm