Am Zaun des Kraftwerks bricht das Chaos aus. Zwischen den Parka-Trägern und Anti-Atomkraft-Schildern stellen sich Menschen mit Motorradhelmen und Eisenstangen. Es sind militante Atomkraftgegner, die es auf Stress abgesehen haben – und die Polizei in ihren schwarzen Lederjacken hat davon heute reichlich zu vergeben.
Als die ersten Demonstranten über den Stacheldraht an der Baustelle drängen, schwingen die Knüppel und Schilder der Polizisten, um dem Protest Beine zu machen. Dazu beben drei Hubschrauber über den Scharmützeln, und Wasserwerfer schießen die Menschen von den Straßen; im Gegenzug fliegen flackernde Molotow-Cocktails in die schwarz-weiß-grünen Reihen. 128 Polizisten werden verletzt, viele Protestierende ebenfalls, und gegen zwei besonders rüde Atomkraftgegner wird Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.
Diese Szenen stammen aus dem Februar 1981, von den Anti-Atom-Protesten in Brokdorf in Schleswig-Holstein. Sie waren ein Wendepunkt für die Protestkultur in Deutschland. Denn trotz der beinharten Kämpfe haben die Gerichte danach nochmal festgestell: Gewalt kann zu zivilem Protest dazugehören. Das Demonstrationsrecht ist wichtig – Gewalt gegen den Staat ein hinnehmbares Übel.
Die Proteste bei Brokdorf und die Reaktionen darauf verdeutlichen auch heute noch: Zur Geschichte des zivilen Ungehorsams gehörte immer wieder Gewalt.
Schon die Ikone des gewaltfreien Widerstandes, Mahatma Gandhi, hatte sich da keine Illusionen gemacht. Denn er war bereit, in seinen Aktionen zu sterben: durch Gewalt. Auch die Bürgerrechtsbewegungen in den USA mit Martin Luther King und Angela Davis an der Spitze wurde ständig von Krawallen begleitet. Auch Proteste in Deutschland, die sich zivilen Ungehorsam auf die Fahnen schrieben, haben immer wieder Gewaltexzesse erlebt. Das ist kein Makel der Proteste an sich, sondern liegt in deren Natur. Es geht schließlich um die Austragung eines Konflikts mit dem Staat.
Beim G20-Gipfel verteufelten Journalisten den „Schwarzen Block“
Als das Schanzenviertel in St. Pauli im Sommer 2017 in Flammen stand, geriet der Protest dort gleich unter den Verdacht, etwas sehr Schlechtes zu sein. Die Entrüstung nach dem G20-Gipfel in Hamburg war jedenfalls groß. In Zeitungen hieß es, der ominöse „Schwarze Block“ habe die Grenzen des Tolerierbaren überschritten und schere sich nicht um die Ordnung der Dinge. Doch wenn junge Menschen heute in die Demo-Verbotszonen der Städte ziehen oder wenn sie über die Zäune der Kohlefelder springen, um den Baggern im Wege zu stehen, dann geht es nun mal um den Eintritt in einen Konflikt mit dem Gesetz und der Polizei – und nicht um seine friedfertige Vermeidung. Die Erfinder des zivilen Ungehorsams in der Bundesrepublik stellten das schon von Beginn an klar.
Die politischen Auseinandersetzungen zwischen Studierenden und der Polizei in den 1960ern würden wohl heute ähnlich großes Entsetzen bereiten wie damals. Langhaarige besetzten Uni-Räume und Straßen, störten den Besuch des Schahs aus dem Iran und griffen die Bürogebäude des Axel Springer Verlags mit Steinen und Molotow-Cocktails an. Der Konflikt zwischen den jungen Menschen und der deutschen Nachkriegsordnung war kein Beispiel des gelebten Pazifismus – und wurde sogleich mit Notstandsgesetzen von der damaligen Regierung von CDU und SPD quittiert.
Doch nach 1968 begriff auch die Polizei, dass es geschickter wäre, sich in Deeskalation zu üben. Der damals noch oft aufbrausende Protest wurde so immer weniger als Anlass genommen, staatliche Gewalt voll anzuwenden. Wegweisend für die neue staatliche Linie galt der sogenannte Brokdorf-Beschluss 1981. Denn nach der Klopperei am Zaun des Atomkraftwerks glitt der Konflikt ab in eine rechtliche Auseinandersetzung über die gewaltbereiten Proteste. Damals haben Gerichte festgestellt, dass Proteste auch dann stattfinden dürfen, wenn sie das Potenzial zur Eskalation von Gewalt bieten. Das Recht auf Demonstration wiegt schwerer.
In dieser Zeit entstand eine neue Linie bei der Polizei: Wo vormals gegen Anarchisten und Revoluzzer gerne scharf geredet und noch schärfer geknüppelt wurde, setzte sich die Idee der Deeskalation durch. Frei nach dem Diktum: „Solange geredet wird, wird nicht zugeschlagen.“
Das passte zum Zeitgeist, denn gleichzeitig schrieb sich in den 80ern ziviler Ungehorsam in die Weltgeschichte ein. Nelson Mandela zeigte mit seinem unbeugsamen Verhalten in Südafrika die Grenzen der Apartheid auf, in Südkorea wollten die Menschen das Militärregime nicht länger aushalten und setzten sich über Demonstrationsverbote hinweg. Und in Europa machte sich in den Sowjetstaaten und ihren Anrainern auch eine neue Mentalität des Ungehorsams breit. Stolz wird bis heute auf die Geschichte des Protests in Leipzig 1988 und 1989 verwiesen; als einer der großen politischen Konflikte, in dem ziviler Widerstand ausgetragen wurde – ohne dass jemand ums Leben kommen musste.
