Symbolbild: Eine Gerichtsverhandlung.

Symbolbild: gorodenkoff/Getty Images

Geschlecht und Gerechtigkeit

Was bei Gerichtsverfahren zu Häuslicher Gewalt schiefläuft

Die meisten Opfer von Häuslicher Gewalt leiden, ohne, dass sie ihren Täter anzeigen. Nur selten kommt es zu einem Verfahren. Warum ist das so? Und was muss sich ändern?

Profilbild von Lou Zucker

In der Mitte des Gerichtssaals sitzt eine junge Frau auf einem Stuhl, sie trägt eine makellos weiße Hose, ein hellblaues Hemd und dezentes Make-up, ihre kinnlangen Haare sind ordentlich gescheitelt und geglättet. Acht Menschen sitzen in U-Form um sie herum und schauen von einer Balustrade auf sie herunter. Einer dieser Menschen ist der Grund, warum sie sich heute hier wiederfindet: ihr Ex-Freund.

Er hat sie geschlagen, gewürgt, brennende Zigaretten in ihrem Gesicht ausgedrückt. Nachdem sie sich trennte, stalkte er sie, bis sie Anzeige erstattete. Jetzt sitzt er zwei Meter entfernt zu ihrer Rechten.

Die Frau heißt Maya Weber*. Sie ist 23 Jahre alt, ausgebildete Hotelfachfrau und arbeitet als Empfangsmitarbeiterin einer Firma. Dass sie sich von ihrem Ex-Freund getrennt und Anzeige gegen ihn erstattet hat, ist jetzt fast zwei Jahre her. So lange hat es gedauert, bis es zur Gerichtsverhandlung kam.

Gefühle? Haben im Gericht keinen Platz

Im Gerichtssaal geht es gerade um eine Beziehungspause, für die Weber sich entschieden hatte. Das war kurz vor der endgültigen Trennung. Sie erzählt, wie ihr damaliger Freund während dieser Pause mehrmals mit Blumen vor ihrer Arbeit aufkreuzte. Ihre Stimme ist leise, aber sie spricht stetig und ruhig, hält den Rücken gerade, stellt die Füße fest auf den Boden.

„Aha! Das heißt, Sie haben sich drei Mal getroffen!“, sagt der Verteidiger mit lauter Stimme. „Wieso haben Sie das nicht gleich gesagt?!“ Seine Frage klingt wie ein Vorwurf. Er dreht sich langsam zu Weber um, senkt das Kinn und guckt ihr in die Augen. „Vorhin haben Sie gesagt, es war eine Pause! Jetzt sprechen Sie von mindestens drei Treffen!“

Der Richter runzelt währenddessen die Stirn, schüttelt den Kopf. Weber setzt zu einer Antwort an. Der Richter zieht die Augenbrauen hoch und guckt sie über den Rand seiner runden Hornbrille an, den Mund zu einer skeptischen Grimasse verzerrt. „Ich hatte das Gefühl …“, beginnt Weber. Der Verteidiger unterbricht sie. „Mit Gefühlen kann ich hier wenig anfangen!“

Opfer fühlen sich häufig so, als würden sie selbst auf der Anklagebank sitzen

Zwei Wochen später erinnert sich Maya Weber an diese Szene. Wir sitzen vor einem Café in Hamburg-Ottensen, während sie mir für meine Recherche von ihrem Verfahren berichtet. „Ich habe mich gefühlt, als sei ich die Angeklagte“, erzählt sie mir. Noch viel rauer sei der Ton gewesen, wenn keine Zuschauer:innen im Saal waren. Auf mehreren DIN-A-4-Seiten hat sie mit Kugelschreiber aufgeschrieben, in welchen Momenten des Verfahrens sie sich niedergemacht, nicht ernst genommen, herablassend behandelt, sich „verarscht“ gefühlt hat.

