Viel zu schmal sitzt er in diesem riesigen Sessel, der aussieht, als würde er den Jungen jeden Moment verschlucken. Die Arme hängen ihm schlaff am Körper, den Rücken hält er gekrümmt, wenn Rami könnte, würde er den Kopf so tief zwischen die Schultern und den schwarzen Kapuzenpulli ziehen, dass er gar nicht mehr da wäre. All das nicht mehr sehen, nicht mehr hören, nicht mehr gefragt werden. Er beugt sich ein Stückchen nach vorn, macht den Rücken noch runder, Rami ist 15 und sieht doch aus wie elf oder zwölf. Blass spannt sich die Haut über seine Jochbeine, der Mund steht leicht offen, die Augen blicken einen wie erstarrt an. Angst und Unsicherheit mischen sich in diesem Blick, und dann liegt da noch ein apathischer Unglaube in Ramis Augen, als wundere er sich darüber, dass der Sessel ihn entgegen aller Hoffnungen noch immer nicht verschluckt hat.
Aus dem Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiaters vom 2. Juni 2017:
Generalisierte Angststörung (F41.1G)
Mittelgradige depressive Störung (F32.1G)
Posttraumatsche Belastungsstörung (F43.2G)
Stimmung und Affekt: unausgeglichene, nach unten gelenkte, modulierbare psychoemotionale Selbstregulation.
Ramis Stimme, wenn er denn antwortet, weht so leise zu einem herüber, dass sie kaum mehr ist als ein Flüstern. Seine Lehrer attestieren ihm mittlerweile gute Deutschkenntnisse, bloß ist davon meist nichts zu hören; Rami schweigt lieber. Dabei könnte alles gut sein. Oder nein, nicht gut, natürlich nicht, mit dem Krieg in Syrien und dem Vater, der seit Jahren als verschollen gilt und von einer Reise nach Damaskus nicht mehr zur Familie nach Aleppo zurückkehrte. Aber es könnte besser sein, jetzt, da Rami in Sicherheit ist. In Deutschland. Wo er wieder in die Schule gehen kann, achte Klasse, und mit dem Onkel in einer Einliegerwohnung in Trier-West lebt, drei Zimmer, Küche, Bad. Es ist keine schöne Wohnung, zugegeben, auch wenn der Onkel versucht hat, das Beste aus den Räumen herauszuholen. In der Küche ragen allerlei Rohre aus der unverkleideten Decke, wenig Licht dringt durch die Fenster in das Wohnzimmer in der Kelleretage, die Toilette liegt auf dem Durchgang zur Küche. Es könnte also besser sein. Vielleicht sogar irgendwann einmal gut. Wenn da nicht die Sache mit Ramis Familie wäre.
Rami auf die Frage, ob er sich wohlfühlt in Deutschland:
„Wenn ich hier bin ohne meine Mutter, das ist sehr schlimm. Keine Ahnung.“
Seit knapp zweieinhalb Jahren hat Rami seine Mutter nicht mehr gesehen. Genauso wenig wie seinen Zwillingsbruder und die ältere Schwester, die am 10. Januar 18 Jahre alt geworden ist, was für keinen ein Grund zum Feiern war, weil damit die Chance auf ein Wiedersehen der Familie kleiner wurde. Ramis Mutter und die beiden Geschwister sitzen noch in Aleppo. Monatelang schwebte die Zahl 18 durch Ramis Albträume, lag sie drohend über jenem Antrag und den E-Mails, die Anna Puch vom Diakonischen Werk Trier stellvertretend für Rami an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt hatte mit der Bitte auf Härtefallprüfung bezüglich eines möglichen Familiennachzugs. Und die sie später vor lauter Verzweiflung auch noch an das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz übersandte, an Familienministerin Katarina Barley und an Malu Dreyer, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Alles vergebens.
Wieso reagierte das Auswärtige Amt so restriktiv?
