Liane Bednarz, 44, wirkt nicht wie ein aufbrausender Typ, der leichtfertig oder bewusst provozierende Aussagen tätigt. Im Gegenteil: Spricht man mit ihr am Telefon, fällt sofort ihre Stimme auf, die besonnen klingt, abwägend, fast zart. Bednarz ist Publizistin und gläubige Christin. Sie steht zu ihrem Glauben – und zu ihrer konservativen Haltung, was das Thema Abtreibung betrifft: Sie ist dagegen. „Weil ich vom Leben her denke und meine, dass der Wert des Lebens höher zu gewichten ist als das Interesse der Frau, das Kind nicht zu bekommen.“
Bednarz vertritt diese Haltung mit einer rationalen Klarheit: „Ich bin für Lebensschutz, aber ich gehöre nicht den Fundamentalisten der Lebensschutz-Bewegung an“, sagt sie. Unter diesem Begriff sammelt sich eine Vielzahl von Gruppierungen und Einzelpersonen, die sich trotz aller Unterschiede auf einen gemeinsamen Nenner einigen können: Sie sind strikt gegen Schwangerschaftsabbrüche, verurteilen diese und versuchen, sie zu verhindern. „Ich würde Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, niemals verurteilen. Letztlich ist es eine Entscheidung der Frau“, sagt Bednarz. Sie kennt sich aus im christlich-politischen Milieu. Auch die konservative christliche Szene, in der die Übergänge gen rechts teilweise fließend sind, wie Bednarz sagt, kennt sie gut – sie war eine Zeit lang selbst Teil dieser Szene.
Bis sie vor einigen Jahren stutzig wurde.
Bekannte aus ihrem christlichen Umfeld begannen plötzlich, die neurechte Zeitung Junge Freiheit zu lesen, sich für die AfD zu begeistern, Wörter zu benutzen wie „Blockparteien“, wenn sie von den großen Parteien CDU und SPD sprachen, oder „EU-dSSR“. „Da hat sich bei mir so ein Störgefühl entwickelt“, erinnert sich Bednarz heute, „2013 war das etwa. Ich dachte: Was ist das denn hier? Das ist doch nicht konservativ!“ Sie fing an, genauer zu recherchieren für ein Buch, das sie „Die Angstprediger“ nannte. „Und da wurde mir klar, dass das hier blanker Rechtspopulismus ist.“ Seitdem macht Bednarz sich Sorgen, sagt sie.
„Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird wieder infrage gestellt“
Die Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, 63, sorgt sich ebenfalls. Auch, wenn sie politisch am anderen Ende des Spektrums steht, verglichen mit Liane Bednarz. In einem Interview in der Wochenzeitung Die Zeit sagte Roth Ende Mai die erstaunlichen Worte: „Wir erleben gerade einen ziemlichen Backlash (…) ich sage immer anderen Frauen: Fühlt euch nicht sicher. (…) Das Recht der Frau, selbst über ihren Körper zu bestimmen, wird wieder fundamental infrage gestellt.“
Was ist hier los? Haben Roth und Bednarz, diese beiden Frauen, die in ihrer politischen Grundhaltung unterschiedlicher nicht sein könnten, recht? Müssen Frauen sich hierzulande neuerdings wieder Sorgen machen, wenn es um die Themen Selbstbestimmung und Abtreibung geht? Und wie hängt der Rechtsruck mit dieser Entwicklung zusammen, wenn es sie denn gibt?
Fest steht: In Deutschland wird wieder über das Thema Abtreibung gestritten. Nicht nur in den Medien, auch im Bundestag – der letzte Bundestagsentscheid liegt über 20 Jahre zurück, er stammt von 1995. Grund für die aktuelle Diskussion ist der Paragraph 219a, der vereinfacht gesprochen sagt: Wer in anstößiger Weise oder zum eigenen Vermögensvorteil Werbung für Abtreibungen verbreitet, macht sich strafbar. Die Frage aber, wie sich Werbung in diesem Fall definiert, ist Auslegungssache. Gehört beispielsweise schon der Verweis auf einen Schwangerschaftsabbruch als Teil des medizinischen Angebots einer Praxis auf deren Homepage dazu? Machen Ärztinnen und Ärzte sich damit bereits strafbar?