Sie erzählt, wie der Verteidiger sie einmal gefragt hat: „Wie sind Sie gegangen?“ Sie habe geantwortet: „Zu Fuß.“ Daraufhin sei er laut geworden: „Das meine ich nicht!“ Auf ihre Nachfrage, was er denn meine, habe der Richter mit den Armen gefuchtelt und geschrien: „Keine Gegenfragen!“

Weber erzählt, wie es fast einen ganzen Verhandlungstag lang nur um ihren alkoholabhängigen und gewalttätigen Vater gegangen sei. Dass sie sich als Jugendliche eine Zeit lang selbst verletzt habe und Richter und Verteidiger sie ewig zu diesem Thema befragt hätten. Es seien auch später noch abfällige Sprüche gefallen, wie: „Und was haben Sie danach gemacht? Haben Sie sich besoffen? Haben Sie sich geritzt?“

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„Ich habe das Vertrauen in die Justiz verloren“, sagt sie. „Das Verfahren hat mich mehr traumatisiert als die eigentlichen Taten.“ Sie habe währenddessen wieder mit dem Rauchen angefangen, habe irgendwie funktioniert. Nachdem das Urteil gesprochen war, habe sie zwei Tage lang geweint. Jetzt sei sie erst einmal krankgeschrieben. Ihre Trauer und Erschöpfung sind inzwischen in Wut umgeschlagen.

Charlotte Buggenthin kann das nachvollziehen. Sie ist Staatsanwältin in Hamburg, hat Webers Fall zur Anzeige gebracht und zum Teil vor Gericht begleitet. „Die Zeugin wurde wahnsinnig intensiv und genau befragt, über einen sehr langen Zeitraum“, sagt sie. „Das fing mit dem Vorsitzenden Richter an und steigerte sich dann noch mit dem Verteidiger. Der hat mit seinen detaillierten Nachfragen fast kein Ende gefunden. Da sind irgendwann Belastungsgrenzen erreicht.“

Nur ein Prozent der Sexualdelikte wird in Deutschland angezeigt

Dass sich Maya Weber überhaupt zu einer Anzeige gegen den gewalttätigen Ex-Freund entschieden hat, ist in Deutschland eine Seltenheit. Nur die wenigsten Betroffenen von Partnerschaftsgewalt gehen zur Polizei, fand eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts heraus. Körperverletzungen mit einer Waffe werden immerhin zu 17 Prozent angezeigt. Körperverletzungen ohne Waffe dagegen nur in vier Prozent der Fälle. Noch seltener erfährt die Polizei von Sexualdelikten: Nur ein Prozent dieser Taten werden in Deutschland zur Anzeige gebracht. Finden sexueller Missbrauch und Vergewaltigung in Partnerschaften statt, zeigen die Betroffenen sogar nur in 0,6 Prozent der Fälle an.

Die niedrigen Anzeigequoten sind aber nicht das einzige Problem. Von dem einen Prozent der Sexualdelikte, die angezeigt werden, landet wiederum nur etwa ein Drittel vor Gericht. Der Rest der Verfahren wird eingestellt, fand RBB24 gemeinsam mit ARD-Kontraste 2020 in einer bundesweiten Datenrecherche heraus. Nur in zehn Prozent der Fälle, die es vor Gericht schaffen, wird tatsächlich ein Täter verurteilt.

Die Gründe, Partnerschaftsgewalt nicht anzuzeigen, sind vielfältig. Sabine Kräuter-Stockton kennt sie aus ihrer Arbeit gut. Die Oberstaatsanwältin aus dem Saarland hat unzählige Prozesse zu Häuslicher Gewalt begleitet und sich auch außerhalb des Gerichtssaals gegen Häusliche Gewalt eingesetzt: Im Justizministerium baute sie eine Koordinierungsstelle mit auf, im Europarat war sie Teil einer Expert:innengruppe, die die Einhaltung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen überwachte. Seit zwei Monaten ist sie im Ruhestand.