Anna Puch kämpfte gegen die Zeit. Gegen Tage und Wochen, in denen die Volljährigkeit der Schwester unaufhaltsam näher rückte, Ramis Sehnsucht nach seiner Familie in Aleppo wuchs und wuchs, und die Zuversicht darauf, dass die ganze Familie sich bald in Deutschland wiedersehen würde, weiter zusammenschrumpfte. Weil die deutschen Behörden Rami nur subsidiären, also eingeschränkten Schutz gewähren wollten. Und bei minderjährigen, subsidiär Schutzberechtigten im Härtefall lediglich die Eltern und nur in Einzelfällen minderjährige Geschwister einreisen dürfen. Puch kämpft noch immer. Nun aber nicht mehr nur gegen die Zeit, sondern auch gegen die deutsche Bürokratie, die geflüchteten Minderjährigen wie Rami helfen soll. Eigentlich.
Ramis Vormund und Onkel Mohammad Adel Kathib:
„Wir wussten doch nicht, dass es so schwierig werden würde, die Mutter nachzuholen und die Geschwister. Niemand hat uns das gesagt. Wir dachten, vielleicht dauert es drei Monate oder fünf. Maximal ein halbes Jahr.“
Vom jetzigen Zeitpunkt aus betrachtet ist schwer zu beurteilen, an welcher Stelle genau das Unheil für Rami seinen Lauf nahm. Ob schon 2015 in Aleppo, als seine Mutter den jüngeren ihrer Zwillingssöhne auswählte unter ihren drei Kindern, um ihn gemeinsam mit dem Onkel übers Mittelmeer nach Europa zu schicken, in dem Glauben, sie und die verbleibenden zwei Kinder würden bald nachkommen. Ob im März 2016, als jene Regelung der deutschen Bundesregierung in Kraft trat, die den Familiennachzug bei eingeschränkt Schutzberechtigten für zwei Jahre komplett aussetzte. Ob im Juni 2017, als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rami erst ein Jahr, nachdem er seinen Asylantrag gestellt hatte, eben nur den eingeschränkten Schutz gewährte. Was bedeutet: Aufenthalt zunächst für ein Jahr, danach Verlängerung, Nachzug von Mutter und Geschwistern so gut wie unmöglich. Oder ob im Januar 2018, als die Schwester zuhause in Aleppo schließlich das gefürchtete Alter von 18 Jahren erreichte.
Ramis Leben und die deutsche Politik verschränkten sich auf eine schicksalhafte Weise, wie sie gern in großen Tragödien erzählt wird, in Filmen oder Büchern. Bloß ist Ramis Fall keine Fiktion. Sondern Realität.
Anna Puch, Diakonisches Werk Trier, über Ramis Fall:
„Ich zweifele mittlerweile an der Rechtstaatlichkeit in diesem Land. Ich hätte so etwas nie für möglich gehalten. Die ganze Sache hat mein Grundvertrauen in die Politik erschüttert.“
Wer als subsidiär Schutzberechtigter aus Syrien seine Familie vor Ablauf der Sperrfrist nachholen will, hat es schwer – und braucht viel Geduld. Es ist ein langer Weg durch verschiedene Instanzen: Weil die deutschen Botschaften im Ausland wegen der Aussetzung des Familiennachzugs keine Visa-Termine für Angehörige vergeben, muss in dringenden Fällen ein Härtefallantrag per E-Mail gestellt werden. Adresse dafür ist das Auswärtige Amt in Berlin. Wird der Antrag bewilligt, bekommen die Angehörigen einen Termin in einer der deutschen Botschaften und können sich persönlich vorstellen. Das ist die Basis, auf der anschließend entschieden wird, ob ein Angehöriger aus dem Ausland einreisen darf oder nicht.
Ramis Geschichte ist wie ein schlechter Film – bloß in der Realität
Ein Härtefall kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn bei einem minderjährigen Geflüchteten, der ohne seine Eltern in Deutschland lebt, akut das Kindeswohl bedroht ist. Letzteres ist ein feststehender Begriff im deutschen Familienrecht sowie in der EU-Grundrechtscharta – und es ist ein gewichtiges Argument dafür, dass auch die Eltern und minderjährigen Geschwister subsidiär Schutzberechtigter nachziehen dürfen. Zumindest in der Theorie. Bis vor Kurzem, bis zum 18. Geburtstag der Schwester also, hätte Ramis Mutter bei einer positiven Beurteilung des Antrages gemeinsam mit beiden Kindern aus Syrien einreisen können. Nun aber ist die Lage eine andere: Selbst wenn die Mutter nach Deutschland einreisen dürfte, könnte sie nur Ramis Zwillingsbruder mitnehmen – die Schwester müsste sie zurücklassen. Allein. Im zerbombten Aleppo. Bleibt die Mutter jedoch bei ihrer Tochter im Kriegsgebiet, sitzt Rami weiterhin ohne sie in Deutschland. Allein. Und verzehrt sich vor Sehnsucht nach ihr.
