Eine Frau hält sich in den nächtlichen Straßen Hongkongs die Hände vors Gesicht. Hinter ihr stehen Polizisten.

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Geld und Wirtschaft

Wer verstehen will, was in Hongkong passiert, muss ein Buch über die NS-Zeit aus den 30ern lesen

Was China in Hongkong vorantreibt, hat Parallelen zur frühen Nazi-Diktatur: Rechtsstaatlichkeit für die Wirtschaft, Willkür für Aktivist:innen. China errichtet einen „Doppelstaat“.

Profilbild von Rebecca Kelber und Wai Ching

Monatelang hielten die Hongkonger Demonstrant:innen immer wieder den Atem an: Würde es am 1. Oktober soweit sein? Am 1. Juli? Sie warteten auf den Tag, an dem chinesische Panzer durch die Straßen ihrer Stadt rollen würden, genau wie es 1989 auf den Tiananmen-Platz in Peking passiert war. Bis heute ist es nicht dazu gekommen.

Wir wissen nicht, was im Politbüro der Kommunistischen Partei China (KPCh) vor sich ging. Aber das ganze Jahr über veröffentlichte das chinesische Militär Propaganda-Videos, in denen ihre Truppen Aufstände mit Panzern niederschlugen oder Flüchtende in der Stadt jagten.

Schließlich entschied sich die chinesische Regierung, mit Papier und Paragraphen statt mit Panzern anzurücken. Sie erließ ein neues Sicherheitsgesetz, das unter anderem China-Kritik bestraft und und einen neuen Geheimdienst schafft, der politische Aktivist:innen verfolgen kann. Die chinesische Regierung will so den Hongkonger Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen zerstören – mit Gesetzen. China betritt damit den Weg Carl Schmitts, Kronjurist in Nazi-Deutschland.

Sich von Carl Schmitt inspirieren zu lassen, bedeutet keineswegs, selbst Nazi zu sein. Schmitts Theorien beeinflussen bis heute rechte wie linke Intellektuelle im Westen und nun seit einigen Jahren auch Chinas führende Staatsrechtler:innen (wie zum Beispiel diese Studie zeigt). Aber Schmitt legitimierte mit seinen Werken das Handeln der NSDAP. Wer damals verstehen wollte, wie Nazi-Deutschland den Rechtsstaat schrittweise abschaffte, musste Schmitt lesen – aber auch die Bücher seines Zeitgenossen Ernst Fraenkel, seinem Gegenspieler, wenn man so will.

Er analysierte die von den Nazis ausgerufene „nationalsozialistische Revolution“ der deutschen Gesellschaft von innen heraus. Wer heute wieder Fraenkel liest, und auf Hongkong anwendet, findet die Blaupause einer Unterwanderung – und kann besser verstehen, welche Zukunft Hongkong vor sich hat.

Der Herrscher entscheidet, was Recht ist

Carl Schmitt liebte Autorität. Er war der Meinung: Der Herrscher verkörpert in sich das souveräne Volk. Deshalb ist alles rechtens, was der Herrscher (oder Souverän, wie Schmitt ihn nennen würde) für rechtmäßig erklärt. Die Regierung darf also die Verfassung brechen, wenn sie es für notwendig hält. Nur so könne der Souverän dafür sorgen, dass die Einheit des Staates bestehen bleibt. Mit Schmitt begründeten die Nazis, warum sie sich nicht an die Weimarer Verfassung halten mussten: Um die Volksgemeinschaft vor Gefahren zu schützen.

Fraenkel untersuchte genau, wie sich Schmitts Gedanken auf Gesetze und Gerichte im Nazi-Deutschland der 1930-er Jahre auswirkte. Er beschreibt, wie sich ein sogenannter Doppelstaat entwickelte: Einerseits nutzten die Nazis den Brand des Reichstags, um für manche Menschen elementare Grundrechte außer Kraft zu setzen. Sie begründeten das mit einer „kommunistischen Gefahr“, die sie abwehren müssten, um die Einheit der „Volksgemeinschaft“ zu wahren.

