Prostitution betrifft uns alle. Selbst wenn Sie Sexarbeit furchtbar finden und selbst nie Sex kaufen würden, ist Prostitution wahrscheinlich näher an Ihnen dran, als Sie meinen. Zwar ist ziemlich schwierig festzustellen, wie viele Menschen – oder, seien wir ehrlich: Männer; Frauen sind fast nie Freierinnen – Sex kaufen. Aber seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu einem Drittel der sexuell aktiven deutschen Männer schon einmal bei einer Prostituierten waren oder regelmäßig hingehen.
Prostituierten-Organisationen schätzen sogar, dass jeder zweite Mann das im Laufe seines Lebens einmal tut. Nicht nur auf dem Straßenstrich oder in Bordellen, sondern auch bei Massagen mit „Happy End“, an Junggesellenabenden oder bei Firmenfeiern. Freier kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Jeder Mensch, der gelegentlich das Haus verlässt oder Facebook-Freunde hat, kommt mit ihnen in Berührung. Die Frage, wie wir mit den Frauen umgehen (wieder: die meisten Prostituierten sind weiblich), die diese Arbeit machen, betrifft also nicht den Rand der Gesellschaft. Sondern ihr Herz.
Spätestens, wenn man sich das klarmacht, lautet der erste Gedanke zum Begriff „Prostituiertenschutzgesetz„(ProstSchG) wahrscheinlich:
Wird aber auch Zeit, dass es ein solches Gesetz gibt!
Stimmt. Denn eigentlich gärt es schon seit 2002, als Sexarbeit mit dem Prostitutionsgesetz in Deutschland legal wurde - genauer gesagt: nicht mehr „sittenwidrig„. Schon damals wollte das Gesetz die soziale Situation der Sexarbeiterinnen stärken. Das war eine wichtige Änderung für die Prostituierten, weil sie seitdem nicht mehr einer sittenwidrigen Tätigkeit nachgehen, sondern auch offiziell einer „Arbeit“, für die sie Lohn einklagen und in die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen können.
Die Prostituierten-Organisationen haben dieses Gesetz begrüßt, auch wenn klar war, dass es erst ein Anfang war. Es fehlten zum Beispiel klare Regelungen für Bordelle, und Prostitution ist bis heute sozial stigmatisiert. Wer offen als Sexarbeiter auftritt, kann viele Karrieren vergessen. Prostitutionsgegner wiederum fürchteten, dass das Gesetz Menschenhandel und Zwangsprostitution erst recht die Türen geöffnet hat, weil nun Frauen unkontrollierbar nach Deutschland importiert und zum Anschaffen gezwungen werden konnten.
Im Oktober 2016 legte die Bundesregierung nach und beschloss das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Es soll Sexarbeit und Sexkauf regulieren und Ausbeutung beenden. „Ich bin davon überzeugt, dass dies die Situation von Prostituierten langfristig verbessern wird“, sagte Manuela Schwesig, damals noch Familienministerin, deren Ministerium bei dem Prozess federführend gewesen war.
Viele Prostituierte und ihre Verbände, die große Hoffnungen in das neue Gesetz gesetzt hatten, sahen das ganz anders. Sie reagierten enttäuscht bis entsetzt. Der Verein Dona Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hat vor kurzem sogar eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Warum das denn? Wollen Prostituierte nicht beschützt werden?
Doch, das wollen sie. Aber sie glauben nicht daran, dass das Gesetz das tun kann. Mehr noch: Sie finden, dass das Gesetz sie demütigt und auf eine Weise in ihre Selbstbestimmung eingreift, die man keinem anderen Berufszweig zumuten würde. „Es soll um Schutz gehen, wir bekommen aber kein einziges neues Recht, nur Pflichten und Strafen“, sagt Johanna Weber vom Bundesverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen, die selbst Sexarbeiterin ist.
Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jetzt behördlich anmelden und darüber eine Bescheinigung mit Foto ausstellen lassen, die sie bei der Arbeit immer bei sich tragen müssen, eine Art „Hurenpass“. Mal abgesehen davon, dass nicht jeder bei einem solchen Thema der Verschwiegenheit von Beamten trauen mag: Dieser Ausweis muss nur einmal aus dem Portemonnaie fallen, und schon ist es mit der Anonymität der Prostituierten vorbei, die für viele sehr wichtig ist. Zwar kann man einen Künstlernamen angeben, aber der hilft wenig, wenn daneben das eigene Foto steht. „Viele Karrierechancen fallen flach, wenn man geoutet ist, die Studentin braucht sich nicht mehr im Assessment-Center bewerben oder Mütter fürs Sorgerecht, Migrantinnen bekommen keine normalen Jobs mehr“, sagt Weber.
Außerdem müssen Prostituierte sich nun zwangsweise gesundheitlich beraten lassen und diese Beratung jedes Jahr wiederholen – wenn sie unter 21 sind, sogar alle sechs Monate. Wer sich keinen Hurenpass holt, riskiert Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Bordelle wiederum brauchen ab sofort eine Betriebserlaubnis. Außerdem herrscht Kondomzwang (immerhin werden nicht die Prostituierten, sondern die Freier bestraft, wenn sie das Kondom weglassen, und zwar mit bis zu 50.000 Euro).
Aber auch Taxifahrer brauchen einen Personenbeförderungsschein, wer Pommes verkaufen will, muss sich beim Gesundheitsamt melden. Warum sollte es für Prostituierte anders sein?
Der entscheidende Unterschied ist, dass der Taxifahrer und die Imbissbuden-Besitzerin diese Auflagen erfüllen müssen, damit sie ihren Kunden nicht schaden: Es soll also die Allgemeinheit geschützt werden. Den Prostituierten wird Selbstschutz vorgeschrieben – auf eine Weise, die der Gesetzgeber für richtig hält. Das ist aus juristischer Sicht eine heikle Angelegenheit. Der deutsche Juristinnenbund hat schon zum Entwurf des Gesetzes in einer Stellungnahme die Vermutung geäußert, dass die Anmeldepflicht eigentlich eine Erlaubnispflicht sei, weil den Prostituierten die Bescheinigung, die sie für ihre Arbeit brauchen, auch verweigert werden kann.
Überhaupt kann man sich kaum mit dem Gesetz beschäftigen, ohne auf den Verdacht zu kommen, dass das eigentliche Ziel darin besteht, Sexarbeiterinnen und Bordellbetreibern die Arbeit so weit zu erschweren und zu verkomplizieren, dass viele aufhören werden. Was den Freunden des Gesetzes vielleicht ganz recht wäre: Dann wäre Deutschland endlich seinen hässlichen Ruf als „Bordell Europas“ los. Zumindest in der Theorie.
„Bordell Europas“, davon habe ich schon gehört. Was steckt dahinter?
Es geht einmal um den Sextourismus in den Grenzgebieten: Weil Prostitution in Deutschland legal ist, gehen zum Beispiel Freier aus Frankreich im Saarland in den Puff, Männer aus Dänemark und Schweden kaufen in Schleswig-Holstein Sex.
Andererseits kommen auch Prostituierte nach Deutschland, vor allem aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn, weil sie hier legal arbeiten und mehr Geld verdienen können.
Wie viele hier anschaffen, weiß niemand, genau so wenig, wie es überhaupt belastbare Zahlen zu Prostituierten gibt. Schätzungen schwanken zwischen insgesamt 150.000 bis 1.000.000 Prostituierte in Deutschland. Sowohl die EU-Osterweiterung als auch die Legalisierung haben dazu beigetragen, dass mittlerweile mehr als die Hälfte dieser Prostituierten Ausländerinnen sind (mehr dazu hier).
Sind das die berüchtigten Zwangsprostituierten?
