Warum wir weiter eine Steuer zahlen, mit der ein Krieg im Nahen Osten finanziert wurde
Geld und Wirtschaft

Warum wir weiter eine Steuer zahlen, mit der ein Krieg im Nahen Osten finanziert wurde

Auf unserem Lohnzettel steht eine Abgabe, die 27 Jahre alt ist und alle für völlig normal halten – aber eingeführt wurde, um einen Feldzug gegen den Irak zu finanzieren. Erst später wurde diese Abgabe zum „Soli“ für die Wiedervereinigung. Längst aber fließt er in alles Mögliche. Was der Solidaritätzszuschlag genau ist und wer ihn immer weiter bezahlen muss,obwohl er nun abgeschafft werden soll, beschreibe ich in diesem Text.

Profilbild von Lisa Becke

Der Vermieter klingelt an der Tür von Sara, Paul und Tim. Die drei wohnen zusammen, und die Heizung ist kaputt. „Weil ich jetzt unerwartet höhere Ausgaben habe, müsst ihr mir mehr Geld bezahlen, zusätzlich zur Miete“, sagt der Vermieter. Den drei bleibt nichts anderes übrig. „Gut, es ist ja nur für kurze Zeit”, denken sie sich. Außerdem sind sie solidarisch mit ihrem Vermieter, denn allein kann er die Ausgaben nicht stemmen. So beteiligen sich alle an den Kosten, weil die Heizung sie alle betrifft. Und weil Sara einen guten Job hat und am meisten Geld verdient, ist sie solidarisch mit ihren Mitbewohnern und steuert am meisten Extra-Geld bei.

Was diese Geschichte mit dir zu tun hat? Eine ganze Menge. Denn solidarisch sind auch die Menschen, die den Solidaritätszuschlag bezahlen, das suggeriert zumindest das Wort. Als Steuerzahler bist du also wie einer der Mieter, der die Zusatzabgabe bezahlen muss. Seit 1991 (mit dreijähriger Unterbrechung) muss jeder, der genügend Geld verdient, den Solidaritätszuschlag an den deutschen Staat entrichten. „Genügend” bedeutet in diesem Fall im Monat mehr als 1.500 Euro brutto.

Jetzt aber soll der Soli, wie die Abgabe auch genannt wird, bald abgeschafft werden. Das haben Union und SPD in ihren Sondierungsgesprächen beschlossen. Ich habe mir angesehen, was das für dich bedeutet – und wie viel Solidarität in dieser Abgabe wirklich steckt.

Zunächst einmal ist es wichtig, ein allgemeines Missverständnis aufzuklären. Viele Menschen denken nämlich, dass der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt wurde. Und dass das Geld ausschließlich in den Aufbau der neuen Bundesländer fließt. Aber beides stimmt nicht.

Was der Solidaritätszuschlag wirklich ist

Wenn der deutsche Staat in einen finanziellen Engpass rutscht, kann er eine Ergänzungsabgabe erheben, also auf die anderen Steuern noch eine Abgabe drauflegen. Wie der Vermieter mit der kaputten Heizung, rechtfertigt er mit der Ausnahmesituation, dass er dieses Geld kassiert.

Der Solidaritätszuschlag ist eine solche Ergänzungsabgabe. Er beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das bedeutet: Von dem Betrag der Einkommensteuer werden 5,5 Prozent berechnet, und der Bund zieht diesen Anteil zusätzlich von deinem Gehalt ab.

Den Solidaritätszuschlag bezahlst du nur, wenn du mehr als 1.500 Euro brutto im Monat verdienst. Es gibt also eine Steuerentlastung für Geringverdiener.

Nehmen wir noch einmal das Beispiel der Hausbewohner Sara, Paul und Tim: Sara bezahlt den größten Extra-Abschlag für die Heizung, weil sie auch am meisten Geld verdient. Tim steuert gar kein Geld bei, weil er im Moment sehr wenig verdient. Deshalb kann man sagen, dass die Höhe der Abgabe solidarisch ist. Je mehr du verdienst, und je mehr Einkommensteuer du bezahlen musst, desto mehr Soli bezahlst du automatisch. Und gleichzeitig sind die Bürger solidarisch mit dem Staat, sie unterstützen ihn bei seiner finanziellen Last.

Das klingt gut und edel. Wer will schon unsolidarisch sein? „Aber natürlich ist das Wort ‚solidarisch‘ in diesem Zusammenhang auch politische Ideologie“, ergänzt die Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. „Schließlich werden hier Leute finanziell belastet.“

Genau das ist der springende Punkt: Warum nur bezahlen die Deutschen im Jahr 2018 noch eine Ergänzungsabgabe? Die Steuereinnahmen sind so hoch wie nie. Ein akuter finanzieller Engpass des Bundes, der ja die Erhebung des Solidaritätszuschlags rechtfertigen würde, erschließt sich in dieser Situation überhaupt nicht. Um das zu verstehen, müssen wir uns anschauen, wann und warum der Soli eingeführt wurde.

Die Einführung des Soli hatte nichts mit der deutschen Einheit zu tun

Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag 1991 und war zunächst auf ein Jahr befristet. Welche Zusatzausgaben der Staat zu diesem Zeitpunkt hatte? Die Beteiligung an den Kosten des Zweiten Golfkrieges und die Förderung von Staaten in Mittel- und Osteuropa. Das war also der Grund, weshalb der Solidaritätszuschlag zunächst eingeführt wurde – nicht etwa die deutsche Einheit.