Im Laufe der Jahre stempelten die Nazis immer mehr Regimegegner:innen als Kommunist:innen ab, sodass sie schließlich jede:n verfolgen konnten, den sie als Gegner:in wahrnahmen. Fraenkel nennt diese unkontrollierte Herrschaft den „Maßnahmenstaat“.

Für die sogenannten Volksgenossen änderte sich erstmal nichts

Wer aber kein Regimegegner war und zur sogenannten Volksgemeinschaft gehörte, an dessen Rechten änderte sich (erstmal) nichts: Zivilgerichte entschieden weiter über Erbstreitereien, beim Bauen galten immer noch die gleichen Vorschriften. So wollte Hitler Rechtssicherheit für die „Volksgenossen” gewährleisten. Deshalb lief das Wirtschaftsleben augenscheinlich weiter nach rechtsstaatlichen Prinzipien ab. Fraenkel spricht vom „Normenstaat“, wo die alten Gesetze weiter gelten. „Wenn der Maßnahmenstaat die Zuständigkeit nicht an sich zieht, darf der Normenstaat herrschen“, schreibt Fraenkel.

Er meint: Der Normenstaat sei notwendig gewesen, um den Maßnahmenstaat zu stabilisieren, weil ohne ihn die Wirtschaft nicht funktionieren würde. Maßnahmen- und Normenstaat zusammen nennt Fraenkel den Doppelstaat.

Hongkong wird zur Doppelstadt

Mit ein paar Seiten Papier hat China genau diesen Doppelstaat nach Hongkong gebracht: China errichtete eine dauerhafte Willkürherrschaft, einen Maßnahmenstaat für Menschen, die aus seiner Perspektive die „nationale Einheit“ bedrohen – etwa wenn sie öffentlich und lautstark Autonomie für Hongkong fordern. Daneben gelten die meisten Normen des Rechtsstaats weiter – schließlich ist Hongkong eines der wichtigsten Wirtschaftszentren Asiens.

Die Stadt war zwar nie eine richtige Demokratie: Seit Hongkongs Unabhängigkeit hat China bestimmt, wer Regierungschefin oder Regierungschef wird. Und bei den Parlamentswahlen sind die Stimmen der Hongkonger:innen je nach Karriereweg unterschiedlich viel wert. Aber Hongkonger:innen konnten China auf eine Weise kritisieren, die in Festlandchina unvorstellbar gewesen war. Denn die Hongkonger Gerichte schützten die Meinungsfreiheit ihrer Bürger:innen.

Als 2014 Hongkonger:innen auf die Straße gingen, um gleiches Wahlrecht für alle zu fordern, wie es die Hongkonger Miniverfassung für eine ferne Zukunft verspricht, machte die chinesische Regierung klar: Sie würde mit aller Macht verhindern, dass aus Hongkong eine Demokratie werden würde.

Dafür interpretierte die Regierung unter dem neuen Präsidenten Xi Jinping den Slogan „Ein Land, zwei Systeme” neu, aus dem Hongkonger:innen immer viel Hoffnung geschöpft hatten. Ganz nach Schmitt-Logik argumentierte die KPCh: Oberstes Ziel müsse sein, den chinesischen Staat als Einheit zu erhalten. Hongkongs „anderes System“ dürfe diese Einheit nicht gefährden. Deshalb gelte, was die chinesische Regierung für Recht erklärte – und nicht, was in Hongkongs Verfassung stehe. Seitdem hat China Hongkongs Handlungsspielräume immer weiter eingeschränkt.

Im Hongkonger Sicherheitsgesetz stehen lauter angebliche Verbrechen, die vorher keine waren

Nun hat die chinesische Regierung Corona genutzt, um den Hongkonger Sonderweg mit einem Schlag komplett zu beenden.