Nicht ausschließlich, aber generell: Ja, Zwangsprostituierte sind oft keine Deutschen. Das ist mit Sicherheit der schlimmste Aspekt der Sexarbeits-Debatte und der Punkt, an denen allen, die darüber nachdenken, schlecht wird. Die Furcht davor, dass junge Frauen aus armen Verhältnissen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt oder verschleppt und hier zum Sex gegen Geld gezwungen werden, war – zumindest an der Oberfläche – ein maßgeblicher Antrieb für das neue Gesetz.
Das ist aber auch furchtbar. Das neue Gesetz tut hoffentlich etwas dagegen!
In der Theorie ja, in der Praxis wahrscheinlich leider eher wenig. Weil die Mechanismen gerade bei denen, die am meisten geschützt werden müssten, am schwächsten wirken werden. Zum Beispiel die verpflichtende jährliche Gesundheitsberatung: Die Idee dahinter ist ja nicht, dass man die Frauen jedes Jahr wieder daran erinnern muss, wie man ein Kondom benutzt und wie Geschlechtskrankheiten übertragen werden. „Es geht nicht um Gesundheit, sondern um die Vorstellung, dass wir alle Menschenhandelsopfer sind und uns irgendwann offenbaren, weil wir mit der Zeit ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Beamten entwickeln“, sagt Weber. „Aber dafür müsste die Prostituierte jedes Mal beim gleichen Beamten landen, das kann ich mir nicht vorstellen.“
Selbst wenn das klappen würde, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass eine Zwangsprostituierte, die kaum Deutsch spricht und in ihrer Heimat womöglich keine positiven Erfahrungen mit Polizei und Behörden gemacht hat, sich auf einmal deutschen Beamten anvertraut. Bekommt sie aber ihren „Hurenpass“ nicht, weil die Beamtin bei der Beratung vielleicht vermutet, dass sie den Job nicht freiwillig macht, zwingt sie das in die Illegalität.
Ausgerechnet die Frauen, die am dringendsten geschützt werden müssten, werden sich oft gar nicht erst anmelden. Die Fluktuation auf dem Straßenstrich ist extrem hoch, weil es eine so hohe Nachfrage nach, man muss es leider so sagen, „Frischfleisch“ gibt. Diese Frauen stehen also ein, zwei Monate auf der Straße und werden dann von den kriminellen Banden, in deren Händen sie sind, in die nächste Stadt gefahren.
Sie fallen nur auf, wenn die Polizei sie in dieser Zeit zufällig bei einer Kontrolle erwischt. Selbst dann kann der Beamte nicht viel machen, außer der Frau eine Verwarnung zu verpassen oder ein Bußgeld aufzubrummen. Das ist Ermessenssache. Und auch der Beamte weiß, was 1.000 Euro Bußgeld für die Frau bedeuten. Woher soll sie das Geld nehmen, außer noch mehr zu arbeiten? Aus den Bereichen, in denen die Polizei häufiger kontrolliert, werden die Frauen verschwinden. Und haben so noch weniger Schutz.
Anmelden und nach Vorschrift beraten lassen werden sich vor allem Prostituierte, die ihre Arbeit ohnehin freiwillig machen.
Das sind aber ja nur ganz wenige. Die freiwillige Prostituierte ist doch ein Mythos.
Ist das so? Es stimmt, dass niemand beziffern kann, wie viele Prostituierte ihre Arbeit freiwillig tun. Trotzdem wird mit enormen Prozentzahlen hantiert: 95 Prozent der Frauen würden unter Zwang und mit einem Mann im Hintergrund arbeiten, schreibt zum Beispiel, aber nicht nur, das Magazin Emma.
Auch Stephan Strehlow, Leiter des für Menschenhandel zuständigen Dezernats bei der Berliner Kriminalpolizei, sagte mir, seiner Meinung nach würden die wenigsten Frauen sich freiwillig und auf eigene Rechnung prostituieren. „In den meisten Fällen steht ein Mensch dahinter, meist ein Mann, der unter anderem für die Freierbeschaffung sorgt und an den Einnahmen beteiligt ist.“
Die Hurenbewegung und das Bündnis der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gehen wiederum davon aus, dass die meisten Prostituierten selbstbestimmt arbeiten.