Frauen in Gewaltbeziehungen hätten oft die Hoffnung, dass sich der Partner doch noch bessert, erzählt sie. Sie wollten die Familie nicht auseinanderreißen, suchten die Schuld bei sich selbst, würden von der eigenen Familie unter Druck gesetzt, bei ihm zu bleiben. Viele hätten schlichtweg Angst um ihr Leben, was gerade in Trennungssituationen leider nicht unbegründet sei.

Drohungen und finanzielle Abhängigkeit halten die Opfer in der Gewalt der Täter

Auch Maya Weber erzählt, ihr damaliger Freund habe ihr gedroht. Wenn sie sich trenne, werde er ihr Säure ins Gesicht kippen, ihr keine ruhige Minute lassen. Sie wusste, dass zwei seiner Ex-Freundinnen nach der Trennung die Stadt verlassen hatten.

Natürlich spielten auch Geld und finanzielle Abhängigkeit eine Rolle, sagt Kräuter-Stockton. Sie berichtet von einer Betroffenen, die sie im Vorfeld einer Verhandlung als Zeugin vernommen habe. Die habe sinngemäß gesagt: „Das werde ich alles vor Gericht nicht erzählen. Letztes Mal ist mein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dann habe ich eine zusätzliche Putzstelle angenommen, damit wir die Geldstrafe bezahlen konnten.“ Zu all diesen inneren und äußeren Hürden kommt dazu, dass ein Gerichtsverfahren für Betroffene von sexualisierter oder Häuslicher Gewalt enorm belastend sein kann. Das Problem sieht auch Kräuter-Stockton: „Ich habe großes Verständnis, wenn nicht angezeigt wird“, sagt sie.

Die Gründe dafür liegen zum Teil strukturell im Justizsystem verankert. Da ist beispielsweise die Unschuldsvermutung: Ein Angeklagter gilt als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen wird – ein wichtiger Schutz vor willkürlicher Inhaftierung in einer Demokratie. „Das heißt aber, dass die Betroffene von vornherein im Minus ist. Erstmal wird davon ausgegangen, dass sie nicht die Wahrheit sagt“, erklärt Kräuter-Stockton, unabhängig davon, ob die einzelne Richterin ihr glaube oder nicht. „Und dann brauchen wir ganz viel Material und gute Gründe, damit auf ihre Aussage eine Verurteilung gestützt werden kann.“ Kein Wunder also, wenn sich Betroffene wie Maya Weber im Gerichtssaal fühlen, als säßen sie selbst auf der Anklagebank.

Richter:innen haben oft Vorurteile

Was die Verfahren zusätzlich erschwert: Handfeste Beweise gibt es selten in Fällen von Partnerschaftsgewalt. Dann steht Aussage gegen Aussage. Und das heißt: „Die Aussage der Geschädigten muss so viel besser, so konsistent, so detailliert, so nachvollziehbar und überzeugend sein, dass die Aussage des Angeklagten dadurch widerlegt wird.“ Doch wie sich Betroffene in Gewaltbeziehungen verhalten, sei eben für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar, sagt Kräuter-Stockton. „Gerichte können sich oft nicht in Opfer hineinversetzen und dadurch auch deren Verhalten nicht verstehen. Zum Beispiel, dass sie sich nach dem Vorfall noch mit dem Angeklagten getroffen haben. Dass sie sich nicht sofort getrennt haben. Oder dass sie erst nach einem Jahr angezeigt haben.“

Und dann sind da noch Vorurteile. Wenn eine Betroffene beispielsweise schon viele sexuelle Kontakte hatte, gerne feiern geht, Drogen nimmt und vielleicht bunte Haare trägt, habe sie oft schlechte Karten, erzählt Kräuter-Stockton. Auch psychische Vorerkrankungen und vorangegangene Therapien machten eine Zeugin für ein Gericht oft weniger glaubwürdig.