Genau wie die NSDAP im Februar 1933 mit der Reichstagsbrandverordnung ein Anhängsel an die Verfassung nutzte, um den Rechtsstaat auszusetzen, nutzte die KPCh einen Anhang der Hongkonger Miniverfassung, um das Nationale Sicherheitsgesetz einzuführen. Damit hat sie die Verfassung teilweise außer Kraft gesetzt.

Auf einmal gilt in Hongkong ein Verhalten als Verbrechen, das vorher niemand so bezeichnet hätte. Treten Hongkonger:innen für Autonomie ein, bestraft China sie hart: Wer etwa das sogenannte grundlegende System der Volksrepublik China untergräbt oder „unrechtmäßig Hass“ unter Hongkonger:innen auf die chinesische Regierung schürt, dem droht lebenslange Haft. Wer daran teilnimmt, kommt für einige Jahre ins Gefängnis – und darf nicht mehr bei Wahlen kandidieren.

Weil diese Straftaten kaum definiert sind, ist momentan noch völlig unklar, ab wann jemand verurteilt wird. Reicht es, bei einer china-kritischen Demo mitzulaufen? Oder muss man sie organisiert haben? Es hängt davon ab, ab wann China etwas als „politisch“ versteht. Genau das Gleiche passierte auch zu Beginn der NS-Zeit.

Die Hongkonger Gerichte können ihre Bürger:innen nicht länger schützen

Während die Hongkonger Gerichte bisher die Meinungsfreiheit der Hongkonger:innen geschützt haben, werden sie nun dazu nicht mehr in der Lage sein. Denn nicht sie entscheiden darüber, was unter das Hongkonger Sicherheitsgesetz fällt. Stattdessen bestimmen neue von China geschaffene Organe, die sich nicht an die Hongkonger Gesetze halten müssen.

Etwa ein Geheimdienst, der von China aus gesteuert wird, dazu Unterabteilungen in Polizei und Staatsanwaltschaft und Richter:innen, die von der Regierung nur dafür abgestellt werden, um mögliche Fälle nach dem Sicherheitsgesetz zu beurteilen.

Wenn unklar ist, ob ein Fall unter das Sicherheitsgesetz fällt, entscheidet das neu berufene Sicherheitskomitee, in dem neben Teilen der Hongkonger Regierung ein chinesischer „Berater“ sitzt. Auch sein Budget stellt teilweise China. Das Hongkonger Parlament besitzt kein Vetorecht mehr für das Budget, bisher eine seiner wichtigsten Kontrollmöglichkeiten.

Es gibt jetzt also in Hongkong chinesische Sicherheitsbehörden, die sich an keines der geltenden Gesetze halten müssen, die niemand kontrollieren kann und die nach Belieben pro-demokratische Bestrebungen für verboten erklären und ohne richterlichen Beschluss Aktivist:innen abhören, durchsuchen oder direkt in Untersuchungshaft schicken können.

Oder, wie Fraenkel schreibt: „Der nationalsozialistische Staat bestand darauf, dass für den Bereich des Politischen das Recht schlechthin ausgeschaltet und dass die Entscheidung darüber, was politisch sei, ausschließlich den politischen Instanzen übertragen werde.“

Er beschrieb, wie Verwaltungsgerichte Mitte der 1930-er Jahre verfolgten Gruppen weiterhin die gleichen Rechte zusprachen wie „arischen Volksgenossen“, ihnen etwa Gewerbescheine ausgaben – und die Gestapo sie dann wieder wegnahm: „Im Rechtsstaat kontrollieren die Gerichte die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit; im Dritten Reich kontrollieren die Polizeibehörden die Gerichte unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit.“

Etwas Ähnliches macht das Hongkonger Sicherheitsgesetz möglich. Hongkonger Gerichte können schon jetzt nicht mehr das Recht ihrer Bürger:innen auf körperliche Unversehrtheit durchsetzen.