Es ist leicht zu sehen, wie diese verschiedenen Schätzungen zustande kommen: Es kommt darauf an, wen man fragt. Zur Polizei und zu Hilfsorganisationen kommen vor allem Frauen, die wirklich Hilfe brauchen und in der Sexarbeit leiden. Sie bestimmen also das Bild, das Sozialarbeiter und Beamte zu sehen bekommen. Frauen wiederum, denen es gut geht, tauchen dort nicht auf, und auch in keiner Statistik.
Die Bundeskriminalstatistik listet auf, dass es 2015 „im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ 364 abgeschlossene Ermittlungsverfahren gab. Die Zahl liegt übrigens deutlich unter dem Durchschnitt der fünf Jahre davor und ist das dritte Jahr in Folge rückläufig.
Schön und gut, aber das reicht mir nicht. Es dürfte keine einzige Zwangsprostituierte geben.
Absolut. Zumal das ja nur die abgeschlossenen Verfahren in Deutschland sind. Die europäische Kommission schätzt, dass allein zwischen 2010 und 2012 insgesamt 30.000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern geworden sind, 80 Prozent davon sollen Frauen und Mädchen sein, die für Sex ausgebeutet werden. Selbst diese Zahlen beschreiben wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer ist mit Sicherheit höher.
Man kann also verstehen, dass es immer wieder Rufe nach einem totalen Verbot der Prostitution gibt oder nach der berühmten Freierbestrafung, wie sie in Schweden praktiziert wird. Die aber wahrscheinlich vor allem Statistiken schönt und das Gewissen einer Gesellschaft beruhigt, weil die Prostituierten von den Straßen verschwinden und entweder in die dunkelsten Ecken des Landes gehen, wo die Polizei nicht hinschaut, oder ins Ausland.
„Da, wo ich eine absolute Freierbestrafung vornehme, wie in Schweden, verdränge ich die Prostitution nur, das Bedürfnis und die Nachfrage sind ja weiterhin da“, gibt Strehlow zu bedenken. Und Johanna Weber sagt: „Das führt dazu, dass die Frauen nicht mehr auf dem Straßenstrich stehen, sondern auf der Straße im dunklen Wald ohne Schutz und Möglichkeit sich aufzuwärmen. Eine Kollegin in Schweden hat mir gesagt: Die guten Kunden sind weg, die schlechten bleiben.“
Zwangsprostitution ist ein Verbrechen. Das war es aber schon, bevor es das ProstSchG gab. Allen Prostituierten Unfreiwilligkeit zu unterstellen, wie das neue Gesetz es implizit tut, ist Bevormundung. Mal abgesehen davon, dass es schwer ist, Freiwilligkeit zu quantifizieren.
Wie bitte?
Woher weiß ich, dass ein Mensch seine Arbeit freiwillig macht? Wenn er bedroht oder mit vorgehaltener Waffe gezwungen wird, ist die Sache klar. Aber jeder Mensch, der unter ökonomischen Zwängen steht, ist nicht ganz frei in seiner Wahl (das wären dann also: fast alle).
Würden Sie jeden Tag ins Büro gehen, wenn Sie kein Geld verdienen müssten? Vielleicht finden Sie den Vergleich mit Sexarbeit empörend, aber wenn wir von Freiwilligkeit reden, müssen wir darüber nachdenken. Natürlich gibt es bessere und schlechtere Arbeitsbedingungen. Aber niemand erwartet von einer Postbeamtin, einer Putzfrau oder einem Bauarbeiter, dass ihnen ihre Arbeit Spaß macht und dass niemand sie unter Druck setzt, Dinge zu tun, die sie nicht möchten. Genau das meinen wir aber, wenn wir uns um den freien Willen der Prostituierten sorgen.