Anne-Katrin Wolf ist Fachanwältin für Strafrecht in Berlin und vertritt unter anderem Betroffene von sexualisierter und Häuslicher Gewalt als Nebenkläger:innen vor Gericht. Anklage erhebt in diesen Fällen nämlich in der Regel die Staatsanwaltschaft, die Betroffenen treten als Nebenklägerinnen und Zeuginnen auf. „Eigentlich muss man den Zeuginnen mit Blick auf das Verfahren raten, keine Therapie zu machen“, sagt sie. Die Gesundheit gehe aber trotzdem vor, findet Wolf. Auch intime und demütigende Fragen wie die nach sexuellen Vorlieben kämen häufig vor. Dabei ist es vor Gericht nicht erlaubt, Fragen zu stellen, die nichts mit dem eigentlichen Vorfall zu tun haben. Die Richter:innen ließen solche Fragen aber dennoch oft zu, erzählt sie. Schließlich könnten die Würgespuren und blauen Flecken ja auch von einer einvernehmlichen Sexpraktik stammen.

Verteidiger werfen Stifte oder stellen zehnmal die gleiche Frage

Kräuter-Stockton erklärt, dass Verteidiger:innen gerne versuchen, die Zeug:innen zu verunsichern und zu verwirren, bis die sich verhaspeln und sich an irgendeiner Stelle selbst widersprechen. Der Verteidiger von Maya Webers Ex-Freund fragte sie im Gericht so lange, ob der Angeklagte nun vor ihrer Wohnungstür, vor ihrer Eingangstür oder vor ihrer Wohnungseingangstür gestanden habe, bis Weber jedes Mal ins Stocken geriet, wenn sie das Wort Tür benutzte.

Schlimmer noch sind Verteidiger:innen, die schreien oder Stifte werfen. Die der Betroffenen zehnmal hintereinander dieselbe Frage stellen oder Fragen, die nichts mit der Anklage zu tun haben, so wie die Fragen zu Maya Webers alkoholabhängigem Vater. Verteidiger, die einen Antrag nach dem anderen stellen, der keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Ziel: Alle Beteiligten so um ihre Zeit und Nerven zu bringen, dass sie den Prozess einfach schnell hinter sich bringen wollen und deshalb klein beigeben. Oder wiederum die Zeugin so zu zermürben, bis sie sich auf irgendeine Weise unglaubwürdig macht. Diese Strategie nennt man Konfliktverteidigung. „Wenn man da einen Vorsitzenden hat, der einfach pünktlich zu seinem Mittagessen kommen will, kann es sein, dass er so einem Verteidiger nachgibt“, weiß Kräuter-Stockton.

Dabei ziehen sich Verfahren sowieso meist ewig in die Länge. Das belastet ihre Mandantinnen besonders, erzählt Anne-Katrin Wolf. Nach der Anklage ermittelt erst einmal die Polizei. Anschließend landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft, die manchmal noch weitere Ermittlungen veranlasst. Wenn die Staatsanwaltschaft sich entscheidet, Anklage zu erheben, muss beim zuständigen Gericht ein Termin für die Hauptverhandlung gefunden werden. Doch mit dem Urteil ist es noch nicht immer vorbei. Eine der Parteien kann in Berufung gehen, dann wird der ganze Prozess noch einmal aufgerollt. Selbst danach ist noch die schriftliche Revision möglich. „Das Krasseste, was ich erlebt habe, war ein Fall, bei dem die Anzeige aus dem Jahr 2014 stammte und die Verhandlung 2020 stattfand“, erzählt Anwältin Wolf. „Da sind dann kaum noch Erinnerungen vorhanden.“ Das Urteil in diesem Fall sei schließlich 2021 rechtskräftig geworden. Maya Weber hatte mit den Gewalterfahrungen schon so gut wie abgeschlossen, als die Hauptverhandlung begann. „Dann wurde ich da noch einmal reingezogen“, sagt sie.

