Collage: Schüler:innen steigen eine Treppe aus Büchern empor. Sie tragen Schuluniformen.

Ljupco/Getty Images | Marjan Blan, Trnava University/Unsplash

Kinder und Bildung

Interview: Verstoßen Privatschulen gegen das Grundgesetz?

Im Prinzip ja, sagt der Sozialwissenschaftler Marcel Helbig, und meint damit nicht nur Elite-Internate. Denn viele Privatschulen sind teurer, als sie sein dürften.

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Bildungsreporter

Das hier ist der erste Teil meiner neuen Reihe zum Boom von Privatschulen. Wenn du keinen Teil meiner Recherche verpassen möchtest, abonniere meinen kostenlosen Newsletter „The Kids Are Alright“.


Herr Helbig, das Bild, das viele beim Thema Privatschule im Kopf haben, ist die Schule, an die reiche Kinder gehen, vielleicht noch mit Schuluniform und angeschlossenem Schwimmbad. Zu Privatschulen zählen aber auch Waldorfschulen, Montessorischulen, kirchliche Schulen. Viele unserer Leser:innen schicken ihre Kinder an solche Schulen. Finden Sie das bedenklich?

Privatschulen sind durch das Grundgesetz geschützt. Sie dürfen in Deutschland eröffnet werden, Kinder dürfen sie besuchen und ihre Schulpflicht dort erfüllen. Es kann für eine private Schule aber attraktiv sein, dass sich vor allem wohlhabende Eltern für den Besuch dieser Schule entscheiden.

Wieso?

Es ist zumindest umstritten, ob Elternbeiträge in ihrer Höhe begrenzt werden können. Ein paar wenige Länder begrenzen die durchschnittliche Höhe des Schulgeldes. In Hamburg gibt es eine Obergrenze für das Schulgeld. In den meisten Ländern gibt es jedoch keine Grenze. Wenn ein Elternpaar eine Millionen Euro verdient, kann eine Privatschule also auch 5.000 Euro pro Monat verlangen. Das führt dazu, dass es für einige Privatschulen sehr attraktiv ist, die Kinder solcher Eltern aufzunehmen. So nehmen sie mehr Geld ein.

Das muss aber noch nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das stimmt. Es gibt aber ein paar Vorgaben, die das Grundgesetz für Privatschulen macht. Einerseits dürfen Lehrkräfte nicht zu schlecht bezahlt werden. Außerdem muss die Qualifikation von Lehrkräften gesichert sein, auch an Privatschulen darf nicht einfach jeder unterrichten. Und zuletzt steht im Grundgesetz, dass Privatschulen nicht nur für Kinder aus reichen Familien zugänglich sein dürfen.

Die Privatschulfreiheit wird im Grundgesetz in Artikel 7, Absatz 4 geregelt. Der fett markierte Satz ist zentral in der Argumentation von Helbig:

„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Und hier sehen Sie ein Problem?

Genau. Dafür muss man erstmal verstehen, dass sich öffentliche Schulen und private Schulen unterschiedlich finanzieren. Öffentliche Schulen werden vom Staat finanziert. Eltern, die ihre Kinder dorthin schicken, müssen dafür keine regelmäßigen Beiträge zahlen. Private Schulen – und das wissen viele nicht – werden auch zum Großteil vom Staat finanziert. Im Allgemeinen übernehmen die Länder ca. 80 bis 95 Prozent dessen, was ein Schüler oder eine Schülerin an öffentlichen Schulen kostet.

Das ist viel, aber das sind nicht 100 Prozent.

Hier kommen die Eltern ins Spiel. An den meisten Privatschulen füllen diese mit monatlichen Beiträgen die Lücke. An einigen Schulen aber auch mehr als das, sodass diese Schulen deutlich mehr Geld als öffentliche Schulen zur Verfügung haben.

Vor ein paar Jahren habe ich mir mit einem Kollegen angeguckt, wie viele armutsbetroffene Schüler in Berlin auf öffentliche Schulen gehen und wie viele auf Privatschulen. Dafür haben wir geschaut, wie viele Schüler von der sogenannten Lernmittelfreiheit profitieren. Also: Wie viele Eltern beim Kauf von Schulbüchern nichts dazu geben müssen, weil sie zu wenig Geld verdienen. Und wir haben riesige Unterschiede gefunden. An Privatschulen betraf das nur ganz wenige Kinder, an den öffentlichen Schulen aber circa 35 Prozent der Schüler:innen. Anscheinend scheinen die Besitzverhältnisse der Eltern also doch eine Rolle zu spielen.

Bent Freiwald und Marcel Helbig sitzen hinter einem Tisch in der Krautreporter-Redaktion.