„Was ist unfreiwillig? Es kann sein, dass die Frau Schulden abarbeitet oder Kinder versorgen und finanzieren muss. Die Mehrheit wird von irgendetwas in ihrer Willensbildung beeinflusst sein“, sagt Strehlow. Dieser Punkt ist wichtig. Denn Zwang bedeutet nicht nur, dass ein Zuhälter hinter einer Frau steht, sondern besteht auch in dem ganz normalen Druck, dem arme Menschen ausgesetzt sind.
Und wo wir gerade von Bauarbeitern und Putzfrauen geredet haben: Es sind ja nicht nur Prostituierte von Menschenhandel betroffen. Nur wenige empören sich darüber, dass Sklavinnen das Gemüse für unsere Antipasti putzen oder Küchenhilfen in unseren Lieblingsrestaurants Teller waschen. Schon mal von den modernen Sklaven auf Schlachthöfen gehört oder der Ausbeutung auf sizilianischen Gemüseplantagen? Diese Sklavenarbeit interessiert uns nicht so sehr wie die in der Prostitution, weil die Debatte weniger emotionsgeladen und von moralischen Vorstellungen durchzogen ist.
Ein wirkliches Interesse an Lösungen für Prostituierte aus armen Verhältnissen müsste nicht nur mehr Regulierung bedeuten, sondern auch, dass sie bei uns andere Jobs finden können. „Wir können gerade den Frauen, die in prekärsten Arbeitsverhältnissen in der Prostitution arbeiten und viel zu billig und zu viel arbeiten müssen und sich nicht wehren können, keine Alternativen bieten“, sagt Simone Wiegratz, Leiterin der Prostituiertenberatungsstelle Hydra in Berlin. „Wenn hier hundert Frauen vor der Tür stehen, die nicht mehr können, kann ich ihnen keine hundert Alternativen geben. Es gibt keine Joboffensive, die das Gesetz begleitet.“
Ja, wir mögen es furchtbar finden, wenn Frauen wirtschaftlich in solcher Not sind, dass sie ihre Körper verkaufen. Aber wir können nicht so tun, als wäre diesen Frauen ernsthaft zu helfen, indem wir sie pauschal „Zwangsprostituierte“ nennen und sie Kontrollmechanismen unterwerfen.
Niveta Prasad, die ehemalige Chefin eines der ältesten Frauenprojekte gegen Menschenhandel in Berlin, hat schon 2008 mehr Differenzierung gefordert. Sie erklärte, dass etwa ein Drittel der als „Zwangsprostituierten“ bezeichneten Frauen mit der Prostitution an sich einverstanden wären, aber nicht mit den Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen.
Wer diesen Frauen helfen will, müsste sich zumindest bemühen, ihnen bessere Arbeitsplätze zu bieten. Aber auch hier torpediert das ProstSchG sich selbst.
Wie das?
Das Gesetz schafft klare Regeln dafür, was ein Bordell ist, wo es anzumelden ist und welche Auflagen die Betreiber erfüllen müssen. Das ist an sich gut, weil es hier bisher wenig Kontrolle und ziemlichen Wildwuchs gab und die Betreiber von der Willkür der Behörden abhängig waren. Aber gerade kleine Bordelle, in denen sich etwa ein paar Frauen als gemeinsames Projekt zusammenschließen und sich gegenseitig schützen, werden diese Auflagen nicht erfüllen oder keine Wohnungen mehr finden können.
Abgesehen davon, dass Bordelle in reinen Wohngebieten nicht mehr betrieben werden dürfen, gilt jede Wohnung, in der mehr als eine Frau Sex verkauft, jetzt als Bordell und jeder Vermieter als Betreiber. Er muss eine polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung durchmachen und außerdem in Kauf nehmen, dass die Wohnung polizeilich besonders überwacht wird. Dafür hat er den Frauen in seiner Wohnung gegenüber aber auch Kontrollrechte und darf zum Beispiel ihre persönlichen Daten aufzeichnen und ihre Anmeldungen überprüfen. Und während überall woanders der Trend zu Unisex-Toiletten geht, hat das Bordell zwei verschiedene Toiletten für Männer und Frauen zur Verfügung zu stellen.