Genau diese Frage hat die aktuelle Debatte entfacht. Ende 2017 wurde die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einem Bußgeld von 6.000 Euro verurteilt, weil sie aus Sicht des Gerichts auf ihrer Homepage Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte. Der Aufschrei in den Medien war groß, nicht nur unter Feministinnen. Wer einmal die Homepage von Kristina Hänel besucht hat, versteht, warum: Dort finden sich gar keine genauen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch; nur, dass Hänel einen solchen in ihrer Praxis anbietet, wird erwähnt. Wer genaue Informationen will, muss seine E-Mail-Adresse hinterlassen – erst dann wird eine Broschüre zum Prozedere und zu den verschiedenen Möglichkeiten, einen Abbruch durchzuführen, per Mail zugestellt.
Die Ärztin bekommt eindeutige Todesdrohungen
Hänel war schockiert, als sie den Brief des Amtsgerichts bekam, der sie ins Gericht zitierte. „Ich habe gar nicht damit gerechnet, dass man mich wirklich anklagen würde. Das hier war meine dritte Anzeige, mittlerweile habe ich noch zwei bekommen, also insgesamt fünf“, sagt sie.
Abtreibungsgegner im Netz scannen Ärztinnen und Ärzte immer wieder und zeigen sie wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a an. Die ersten beiden Anzeigen, die Hänel bekam, stammen aus früheren Jahren, aber dass sie im vergangenen Jahr wirklich verurteilt wurde, wertet Hänel als Zeichen für ein sich veränderndes politisches Klima und „für ein Problem, dass wir mit der Neuen Rechten haben“.
Als Beleg für ihre These erwähnt sie eine von vielen Droh-E-Mails, die sie immer wieder bekommt.
„In einer stand drin, man möchte mir in meine Semiten-Hackfresse reinschlagen, bis das Hirn sich auf dem Boden verteilt.“ Die sogenannte Lebensschutzbewegung habe sie schon immer „teeren und federn“ wollen, sagt Hänel, allerdings mit einem eindeutigen Bezug zu Gott. „Aber in dieser Mail kam weder das Wort Gott noch das Wort Abtreibung vor, das ist ja einfach nur eine rechtsextreme E-Mail“, sagt Hänel.
Sie will das Urteil des Amtsgerichts Gießen nicht anerkennen, sondern wird im September in Berufung gehen. Wenn nötig, will sie bis vors Bundesverfassungsrecht ziehen. Auch, um zu zeigen, dass der Paragraph 219a ihrer Meinung nach verfassungswidrig ist. „Er stammt aus der Nazizeit und wurde geschaffen für eine Zeit, in der ein Abbruch illegal war. Unter diesen Bedingungen ist es natürlich nicht erlaubt, auf ein illegales Schaffen hinzuweisen“, sagt Hänel. „Aber wir haben heute auch den Paragraphen 218, der ja die Legalisierung eines Abbruchs unter bestimmten Bedingungen darstellt. Demnach kann es nicht verboten sein, auf dieses rechtmäßige Handeln hinzuweisen“, folgert die Ärztin. Hänel will den umstrittenen Paragraphen am liebsten abschaffen.
Es sei wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte über einen Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen, sagt sie. Zwar gibt es in Deutschland verschiedene Beratungsstellen wie etwa die Gesundheitsämter, pro familia oder Donum Vitae, die Beratungen für ungewollt Schwangere anbieten. Aber nicht alle Stellen geben die Adressen von Praxen weiter, die eine Abtreibung auch wirklich durchführen. Dadurch, dass solche Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen praktizieren, öffentlich im Internet diskriminiert und von Gegnern systematisch angezeigt würden, entstehe zusätzlich ein künstliches Nadelöhr, was den freien Zugang zu Informationen betrifft, sagt Hänel. „Dass die Bedingungen für Frauen in Bezug auf einen Schwangerschaftsabbruch in den vergangenen Jahren schlechter geworden sind, haben wir vielleicht einfach nicht gesehen“, sagt sie.