Aus dem Antrag des Onkels auf Familiennachzug:
Ich bitte um Prüfung, ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach §32/ §36 I in Betracht kommt. Sie sind zu einer solchen Prüfung verpflichtet, da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach § 104 Abs. 13 AufenthG gg. Art.6 GG, Art. 8 EMRK, Art.3, Art.9 und Art.10 Kinderrechtskonvention verstößt. […] Es liegen sowohl völkerrechtliche als auch dringende humanitäre Gründe für eine Aufnahme nach § 22 Satz 1 AufenthG vor.
Die große Frage ist nun: Wieso wollte das Auswärtige Amt keinen Sondertermin gewähren, trotz eines ärztlichen Attests, das Ramis schlechten gesundheitlichen Zustand bestätigte und trotz der drohenden Volljährigkeit der Schwester? Die nötigen Unterlagen lagen dem Amt bereits seit dem 11. Juli 2017 vor. Und wieso reagierte man nicht offensiver, kommunizierte klarer?
Die Situation ist für Rami auch nach seiner Flucht: unsicher und gefährlich
Knapp sechs Monate liegen zwischen dem Antrag des Onkels und dem 18. Geburtstag der Schwester. Ein halbes Jahr. Das ist viel Zeit. In der das Auswärtige Amt zu keinem Zeitpunkt auf Ramis individuellen Fall einging – dabei verschlechterte sich Ramis psychischer Zustand durch die Abwesenheit der Mutter. So sehr, dass er zeitweise in der Schule kein Wort mehr sprach.
Aus dem psychiatrischen Gutachten vom 16. August 2017:
Das klinische Bild entspricht einem selektiven Mutismus, bei dem Rami das Sprechen im fremden Kontext verweigert, aber mit dem Onkel pflegt. […] Der Mutismus ist ein erhebliches Problem aus therapeutischer Sicht und im Hinblick auf die Integration hier in Deutschland. Rami will in Deutschland bleiben, aber nicht ohne seine Mutter und seinen Zwillingsbruder. Also verweigert er sich durch Sprechen, weil er dieses Dilemma nicht lösen kann.[…] Ein Familiennachzug ist daher geboten.
Rami ist ein stiller Junge, er war es schon immer. Wo sein Zwillingsbruder herumtobte, laut war und im Krieg gelernt hatte, die Geräusche der fallenden Bomben um ihn herum irgendwann zu ignorieren, zitterte Rami vor Angst und flüchtete sich unter die Bettdecke oder ins Badezimmer. Deswegen hatte die Mutter ihn ausgewählt, als sie überlegte, welches Kind sie mitschicken sollte auf den Weg nach Europa: Weil ihr Jüngster den Krieg am schlechtesten aushalten konnte. Für alle drei Geschwister und sie selbst reichte das Geld der Familie nicht aus.
Mittlerweile lebt Rami zwar in Sicherheit, rein physisch gesehen. Aber im Kopf lebt er in einem unsicheren Zustand weiter. Was ist mit Papa passiert? Wann werde ich Mama und meine Geschwister wiedersehen? Wieso bekommen wir keinen Sondertermin? Warum dauert alles so lange? Wann wird all das aufhören? Wie geht es Mama? Was tut sie wohl gerade? Ob sie noch an mich denkt? Ob sie mich noch lieb hat? Wie roch sie nochmal? Wie fühlte es sich an, wenn sie mich umarmte?