Das sind nur Beispiele, es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Auflagen (mehr dazu hier). „80 Prozent der Wohnungsbordelle werden deswegen schließen müssen. Das wird dazu führen, dass sehr viele gute Arbeitsplätze wegfallen. Wo sollen wir dann noch hin zum Arbeiten? Übrigbleiben werden die großen Bordelle in Gewerbegebieten“, sagt Johanna Weber. „Für uns ist klar, da steckt eine Absicht dahinter. Man will die Bordelle dezimieren. Das heißt, es wird eine Verschiebung geben zu großen Immobilien, zu großen Laufhäusern mit Investoren dahinter“, glaubt auch Simone Wiegratz.
Uff. Gibt es denn gar nichts Gutes an dem Gesetz?
Doch. Immerhin ist es ein Versuch, Rechtssicherheit herzustellen. Und die Polizei freut sich über die Anmeldepflicht, weil sie auf diese Weise ein klareres Bild davon bekommen kann, wo Prostituierte arbeiten. Wenn eine Prostituierte sich anmeldet, landen die Daten aber nicht automatisch bei der Polizei und es gibt auch keine Bundesdatei. Auf Nachfrage bekommt die Polizei, wenn es einen gegebenen Anlass gibt, eine anonymisierte Liste oder die Info, welche Bezirke die meisten Anmeldungen haben.
Ach, und: Vielleicht nimmt der Staat demnächst auch endlich ordentlich Steuern aus dem Sexgewerbe ein. Das Statistische Bundesamt schätzt dessen jährlichem Umsatz im Jahr auf 14 bis 15 Milliarden Euro. Wie viel den Prostituierten und Bordellbesitzern an Gewinn bleibt, nachdem sie laufende Kosten wie Miete, Versicherung und Werbung bezahlt haben, ist unbekannt.
Klar ist nur, dass auch Prostitution mehrwertsteuerpflichtig ist und Bordelle Gewerbesteuer zahlen müssen. Und dass es bisher ziemlich leicht war, diese Steuern zu hinterziehen, wie der Bundesrechnungshof 2014 moniert hat. Laut dem neuen Gesetz müssen Bordellbetreiber alle Vereinbarungen mit Sexarbeiterinnen schriftlich treffen und Quittungen über alle Zahlungen ausstellen. Außerdem müssen sie genau Buch führen, wer zu welchen Zeiten arbeitet und was dabei verdient. Gut möglich also, dass sich doch jemand über das ProstSchG freut: die Steuerbehörden.
Fünf Gründe, warum das Prostituiertenschutzgesetz am Leben vorbei geht:
- Der “Huren-Pass” untergräbt die Anonymität der Frauen und setzt sie sozialen Risiken aus.
- Die Frauen, die den Schutz am meisten brauchen, werden sich nicht anmelden, weil sie schnell von einer Stadt zur anderen geschoben werden. Anmelden werden sich vor allem die Frauen, die ihre Arbeit freiwillig machen.
- Die Polizei kann unangemeldete Prostituierte auf dem Straßenstrich nur zufällig finden und sie selbst dann nur verwarnen und Bußgelder verteilen.
- Kleine Bordelle mit selbstorganisierten Prostituierten werden verdrängt, große Bordelle bleiben.
- Zwangsprostituierte werden sich in Gesundheitsberatungen realistischerweise kaum offenbaren – das braucht mehr Zeit und Vertrauen.
Christian Gesellmann hat beim Erarbeiten des Textes geholfen; Vera Fröhlich hat ihn gegengelesen; Martin Gommel hat das Foto ausgewählt: iStock / stejo