Die gute Nachricht: Heute gibt es höhere Strafen als früher

Es gibt aber auch eine gute Nachricht. Charlotte Buggenthin hat den Eindruck, dass Fälle von Häuslicher und sexualisierter Gewalt vor Gericht ernster genommen würden als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. „Da hat man vielleicht früher eher mal gesagt, ach, lassen wir das doch jetzt mal in der Familie“, erzählt sie. „Dieses Abschwächen des Delikts, das Verschieben ins Private, das funktioniert nicht mehr.“

Die ausgeurteilten Strafen seien höher geworden und damit auch die Intensität der Verteidigung, so ihr Eindruck. Einige Institutionen gibt es bereits, um Gerichtsprozesse für Betroffene erträglicher zu machen. Am wichtigsten ist wohl die psychosoziale Prozessbegleitung. Hinter dem komplizierten Ausdruck verbergen sich Sozialarbeiter:innen, die Betroffene beraten, vor Gericht begleiten und psychisch unterstützen. Maya Weber wurde die Begleitung nicht gewährt, sie hat aber die Zeugenbetreuung in Anspruch genommen, die grundsätzlich allen Zeug:innen zusteht. „Ohne die hätte ich den Prozess gar nicht durchgestanden“, erzählt sie.

In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Videovernehmung. Sie soll verhindern, dass Gewaltbetroffene das Erlebte immer und immer wieder vor einem vollbesetzten Gerichtssaal schildern müssen. Diese Wirkung entfaltet das Instrument aber noch nicht immer, beobachtet die Anwältin Anne-Katrin Wolf. Die Videovernehmung wird durch den Richter oder die Richterin vorgenommen, Verteidigung und Angeklagte:r haben in der Regel das Recht, anwesend zu sein – genau wie im Gerichtssaal. Und wenn im Laufe des Prozesses noch Fragen auftauchen, muss die Zeugin am Ende doch erscheinen.

Das Patriarchat spielt eine Rolle bei den Verfahren – und zwar keine gute

Die saarländische Oberstaatsanwältin Kräuter-Stockton fordert verpflichtende Fortbildungen für Richter:innen und Staatsanwält:innen, um Vorurteile und Mythen abzubauen. „Solange es eine patriarchale Denkweise in unserer Gesellschaft gibt, gibt es sie auch vor Gericht“, ist sie überzeugt. Wenn die breite Bevölkerung glaube, eine Frau sei selbst an ihrer Vergewaltigung schuld, wenn sie aufreizende Unterwäsche getragen, viel getrunken oder oft die Sexpartner gewechselt habe, dann sei es kein Wunder, wenn auch Richter:innen und Staatsanwält:innen so dächten. Die Forderung, sich fortzubilden, versucht sie zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund in die Politik zu tragen.

Das Urteil in Maya Webers Prozess ist inzwischen rechtskräftig: In einigen Punkten wurde ihr Ex-Partner zu einer Geldstrafe verurteilt, in anderen wurde er jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt, doch in vielen Punkten war das Gericht von der Beweislage nicht überzeugt. Zwei Drittel ihrer Anwaltskosten muss Weber nun selbst tragen. „Ich hätte wenigstens gehofft, nicht auch noch etwas bezahlen zu müssen“, sagt sie.

Trotzdem würde sie wieder Anzeige erstatten – aber nur, wenn sie sich psychisch sehr stabil fühle. „Die dürfen es nicht schaffen, dass man nicht mehr für sich einsteht“, sagt sie. Sie ist froh, dass sie Anzeige erstattet hat, so sehr sie der Prozess auch belastet hat. „Ich kann jetzt sagen: Ich habe mich zur Wehr gesetzt.“

*Name von der Redaktion geändert


Redaktion: Esther Göbel, Schlussredaktion: Susan Mücke, Fotoredaktion: Philipp Sipos, Audioversion: Iris Hochberger

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