Dr. Dieter Appel, behandelnder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychologie:
„Rami kann sich nicht integrieren, weil die Mutter fehlt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.“
Man könnte es auch so ausdrücken: Die stets so laut geäußerte Forderung nach einer schnellen Integration Geflüchteter wird in Ramis Fall konsequent verhindert – wie soll sich ein Junge in seinem Zustand auf seine neue Umgebung einlassen? Wie soll er Vertrauen entwickeln, eine Perspektive für sich entwerfen – loslassen?
Der Onkel hat Angst, dass er keine Antworten auf Ramis Fragen weiß
Zwar geht es Rami mittlerweile besser; er kämpft sich nicht mehr jede Nacht durch Alpträume, wiederholt die achte Klasse, versteht mehr Deutsch. Der Onkel erzählt, er habe sich mit zwei Mädchen angefreundet und spreche auch wieder in der Schule. Dennoch: Noch immer zieht er sich zurück. Verbringt am liebsten Zeit zuhause in der Wohnung. Daddelt auf seinem Handy, zappt durchs Fernsehen, schläft viel. Denn die Fragen in seinem Kopf, die Sehnsucht, die Trauer und die Ungewissheit: All das bleibt. Manchmal denkt Rami sich, er würde den Tod in Syrien in Kauf nehmen – wenn er dafür bei seiner Mutter und den Geschwistern wäre.
Ramis Onkel Mohammad Adel Kathib über dessen Zustand:
„Sein Leben ist sehr hart. In jedem zweiten Satz erwähnt er seine Mutter. Aber ich weiß nicht, was wir noch tun können. Ich spreche nicht mit ihm über seine Zukunft. Dann müsste ich ihm die Wahrheit sagen. Dass ich auch nicht weiß, wann er seine Mutter wiedersehen wird. Und ich habe Angst, dass ich auf all seine Fragen keine Antworten habe.“
Anna Puch vom Diakonischen Werk Trier, die Ramis Onkel regelmäßig sieht, weiß auch keine Antworten. Puch ist studierte Diplompädagogin, eine pragmatische Frau, die zupackt, große Schnörkel sind nicht ihr Ding. Sie ist 38, hat selbst zwei Kinder, einen kleinen Sohn und eine Tochter, die im Frühjahr zur Kommunion gehen wird. Puchs Mann arbeitet als Arzt in der Notfallmedizin; dem Paar ist gesellschaftliche Teilhabe wichtig. In Puchs Büro hängt über ihrem Schreibtisch ein Artikel aus der Wochenzeitung Die Zeit, Nr. 33, 2016, er heißt: „Von wegen die anderen – Was ich tun kann, um die Demokratie zu stärken, in der ich lebe.“
Helferin Anna Puch lässt sich nicht abwimmeln
Bloß versteht Puch die Demokratie nicht mehr, in der sie lebt. Sie kann sich nicht erklären, wieso das Auswärtige Amt nicht schneller auf die Antragstellung reagiert hat, wo doch Ramis Kindeswohl so offensichtlich bedroht ist. Am 11. Juli 2017 schickt sie per E-Mail den Antrag auf Familiennachzug nach § 22 AufenthG an das Auswärtige Amt, mitsamt aller nötigen Papiere. Schon einen Tag später, am 12. Juli, bekommt sie eine Antwortmail. In dieser heißt es jedoch lediglich, es könne kein Sondertermin zur Beantragung eines Visums nach § 22 AufenthG erteilt werden. Puch ist fassungslos. Denn die Mail aus dem Auswärtigen Amt, die Krautreporter vorliegt, liest sich wie eine allgemein gültige Standardantwort. Weder enthält sie eine erklärende Begründung, warum kein Sondertermin gewährt werden kann, noch geht sie auf Ramis Gesundheitszustand oder die drohende Volljährigkeit der Schwester ein. Von Rückfragen sei bitte abzusehen, steht dort stattdessen.
Doch Puch lässt sich nicht abwimmeln. Sie hakt nach. Zwei Tage später, am 14. Juli, schickt sie erneut eine E-Mail an das Auswärtige Amt, weist noch einmal auf das psychiatrische Gutachten hin, auf die Dringlichkeit des Fall angesichts des 18. Geburtstags der Schwester und der Trennung Ramis von seinem Zwillingsbruder. Puch bittet das Auswärtige Amt, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Am 20. Juli schickt sie in einer weiteren Mail zusätzliche Unterlagen.