Gewalt überschattete auch die „Friedliche Revolution“ in der DDR
Doch auch bei der „Friedlichen Revolution“ in der DDR eskalierte die Gewalt immer wieder. In Dresden zertrümmerten Menschen den Bahnhof, setzten einen Einsatzwagen in Brand und lieferten sich mit der Polizei Scharmützel auf der Straße sowie später noch im Knast. In Leipzig wurde Gewaltfreiheit wohl immer wieder skandiert, doch warnten die Beteiligten damals immer wieder vor der möglichen Gewalt auf der Straße. Denn sich über das Demonstrationsverbot der Polizei hinwegzusetzen, ist gelebter Ungehorsam, der jederzeit vom Staat bestraft oder eben von den Leuten auf der Straße gewaltsam durchgesetzt werden kann.
Auf diesen positiven Erfahrungen mit zivilem Ungehorsam aufbauend, wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands in den 90ern auch der Gewaltbegriff in der Rechtsprechung noch mal neu aufgelegt. Konkret ging es um die Rechtsprechung bei Sitzblockaden – ob auf Schienen oder auf der Straße. Wieder gingen hier Impulse von der Anti-Atomkraft-Bewegung aus, die Transporte von Atommüll blockierte und so zu einem stetigen Konflikt-Event gestaltete.
Bis in die 90er waren solche Blockaden als ein Akt der Gewalt definiert. Doch nach mehreren richtungsweisenden Prozessen konnten Blockierer nicht länger per se als Gewalttäter bestraft werden. Ob – und wie weit – eine Blockade gewaltsam ist, kann seither immer wieder aufs Neue vor Gericht ausgehandelt werden. Es scheint also heute erstmal so, als wenn der zivile Ungehorsam normalisiert worden wäre: Solange sich an die rechtlichen Regeln gehalten wird, darf die ungemütliche Praxis auch den Staat schon mal herausfordern.
Aber das ist natürlich ein Missverständnis. Denn ziviler Ungehorsam ist ja nicht eine vom Gesetz zugestandene aufmüpfige Praxis. Nein, er setzt da ein, wo staatliche Anweisungen über das, was sein darf und was nicht sein darf, infrage gestellt werden. Der Punkt ist ja, dass sich mit zivilem Ungehorsam über eine klare Anweisung des Staates hinwegsetzt wird. Darum ist der Weg des zivilen Ungehorsams immer einer des Konflikts, und ist die Grenze des staatlich Erlaubten das erste Mal durchbrochen, so ist die Eskalation von Gewalt eben auch immer eine Möglichkeit.
Dabei geht gerade von dieser Möglichkeit der Eskalation immer weniger Gefahr aus. Mit den neuen, vor Molotowcocktails sicheren Wasserwerfern des Modells „WaWe 10.000“ können Demonstranten der Polizei nur noch wenig entgegengesetzen. 1,4 Millionen Euro teure Räumfahrzeuge, Taktikschulungen, Aufrüstung von neuen Einsatzkommandos „BFE“ (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) und die Omnipräsenz von Pfefferspray bei großen Protesten: Es wird, ausgehend von der Straße in Deutschland, keinen gewaltsamen Umsturz mehr geben. Wenn sie kommen, die mit 22 Kilo Ausrüstung beladenen „Robocops“ der Bereitschaftspolizei, kann der zivile Ungehorsam die Grenze des Sag- und Machbaren auf der Straße heute nur noch andeuten.
Noch dazu häufen sich in meinem Umkreis die Geschichten von Freunden, die von der Polizei gezielt durch Falschaussagen angeschmiert werden. Ihre Fälle und auch die harten Urteile nach den G20-Protesten in Hamburg macht klar: Gewalt ist höchstens noch als absolute Ausnahme von der Regel zu verstehen und wird dementsprechend hart bestraft. Ja, schon in der Nähe eines Gewaltausbruchs zu sein, kann vom Staat hart bestraft werden. Dass dabei junge Kerls, kaum mündig vor dem Gesetz, in eine lebenslange Klemme kriminalisiert werden, ist offenbar zweitrangig. Die ganze Härte des Gesetzgebers soll die Ausnahme nicht nur eindämmen, sondern auch alle Beobachter für immer abschrecken. Der Kompromiss zwischen Widerstand und Staat der 80er und 90er löst sich so zunehmend auf.
Es ist klar, dass Protestler in Deutschland keine Gewalt mehr wie in Brokdorf ausüben werden. Das stellt die Polizei mitsamt den Gerichten sicher. Daraus entsteht aber die Verpflichtung, nicht schon bei der Andeutung von Staatsmacht zurückschrecken.
Ziviler Ungehorsam fordert die Staatsmacht heraus
Dass ich heute für eine bessere Welt nicht schlagen und nicht schießen brauche, meine Freunde nicht neben mir sterben sehen muss, dass ich ohne Angst um mein Leben in die Konfrontation mit dem Staat gehen kann, das ist ein großes Privileg. Ein Privileg, das sich nach den Weltkriegen hierzulande langsam durchsetzte und seine ganz eigene, nicht gerade gewaltfreie Geschichte hat: ziviler Ungehorsam. Er fordert die Staatsmacht heraus, zwingt ihr einen konkreten Konflikt auf und scheint erst mal die zivilisierte Antwort auf die Gewalt der Kriege und Revolutionen zu sein. Aber ziviler Ungehorsam heißt eben immer auch Konflikt und ist darum nie ganz frei von Gewalt.
Zivilen Ungehorsam heute auszuüben, heißt immer noch, den Staat da zu treffen, wo es wehtut: Nämlich bei der Frage, ob er allein bestimmt, was sein darf und was nicht.
Redaktion: Christian Gesellmann, Rico Grimm. Schlussredaktion: Vera Fröhlich. Fotoredaktion: Martin Gommel.