Dabei verschärft sich die Situation in Deutschland: Die Anzahl der Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen, nimmt zu. In Städten wie Münster, Passau, Karlsruhe und Trier wird es bald keine Praxen mehr geben, weil die betreffenden Ärzte in Rente gehen. Die Uniklinik Gießen oder das Krankenhaus Passau beispielsweise bieten schon jetzt keine Möglichkeit des Abbruchs nach der Beratungsregel an. Dabei müssen die Bundesländer sicherstellen, dass es überall in Deutschland ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. So steht es im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
„Das Thema Abtreibung hat seinen Platz im allgemeinen Rollback, den wir erleben“
Einer Frau, die ungewollt schwanger geworden ist und sich für eine Abtreibung entscheidet, wird durch diese Situation der Zugang erheblich erschwert: Im Internet wird sie mitunter schwieriger an die nötigen Informationen gelangen, welche Praxen oder Kliniken in ihrer Nähe überhaupt einen Abbruch durchführen. Und wenn sie in einer ländlichen Gegend lebt, wird sie mitunter weit fahren müssen, um einen Mediziner zu finden. All das klingt nicht nach 2018 – sondern nach 1968.
„Ich würde nicht sagen, wir erleben ein Rollback beim Thema Abtreibung“, fasst die Ärztin Hänel die Lage zusammen, „ich würde eher sagen, das Thema Abtreibung hat seinen Platz in dem allgemeinen Rollback, den es gerade gibt.“
Ulrike Busch würde sagen: „Viele jüngere Menschen wähnen sich heute in liberaleren Verhältnissen, als es sie tatsächlich gibt.“ Die 65-jährige emeritierte Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg in Sachsen-Anhalt ist seit über 20 Jahren ehrenamtlich für pro familia tätig. Zwar wird Abtreibung in Deutschland durch den Paragraphen 218 unter bestimmten Bedingungen legal (so darf eine Frau, wenn sie den nötigen Beratungsschein in den Händen hält, auch ohne medizinische Indikation bis zur zwölften Woche einen Abbruch vornehmen lassen), aber, sagt Busch: „Abtreibung ist, unter Ausnahmen, in Deutschland noch immer im Strafrecht geregelt. Mit allen Konsequenzen. Vielen ist das gar nicht klar. Das Gießener Urteil ist ein Beispiel dafür, wie die Realität in Deutschland ist.“
Busch kennt aus ihrer Arbeit bei pro familia die sogenannten Lebensschützer, die ihre Ablehnung von Abtreibungen mit dem christlichen Glauben rechtfertigen, die bei Demonstrationen beten oder auch nicht davor zurückschrecken, vor pro-familia-Beratungsstellen mit selbst gemalten Plakaten und blutverschmierten Fotos von abgetriebenen Föten höherer Schwangerschaftswochen „Mahnwachen“ abzuhalten. All das ist für Busch nicht neu. Und dass die selbsternannten Lebensschützer „das Rad zurückdrehen wollen“, wie sie sagt, auch nicht. Trotzdem kann Busch einen Unterschied zu früheren Zeiten feststellen: „Es sind nicht mehr nur die ewig Gestrigen mit dem großen Holzkreuz in der Hand. Heute sind die Anhänger der Lebensschutzbewegung jünger, argumentativ besser, politisch vernetzt, bis in den Bundestag und international.“
Und noch eine Sache sei neu, sagt Busch: „Sie verknüpfen das Thema Abtreibung sehr geschickt mit anderen Themen, zum Beispiel der sogenannten Frühsexualisierung bei Kindern, der „natürlichen“ Familie, dem Schutz des Lebens vom Anfang bis zum Ende, der Reproduktionsmedizin. Und mit dieser Bandbreite und den durchaus wichtigen Themen sind die Lebensschützer in der Lage, besorgte Bürger verschiedenster Couleur zu erreichen.“
Der Ton wird rauer