In den folgenden drei Jahren wurde kein Solidaritätszuschlag erhoben. 1995 brauchte der Bund dann wieder zusätzliches Geld. Dieses Mal ging es tatsächlich um die Finanzierung der deutschen Einheit. Im Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP im März 1993 klingt das dann so: „Zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands ist ein solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungsgruppen unausweichlich.“ Dieses solidarische Opfer betrug zunächst 7,5 Prozent, wurde dann aber drei Jahre später auf 5,5 Prozent gesenkt. Diese Abgabe zahlen wir bis heute. Somit ist der Solidaritätszuschlag die am längsten erhobene Zusatzabgabe in der Bundesrepublik.

Im Klartext hieß das im Jahr 2017 für einen alleinstehenden Krankenpfleger, der 2.500 Euro pro Monat brutto verdient, dass er 17 Euro Solidaritätszuschlag pro Monat bezahlt. Eine alleinstehende Unternehmensberaterin mit einem Monatsbruttolohn von 4.000 Euro zahlt etwa 39 Euro Soli pro Monat, eine Single-Ingenieurin mit 5.500 Euro etwa 68 Euro. Ungefähr 17,6 Milliarden Euro nahm der Bund im Jahr 2017 so durch den Solidaritätszuschlag ein.

Der Bund kann das Geld ausgeben, wofür er will

Tatsächlich haben die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag den neuen Bundesländern etwas gebracht. Der Staat konnte ihnen so Infrastrukturmittel zur Verfügung stellen. „In den neuen Bundesländern würde es jetzt noch komplett anders aussehen, wenn es die Gelder aus dem Solidaritätszuschlag nicht gegeben hätte“, meint Gisela Färber von der Universität Speyer. „Außerdem wurden durch den Soli die großen Schulden der Anfangsphase abgedeckt“, ergänzt sie.

Allerdings, und das ist ein großes Aber, gibt es keine direkte Verbindung zwischen den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und dem Geld, das in die neuen Bundesländer fließt. Das liegt daran, dass die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden sind, sondern in den allgemeinen Haushalt fließen. Das heißt, der Bund kann die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eigentlich ausgeben, wofür er will – und muss es nicht ausschließlich in die neuen Bundesländer stecken.

Das Geld für die neuen Bundesländer ist im sogenannten Solidarpakt geregelt. Solidaritätszuschlag und Solidarpakt sind also zwei sehr ähnlich klingende Namen, die aber trotzdem nichts miteinander zu tun haben. Gefördert wird durch den Solidarpakt zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der neuen Bundesländer. Unterschieden wird zwischen dem Solidarpakt I, der von 1995 bis 2004 galt, und dem Solidarpakt II, der sich an den ersten anschließt und im Jahr 2019 ausläuft.

Weil die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag also in den allgemeinen Haushalt fließen, kann man nicht genau nachvollziehen, wofür diese Einnahmen dann eigentlich ausgegeben werden. Gleichzeitig, so der Bund der Steuerzahler, übersteigen seit 2011 die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag die Ausgaben für die neuen Bundesländer. Im Jahr 2017 nahm der Bund 17,6 Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag ein. Im selben Jahr weist er den neuen Bundesländern aber nur 5,1 Milliarden Euro im Rahmen des Solidarpakts II zu. Das bedeutet, dass nur etwa ein Drittel der Einnahmen aus dem Soli in den Solidarpakt fließt. Im Jahr 2019 wird es voraussichtlich nur noch ein Fünftel sein. Das heißt: Da es keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den Soli-Einnahmen und den Ausgaben für den Solidarpakt II gibt, verbleibt das restliche Geld im Bundeshaushalt.

Seit 2011 sind die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag höher als die Ausgaben für den Solidarpakt II:

(Quelle: Bund der Steuerzahler)

Warum wir bald keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen

Deshalb also bietet der Solidaritätszuschlag Stoff für Diskussion. Und durch das Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 kocht die politische Debatte hoch. Denn die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Bisher konnte die Regierung die Erhebung mit den Ausgaben des Solidarpakts II rechtfertigen (auch wenn nicht alle Einnahmen durch den Soli in den Solidarpakt fließen, wie wir bereits gesehen haben). Aber wenn der Solidarpakt II ausläuft, wird die Erhebung schwer zu rechtfertigen sein.

Union und SPD haben in ihren Sondierungsgesprächen darauf reagiert.

Sie wollen den Soli schrittweise abschaffen, um 10 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021. 90 Prozent aller Soli-Zahler, nämlich die unteren und mittleren Einkommen, sollen vollständig vom Soli entlastet werden (allerdings zahlen viele von ihnen diesen wegen der Freigrenzen heute schon nicht – oder einen reduzierten Beitrag). Immerhin: Während Union, FDP und Grüne in den Sondierungsgesprächen noch darüber gestritten haben, ob, für wen und wie schnell der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden könnte und sollte, haben sich Union und SPD nun geeinigt.

Wenn alles wie geplant läuft, klingelt also der Vermieter bald wieder an der Tür von Sara, Paul und Tim. Und verkündet, dass er die Zusatzkosten für die Heizung streichen kann, sie ist jetzt abbezahlt. Wahrscheinlich freuen sich die drei Mieter dann, und sagen: „Na endlich!“

Oder aber sie hatten schon längst vergessen, dass sie die Zusatzkosten überhaupt bezahlt hatten. Nach über 20 Jahren haben sie sich vielleicht daran gewöhnt.


Beim Erarbeiten des Textes hat Theresa Bäuerlein geholfen; Vera Fröhlich hat gegengelesen; Martin Gommel hat das Aufmacherbild ausgesucht (Wikipedia / Engelbert Reineke).