Bent Freiwald (links) und Sozialwissenschaftler Marcel Helbig (rechts) haben das Gespräch mit KR-Mitgliedern in der Redaktion in Berlin geführt. Foto: Philipp Sipos

Aber was genau meint das Grundgesetz damit: „die Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht gefördert werden“? Ich finde das schwammig formuliert.

Es gibt zwei zentrale Punkte, bei denen sich die meisten einig sind: Erstens soll jedes Kind eine Privatschule besuchen können, egal, welches Einkommen die Eltern haben. Das heißt aber auch: Wenn Eltern wenig Geld verdienen, sollten sie weniger bezahlen müssen.

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Und zweitens müsste eine Gruppe von Eltern gar nichts zahlen: Transferleistungsempfänger:innen, also zum Beispiel Bürgergeld-Empfänger:innen. Im Regelsatz des Bürgergeldes sind weniger als zwei Euro für Bildung vorgesehen. Im Monat! Die können sich einen Elternbeitrag an Privatschulen also gar nicht leisten, egal in welcher Höhe. Und anhand dieser beiden Punkte kann man die Privatschulen abklopfen und schauen, ob sie diese Vorgaben des Grundgesetzes einhalten oder nicht.

Sie haben das gemacht. Was kam dabei heraus?

Wir haben zum Beispiel herausgefunden, dass Transferleistungsempfänger:innen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen nicht mal bei der Hälfte der Privatschulen gar nichts zahlen müssen. Und dass auch nur etwa die Hälfte der Privatschulen eine ordentliche Staffelung nach dem Einkommen der Eltern anbieten. Ein großer Teil der Schulen hält sich also nicht an das, was das Grundgesetz vorschreibt.

An einigen Schulen gibt es Stipendien für einzelne Schüler. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber schon vor längerer Zeit geurteilt: Das reicht nicht. Es geht nicht um eine einzelne, sondern um eine allgemeine Regelung, die für alle Personen gilt.

Betrifft das alle privaten Schulen gleichermaßen?

In Teilen von Ostdeutschland sieht man ganz gut, dass es durchaus auf den Träger der Schule ankommt. Dort ist die Evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland der größte private Träger. Und soweit man das ablesen kann, haben diese Schulen alle eine Schulgeldordnung, die der Idee des Grundgesetzes entspricht. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern und entfallen für Kinder aus Familien, die Transferleistungen bekommen.

Sie haben sich angeschaut, wie die Schülerschaft an Privatschulen zusammengesetzt ist und wie sie an öffentlichen Schulen aussieht. Was sind da die Hauptunterschiede?

Bei öffentlichen Schulen haben 23 Prozent der Schüler:innen einen Migrationshintergrund, bei privaten Schulen nur elf Prozent. An öffentlichen Schulen beziehen 20 Prozent Sozialleistungen, an Privatschulen nur neun Prozent. Und an öffentlichen Schulen haben 33 Prozent der Eltern einen Hochschulabschluss, bei Privatschulen 51 Prozent.

Das Grundgesetz sagt aber nicht, dass die Schülerschaft an Privatschulen exakt gleich zusammengesetzt sein muss wie die an öffentlichen Schulen. Wenn ich Privatschulleiter:innen frage, sagen die: Wir wählen unsere Schüler:innen nach Leistung aus.

Natürlich darf ein privates Gymnasium genauso sortieren wie ein öffentliches Gymnasium. Das ist gar keine Frage. Aber warum sollte man schon in der Grundschule nach Leistung auswählen? Das macht überhaupt keinen Sinn. Trotzdem wird es gemacht. Dabei sollten Grundschulen allen zugänglich sein. Trotzdem sind die meisten neuen Privatschulen Grundschulen.

Dazu kommt: Wir wissen aus der Bildungsforschung, dass Kinder aus bildungs- und einkommensstarken Elternhäusern bereits im Alter von sechs, sieben Jahren einen viel größeren Wortschatz haben. Die haben in diesem Alter auch bereits höhere mathematische Vorkenntnisse. Das heißt: Wenn ich schon in der ersten Klasse meine Schüler:innen nach Leistung auswähle, mache ich faktisch eine Auswahl nach den Besitzverhältnissen der Eltern.

Was weiß man generell darüber, warum Eltern ihre Kinder auf eine Privatschule schicken?

Viel zu wenig. Studien haben versucht, die Schulwahlmotive auch von privaten Schulen offenzulegen. Die Frage ist aber, wie aussagekräftig diese Befragungen wirklich sind. Dass Akademikereltern zum Beispiel ein Bedürfnis haben, ihre Kinder von armen Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund abzugrenzen, kommt in diesen Befragungen eigentlich nie heraus.

Vielleicht, weil das nicht die Motivation der Eltern ist?