Die klassische Familie, der Mann, der arbeitet, die Frau, die sich zu Hause um die Kinder kümmert, der Schutz des Lebens, der höher gewertet wird als das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, die Hetero-Ehe: All das gehört zu einem hetero-normativen Weltbild – das auch die Neue Rechte vertritt. Und die AfD. „Bei den Rechten, eigentlich bei der extremen Rechten insgesamt, gehört Antifeminismus dazu“, sagt Eike Sanders, die beim antifaschistischen pressearchiv und bildungszentrum e.V. arbeitet und sich für ihr Buch „Kulturkampf und Gewissen – medizinethische Strategien der ‚Lebensschutz-Bewegung‘“ ausführlich mit dieser Bewegung beschäftigt hat. Ausnahmen von diesem Weltbild in den eigenen Reihen – wie etwa eine Alice Weidel, die homosexuell ist und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt mit zwei Kindern – bestätigten lediglich die Regel. „Ob die Lebensschutzbewegung wirklich eine größere gesellschaftliche Reichweite bei dem Thema Abtreibung hat, ist schwer zu sagen, aber sie profitiert vom rechten Aufschwung“, sagt Sanders. Den Zusammenhang beschreibt sie gemeinsam mit Kirsten Achtelik und Ulli Jentsch in ihrem Buch so:
Die Verteidigung des angeblich bedrohten Christentums und eine angestrebte Retraditionalisierung des Familien- und Geschlechterbildes prägen wie dargestellt den derzeitigen rechten Aufschwung. Beide bieten ein politisches Tätigkeitsfeld für jenen Teil der (extremen) Rechten, der sich in der „Lebensschutz“-Bewegung engagiert. Getragen vom reaktionären und (extrem) rechten Aufschwung haben die Abtreibungsgegnerinnen, deren vordergründiges Ziel der „Schutz“ des ungeborenen Lebens ist, ihre Themenpalette und ihre Aktivitäten ausgeweitet.
„Die Tonlage hat sich verschärft“, findet Sanders, „einige der Lebensschützer sprechen mittlerweile von einem ‚Kulturkampf´. Die sagen nicht mehr ‚Wir wollen den Gegner überzeugen‘, sondern die sagen ‚Wir wollen den Diskurs bestimmen!‘“
Sanders hält den Antifeminismus neben dem Rassismus für das zweite Standbein der AfD. Beim Thema Abtreibung sei es schwieriger, eine geschlossene Richtung der Partei zu sehen. „Das lässt sich jetzt noch nicht eindeutig sagen“, konstatiert Sanders. So fordert die Partei zum Beispiel keine Verschärfung der gesetzlichen Lage, was das Thema Schwangerschaftsabbruch betrifft, wenngleich sie sich – wie auch die Union – in der Debatte im Bundestag dafür ausspricht, den Paragraphen 219a beizubehalten. Aber, so viel kann auch Sanders sagen: „Es gibt Einzelpersonen innerhalb der AfD, die würde ich schon zu den Fundamentalisten zählen.“
Beispiele dafür, wie sich im Denken dieser Personen vermeintlicher Lebensschutz mit rassistischem Denken vermischt oder wie versucht wird, das Thema auf eine schiefe Ebene zu hieven, gibt es genug. Eins davon findet sich in Sanders Buch:
Am 27.02. 2017 twitterte der AfD-Politiker Andreas Wild, der im Berliner Abgeordnetenhaus im Integrationsausschuss sitzt: „Für Einwanderung durch den Geburtskanal deutscher Frauen. Gegen demographisches Verhungern. Ein Volk, das weniger als 2 Kinder/Frau hat, stirbt.“
Nach weiteren Beispielen muss man ebenfalls nicht lange suchen: Am 26.06.2017 postete Beatrix von Storch, heute stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Berlin, auf Twitter in populistischer Manier: „Frage an feministische Abtreibungsbefürworter: Wenn Abtreibung bis zum 9. Monat erlaubt wäre – aber nur von Mädchen. Was würdet ihr sagen?“ Im selben Jahr –wie auch schon 2015 – lief Beatrix von Storch beim sogenannten „Marsch für das Leben“ mit, der vom Bundesverband Lebensrecht organisiert wird und alljährlich in Berlin stattfindet.