Der totalitäre Maßnahmenstaat wuchert jetzt schon aus

Was den Maßnahmenstaat besonders hinterhältig macht: Er hat keine klaren Grenzen und wuchert aus, sodass der gesamte Staat immer totalitärer wird.

Fraenkel beschreibt das für Nazi-Deutschland auch anhand der Reichstagsbrandverordnung. Während mit ihr am Anfang „nur“ Kommunist:innen verfolgt wurden, weiteten die Gerichte die Gruppen bald aus: Eigentlich seien damit auch Homosexuelle, Gewerkschaftsfunktionäre und Angehörige von Sekten gemeint. Das ging so weit, dass schließlich 1938 das Reichsgericht eine Familie aus Solingen für ein Tischgebet bei sich zuhause verurteilte, weil sie einer verbotenen religiösen Minderheit angehörte.

Das zeigt sich gerade auch in Hongkong. Etwa bei den inoffiziellen Vorwahlen, die das pro-demokratische Lager abhielt, nachdem das Sicherheitsgesetz keine zwei Wochen alt war. 600.000 Menschen nahmen an den Vorwahlen teil – viel mehr als die Organisator:innen erwartet hätten.

Nur einen Tag nach der Wahl verkündete dann ein Hongkonger Beamter, die Vorwahlen würden gegen das Sicherheitsgesetz verstoßen. Die chinesische Regierung stimmte dem zu. Sie forderte, gegen den Juraprofessor Benny Tai zu ermitteln, weil er die Wahlen mitinitiiert hatte. Damit hat sie einen der Hauptorganisator:innen des pro-demokratischen Lagers seit 2014 direkt angegriffen. Inzwischen hat die Universität Tai gefeuert.

Es ist nicht mehr klar, welche Behörden sich nicht an die Gesetze halten müssen

Dieses Auswuchern des Maßnahmenstaates zeigt sich nicht nur bei der Frage, wo eine vermeintliche politische Straftat anfängt. Sondern auch, wer diese verfolgen darf. In Hongkong sind das momentan noch die speziell dafür berufenen Behörden. Auch in Nazi-Deutschland war am Anfang scheinbar klar eingegrenzt: Um politische Straftaten kümmerte sich die Gestapo, die niemand kontrollierte. Aber da die Polizei in den Zuständigkeitsbereich der Gestapo fiel, hieß es irgendwann: Auch die Polizei ist nicht zu kontrollieren.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich irgendwann die ganze Hongkonger Polizei nicht mehr an Hongkonger Gesetze halten muss. Die Argumentation könnte dann ungefähr so lauten: Ihr Handeln diene der nationalen Sicherheit und liege damit außerhalb der Kontrolle der Hongkonger Gerichte. Genau darum ist das Sicherheitsgesetz auch so gefährlich – auch wenn es nicht mehr in den Nachrichten auftaucht, ist es ein Werkzeug, mit dem die chinesische Regierung aus Hongkong Schritt für Schritt einen autoritären Staat machen kann. Bis irgendwann vom Slogan „Ein Land, zwei Systeme“ nur noch „Ein Land“ übrig bleibt.

Selbst dann würde der Normenstaat nicht ganz verschwunden sein. Die ultrakapitalistische Steueroase Hongkong wird immer noch eine ultrakapitalistische Steueroase mit den gleichen Wirtschaftsgesetzen sein. Nur werden Oppositionelle immer im Hinterkopf haben, dass sie schon für ihre Lieder und Slogans in chinesische Gefängnisse geworfen werden können.

Wo genau die Grenzen des Normen- und des Maßnahmenstaates verlaufen, wird sich von jetzt an wohl immer wieder verschieben. Momentan haben die traditionell von China ziemlich unabhängigen Richter:innen noch Spielräume – sie werden versuchen, die zu nutzen.


Redaktion und Fotoredaktion: Rico Grimm, Schlussredaktion: Susan Mücke