Die Statistiken deuten eher in eine andere Richtung. Kürzlich ist eine Studie über Berlin erschienen, die das ganz gut zeigt. Der Tagesspiegel hat darüber berichtet. Da kam heraus, dass die Segregation seit einigen Jahren zurückgeht. Sprich: Es ist immer weniger der Fall, dass in einem Stadtteil nur die Reichen und im anderen Stadtteil nur die Armen wohnen. Wir haben also eine höhere Durchmischung, was total gut ist. Auf der anderen Seite sehen wir in den letzten Jahren einen extremen Anstieg, was die Segregation auf Schulebene angeht. Dort wird immer weniger durchmischt. Die Autoren führen das auch auf den Boom von Privatschulen zurück. Nicht nur darauf, dass es immer mehr Privatschulen gibt, sondern dass diese auch in der sozialen Zusammensetzung sich immer mehr von öffentlichen Schulen entfernen. Die reicheren Kinder gehen auf die Privatschule, die ärmeren nicht. Dies gilt besonders für die ehemals stark von Armut betroffenen Stadtteile, in die viele Akademiker:innen zugezogen sind, wie Kreuzberg, Neukölln und Teile von Mitte.

Wenn ich Eltern frage, warum sie ihr Kind auf eine Privatschule schicken, sagen sie oft: weil ich die beste Bildung für mein Kind möchte. Das ist doch verständlich, oder?

Die Motivation verstehe ich, die Eltern liegen allerdings falsch. Wenn man die Leistung von Schüler:innen an Privatschulen und öffentlichen Schulen vergleicht, sieht es erstmal so aus, als würden die Privatschüler:innen besser abschneiden. Das liegt aber nicht daran, dass man an Privatschulen besser lernt. Sondern daran, dass an Privatschulen deutlich mehr Akademikerkinder lernen, die schon höhere Kompetenzen aufweisen, wenn sie an diese Schulen kommen. Die Privatschüler:innen schneiden nicht besser ab, weil sie auf einer Privatschule sind, sondern weil sie an jeder Schule besser abschneiden würden. Wenn man die soziale Zusammensetzung der Schulen herausrechnet, lernen Kinder an Privatschulen nicht mehr oder besser als an öffentlichen Schulen.

In einer Studie von Ihnen kam heraus, dass in privilegierten Wohngegenden gar nicht unbedingt die meisten Privatschulen stehen. Wie passt das zusammen?

Meine These wäre: Wenn ich in Berlin-Dahlem wohne, also in einem Stadtteil, wo eher vermögende Menschen leben, und wenn es mir tatsächlich um die soziale Zusammensetzung einer Schule geht – dann brauche ich keine Privatschule. Die Schülerschaft an den öffentlichen Schulen in solchen Vierteln ist sowieso sehr privilegiert und homogen. Wenn ich aber in Berlin-Neukölln wohne und mir sowas wichtig ist, dann spielen Privatschulen für mich eine größere Rolle, weil beispielsweise der Anteil der Schüler:innen mit Migrationshintergrund an den öffentlichen Schulen dort enorm hoch ist.

Marcel Helbig sitzt in der Krautreporter-Redaktion.

Foto: Philipp Sipos

Ist Berlin da ein Sonderfall?

In Berlin ist das besonders ausgeprägt, ja. Das liegt aber auch an einer Schulgeldordnung, bei der jede:r auf den ersten Blick sehen kann, dass sie grundgesetzwidrig ist.

Warum?

Laut den aktuellen Vorgaben dürfen Berliner Privatschulen für jedes Kind mindestens 100 Euro Schulgeld verlangen. Auch von Transferleistungsempfängern – obwohl es ein Grundsatz ist, dass die solche Schulen kostenlos besuchen dürfen. Sowas gibt es nur in Berlin. Und das sieht man auch tatsächlich in den Beitragstabellen der Schulen. Die meisten fangen genau bei diesen 100 Euro an. Die Schulen können sich zurücklehnen und sagen: Ist doch alles okay, der Berliner Senat erlaubt uns das. Es gibt eine ganze Reihe von Senatspolitikern, die das ändern wollen, aber sie können sich nicht durchsetzen. Auf der anderen Seite gibt es auch kein Elternteil, das klagt.

Wäre so eine Klage erfolgversprechend?

Da bin ich mir ganz sicher. Klagen darf aber nur, wer betroffen ist. Also Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken wollen, sich aber den Mindestbeitrag von 100 Euro nicht leisten können. Die würden dann die Schule verklagen, das würde die Instanzen hochgehen und irgendwann würde ein Gericht entscheiden: Der Mindestbeitrag von 100 Euro ist so nicht grundgesetzkonform.

Die Elternbeiträge scheinen aber nicht der einzige Grund dafür zu sein, dass ärmere Familien ihre Kinder seltener auf eine Privatschule schicken. In Rheinland-Pfalz sind Elternbeiträge praktisch verboten, trotzdem ist dort die Ungleichverteilung fast so groß wie in Berlin.