Und in Rheinland-Pfalz hat die AfD Ende April 2018 einen Entwurf für ein sogenanntes „Lebensschutzinformationsgesetz “ in den Landtag eingebracht, „mit dem Mittel für eine bewusstseinsbildende Kampagne für den Schutz ungeborener Kinder zur Verfügung gestellt werden sollen“, wie der familienpolitische Sprecher der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag, Michael Frisch, Anfang Mai in einem Interview sagte – dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jenes Gespräch, das ungewollt Schwangere vor einer Abtreibung in offiziellen Beratungsstellen durchlaufen müssen, ergebnisoffen geführt werden muss.
Die Neue Rechte nutzt das Thema Lebensschutz für sich
Liane Bednarz, die sich selbst zu den frommen Christen zählt, formuliert es so: „Natürlich hat nur ein Teil des christlichen Milieus eine Nähe zu den Neuen Rechten, es ist auch nur ein Teil des konservativ-christlichen Milieus, es gibt auch viele, viele Moderate.“ Aber sie sagt auch: „Für mich gibt es auf jeden Fall eine Verknüpfung zwischen einem Teil der frommen Christen und der Neuen Rechten, und diese Verbindung läuft unter anderem über das Thema Abtreibung.“
Es gibt innerhalb der AfD eine eigene Gruppierung, die „Christen in der AfD“ (ChrAfD), die Facebook-Seite der ChrAfD haben immerhin fast 5.000 Menschen abonniert. Auf der Homepage der Vereinigung dauert es nicht lange, bis genau das evident wird, was Bednarz sagt. Die ChrAfD schreibt über sich:
Das menschliche Leben, von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende, ist von Gott gegeben und entzieht sich für uns Christen damit der menschlichen Verfügbarkeit. Leider wird dieser Grundsatz nicht allgemein akzeptiert, denn gerade am Beginn und am Ende des menschlichen Lebens ist dieses in besonderem Maße gefährdet. (…) Die derzeitige Situation wollen wir so nicht akzeptieren. Jede Änderung der politischen Rahmenbedingungen muss darauf abzielen, die werdende Mutter zur Austragung ihres Kindes zu ermuntern, wobei ihr bereits vom Zeitpunkt der Feststellung einer Schwangerschaft alle erforderlichen Hilfestellungen zukommen müssen.
Das Christentum wird umgedreht und instrumentalisiert
Indem sich rechtes Gedankengut mit vermeintlichen christlichen Werten vermische, entstehe eine „kalte Variante des Christentums“, sagt Bednarz, „wo Sie im Grunde wenig Empathie finden und wo das universalistische Christentum, das eigentlich sehr fremdenfreundlich ist, umgedeutet wird in eine Art Abwehr-Bollwerk zur Rettung des christlichen Abendlandes vor der Islamisierung.“ Wenn auch noch das Thema Abtreibung mit ins Spiel gebracht werde und wie im AfD-Grundsatzprogramm mehr deutsche Kinder gefordert würden, „ist das aus christlicher Sicht natürlich verwerflich“, sagt Bednarz, „weil das ungeborene Leben überall gleichwertig ist – egal ob Ausländer oder nicht.“
Im Deutschen Bundestag findet Ende Juni die nächste Anhörung statt im Streitfall Paragraph 219a. Dann wird sich zeigen, wie viel Einfluss die AfD auf die Debatte gewonnen hat; manch einer aus der Union ist bereits rübergewandert.
Redaktion: Susan Mücke. Schlussredaktion: Vera Fröhlich. Bildredaktion: Martin Gommel (Aufmacherfoto: iStock / ETIENJones).