Dann wartet sie auf Rückmeldung. Einen Tag, zwei, drei. Aus Tagen werden Wochen, aus Wochen Monate. Erst am 13. November, knapp vier Monate, nachdem Puch die letzte E-Mail an das Auswärtige Amt geschickt hatte, erhält sie eine Antwortmail. Doch wieder heißt es nur: Man könne keinen Sondertermin gewähren. Stattdessen solle schon einmal ein regulärer Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen für einen Familiennachzug gemacht werden – vereinbart würden solche voraussichtlich wieder ab Januar 2018. Dass Ramis Schwester im Januar 2018 allerdings bereits volljährig sein würde und eine Familienzusammenführung damit umso unrealistischer, schien für das Auswärtige Amt zu keiner Zeit von Belang zu sein. Auf Anfrage von Krautreporter will man sich nicht zu Ramis Fall äußern; aus Datenschutzgründen, wie es heißt.
Anna Puch zu Ramis Fall:
„Ich werfe dem Auswärtigen Amt vor, dass es den Sachverhalt und die Auswirkungen auf das Kind offenbar nicht adäquat geprüft hat. Und es geht hier um ein Kind, das muss man einfach nochmal sagen. Die Kinderrechtskonvention ist explizit genannt in den Richtlinien für diesen Härtefallantrag, und es wird einfach so getan, als wäre das nicht existent.“
Puch ist nicht die Einzige, die solche Vorwürfe erhebt. Sie werden in ähnlicher Weise mittlerweile sogar gerichtlich gestützt: Im vergangenen Jahr hatte eine Familie aus Syrien gegen die deutsche Bundesregierung in Vertretung des Auswärtigen Amtes geklagt. Der minderjährige Sohn der Familie lebt seit dem Sommer 2015 allein in Deutschland, genau wie Rami ebenfalls nur unter subsidiärem Schutz. Auch bei diesem Jungen liegt eine starke psychische Belastung vor, die ein ärztliches Gutachten bestätigte, auch hier wurde beim Auswärtigen Amt ein Härteanfallantrag nach § 22 AufenthG gestellt. Und auch in diesem Fall reagierte das Auswärtige Amt nicht zeitnah. Auf den Antrag, der am 23. Juni 2016 per Mail gestellt wurde, kam monatelang keine Reaktion zurück, auch nach einem halben Jahr hatte das Auswärtige Amt noch immer nicht geantwortet. Am 2. Januar 2017 wandte sich der Vormund des Jungen noch einmal an das Auswärtige Amt. Schließlich rührte dieses sich doch noch, mit einer E-Mail am 25. Januar 2017, also rund sieben Monate, nachdem der Antrag eingegangen war – und wies ihn zurück. Daraufhin klagte die Familie.
Für das Gericht zählt das Kindeswohl
Der gemeinnützige Verein JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland, der die Klage der Familie begleitet hat, spricht in einer Pressemitteilung von „einer sehr restriktiven und wenig transparenten Anwendungspraxis“ von Seiten des Auswärtigen Amtes. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage schließlich statt – und verpflichtete die Behörde dazu, der syrischen Familie ein Visum für Deutschland auszustellen.
Aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 7. November 2017:
Die Klage ist begründet. Die Unterlassung der Erteilung von Visa an die Kläger zum Zuzug zu ihrem sich als subsidiär Schutzberechtigter im Bundesgebiet aufhaltenden Sohn und Bruder ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO). Die Kläger haben gemäß § 6 Abs. 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 AufenthG einen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Visa.
Das Gericht sah das Kindeswohl des syrischen Jungen akut bedroht. Das Urteil könnte deswegen richtungsweisend sein für weitere Fälle. Und es kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Monatelang hatten SPD und CDU/CSU in ihren Sondierungsgesprächen um einen Kompromiss gestritten, was das Thema Familiennachzug und Härtefallregelung betrifft; die SPD wollte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht über März 2018 aussetzen und zudem die Härtefallregelung ausweiten – CDU und CSU hatten dagegen allerdings kräftig Stimmung gemacht und immer wieder von „ungezügelter Zuwanderung“ aufgrund des Familiennachzugs gesprochen.
CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer im Dezember 2017 in der BILD-Zeitung zur Forderung der SPD, die Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern:
„Das wäre wieder eine so massive Zuwanderung, dass die Integrationsfähigkeit Deutschlands total überfordert wäre.”
108 Visa in einem ganzen Jahr, mehr nicht
Dabei existieren keine genauen Zahlen, die solche Annahmen stützen. In Deutschland leben rund 150.000 Menschen unter eingeschränktem Schutz – wie viele von ihnen wirklich ihre Familie nachholen würden, wenn sie könnten, kann niemand sagen. Auf Nachfrage heißt es beim Auswärtigen Amt: Innerhalb des vergangenen Jahres, also von Januar 2017 bis Januar 2018, wurden gerade einmal 108 Visa auf Härtefallantrag für einen Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland erteilt. 108 – das sind neun Visa im Monat. Im Falle von minderjährigen Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus waren es sogar noch weniger: Nur in 42 Fällen erteilte das Auswärtige Amt Visa für Angehörige im Ausland. Diese Zahlen zeigen: Die Härtefallregelung, die in besonderen Fällen einen Familiennachzug doch noch ermöglichen soll, greift nur selten und in sehr wenigen Fällen.
Sowohl SPD als auch CDU/CSU feierten sich trotzdem für das, was sie einen Kompromiss beim Thema Familiennachzug für eingeschränkt schutzberechtigte Flüchtlinge nennen: Der Nachzug bleibt weiterhin ausgesetzt, bis Juli diesen Jahres. Mindestens. Danach sollen 1000 Menschen pro Monat nach Deutschland einreisen dürfen, darüber hinaus soll die Härtefallregelung weiterhin bestehen bleiben. Für Rami bedeuten die neuen Regelungen nichts Gutes. Er wird weiter warten müssen, allein, ohne die Mutter und seine Geschwister. Sein Härtefallantrag liegt weiterhin beim Auswärtigen Amt, vor Ablauf der Sperrfrist im kommenden Juli wird seine Familie in Aleppo keinen regulären Termin in einer der zuständigen deutschen Botschaften im Ausland bekommen. Und auch danach sieht es schlecht aus, denn die Liste der Wartenden, die ebenfalls einen Termin wollen, ist lang.
Und so sehnt sich Rami weiter nach seiner Familie – bald schon im dritten Jahr. Alle zwei oder drei Tage schreibt er seiner Mutter über Whatsapp eine Nachricht, mehr hat er von ihr nicht. Der Onkel will Rami bald zu einem Schwimmkurs anmelden; er sorgt sich um seinen Neffen, bemüht sich nach Kräften, ihn abzulenken von seinen dunklen Gedanken, obwohl er weiß, dass er es doch nicht schafft. Beim Fußball war er auch schon mit Rami; kein Interesse. Anna Puch versucht derweil, die Hoffnung nicht aufzugeben. Auch wenn es schwer ist.
Ramis Onkel Mohammad Adel Kathib über seinen Neffen:
Er sagt zu mir: „Du bringst mich zum Arzt, du schreibst E-Mails an dieses Amt, du redest mit den Lehrern, aber alles, was ich will, ist meine Familie.” Er ist nicht die ganze Zeit traurig, aber sobald er nicht beschäftigt ist, denkt er an seine Mutter.
Heute, am 7. Februar, haben SPD und Union ihre Verhandlungen endlich beendet. Im neuen Koalitionsvertrag bekennen sich beide Seiten eindeutig zur Genfer Flüchtlingskonvention und zur UN-Kinderrechtskonvention.
Das Wort „Kindeswohl“ als wichtiger Faktor in der Frage, ob ein Nachzug der Familie im jeweiligen Fall bewilligt werden soll bei subsidiär geschützten Minderjährigen oder nicht, sucht man im neuen Koalitionsvertrag allerdings vergeblich.
Es taucht in diesem Zusammenhang nicht auf.
Redaktion: Theresa Bäuerlein; Produktion: Rico Grimm; Illustration: Peter Gericke; Bildredaktion: Martin Gommel