Das stimmt, der Elternbeitrag ist nicht allein verantwortlich. Es gibt auch kulturelle Faktoren. Viel wichtiger als das Haushaltseinkommen scheint die Bildung der Eltern zu sein. Das heißt, auch akademisch gebildete Personen mit eher niedrigen Einkommen, wie im Kunstbereich oder der Sozialpädagogik, schicken ihre Kinder gerne an private Schulen. Wir haben auch herausgefunden, dass Migrantenfamilien in Deutschland viel näher an Privatschulen wohnen als Nicht-Migrantenfamilien. Gleichzeitig gehen ihre Kinder viel seltener auf diese Schulen. Viele Eltern mit Migrationshintergrund, aber auch die meisten Nicht-Akademikereltern ziehen Privatschulen gar nicht als Option in Betracht. Es liegt also nicht nur am Geld.

Elternbeiträge abzuschaffen und Privatschulen zu 100 Prozent staatlich zu finanzieren, würde wahrscheinlich nicht viel an bestehenden Ungleichheiten ändern und wäre auch nicht ganz im Interesse der Bundesländer. Jedes Bundesland finanziert Privatschulen zwar anders, aber alle sparen Kosten, wenn sie Privatschulen nur zwischen 80 und 90 Prozent des Geldes überweisen, das Schüler:innen an öffentlichen Schulen kosten.

Ohne Privatschulen hätten die meisten Bundesländer zu wenig Schulplätze. Sie schließen also auch eine Lücke.

Man könnte das auch andersrum sehen. An Privatschulen sind die Klassen häufig kleiner als an öffentlichen Schulen. Privatschulen tragen also im Vergleich zu öffentlichen Schulen weniger dazu bei, dass alle Schüler:innen einen Schulplatz haben.

Was sollen die Bildungsministerien und Schulbehörden machen, wenn die Beitragsordnungen von Privatschulen nicht dem Grundgesetz entsprechen? Sie können ja nicht 50 Prozent der Privatschulen schließen.

Die Behörden müssen erstmal klare Leitplanken einziehen. Zum Beispiel, dass Bürgergeld-Empfänger:innen nichts zahlen müssen. Baden-Württemberg hat das jetzt in Teilen gemacht. Dort hat man gesagt: Der Elternbeitrag darf nicht höher sein als fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Das kann eine Lösung sein. Wenn ich so eine Leitplanke habe, kann ich als Behörde zu Schulen gehen, die dagegen klar verstoßen und denen sagen: Wenn ihr damit nicht aufhört, entziehen wir euch die Genehmigung. Für so eine Änderung erhalten Schulen natürlich Zeit, aber wenn die abgelaufen ist, können Behörden den Schulen die Genehmigung entziehen.

Aber trotzdem: Ihre Bedenken, was das Grundgesetz angeht, müssten sich bei einer Vollfinanzierung von Privatschulen doch erledigen?

Aus einer juristischen Perspektive schon, aus einer soziologischen Perspektive nicht. Wenn Privatschulen vor allem für höhere Schichten eine attraktive Schulwahloption darstellen, dann verändert auch eine Schulgeldfreiheit nicht viel an sozialen Ungleichheiten.

Weil die Aufnahmeverfahren sowieso niemand kontrolliert?

Nicht nur. Wir wissen zu wenig darüber, wer sich überhaupt an Privatschulen bewirbt. Es ist aber ebenso eine Blackbox, wer genommen wird. Es gibt Privatschulen, die fragen im Anmeldeformular, welche Berufe die Eltern haben. Dadurch bekommen sie direkt ein Gefühl dafür, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Dem müssten Behörden einen Riegel vorschieben. Einige Privatschulen verlangen auch ein Motivationsschreiben der Eltern. Wenn ich als Professor mein Kind an eine Schule bringen möchte, würde ich meinen Beruf in so einem Schreiben fallen lassen. Wenn die Behörden es schon nicht hinbekommen, Schulgeldordnungen zu kontrollieren, wie sollen sie diese Bewerbungsprozesse ansatzweise kontrollieren?

Wie viele Schulen wurden bisher geschlossen, weil sie zu viel Geld verlangen oder keine Rabatte geben und damit gegen das Grundgesetz verstoßen?

Es werden ingesamt nur wenige Schulen geschlossen. Mir fällt aber keine ein, die wegen eines zu hohen Schulgeldes geschlossen wurde.


Danke an alle Mitglieder, die bei dem Interview mit Marcel Helbig in der Krautreporter-Redaktion dabei waren! Eure Fragen und die anschließende Diskussion haben das Gespräch bereichert.

Redaktion: Astrid Probst, Schlussredaktion: Susan Mücke, Fotoredaktion: Philipp Sipos, Audioversion: Christian Melchert und Iris Hochberger

Verstoßen Privatschulen gegen das Grundgesetz?

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