Warum tausende Onlineshops in deinem Namen abgemahnt werden
Geld und Wirtschaft

Warum tausende Onlineshops in deinem Namen abgemahnt werden

Das Internet, in dem ich aufgewachsen bin, ist nicht mehr. Vom rechtlosen Wilden Westen hat es sich zu einem überregulierten Geschäftsfeld gewandelt. Wer heute gründet, muss sich mit unüberblickbar vielen Gesetzen auseinandersetzen. Sonst kommt schnell die Abmahnung.

Profilbild von Dominik Ritter-Wurnig

Angefangen hat alles wie immer: mit der Liebe. Die Frau ist längst verflossen, doch sie hat bei Thomas Schmidt die Liebe zum Wermut zurückgelassen. Der als Billigfusel verschriene, mit Kräutern versetzte Wein ist in Deutschland heute kaum mehr erhältlich. Doch in Spanien, Frankreich und Italien versetzen Top-Winzer edle Weine mit Wermutkraut und machen daraus noch besseren Wermut. Kurzerhand beschloss Schmidt, gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder Peter, Wermut selbst zu importieren und in Deutschland zu vertreiben.

Wie es für Kinder des Internets üblich ist, dachten sie dabei nicht an einen Laden. Ein Onlineshop sollte es sein, mit dem sie 500 Millionen potenzielle Kunden in der Europäischen Union erreichen könnten. Nebenher begannen sie, die ersten Flaschen Wermut auf zwei Berliner Wochenmärkten zu verkaufen. Nach einigen Wochen Arbeit war der simple Online-Shop Alles wird Wermut mit Hilfe der amerikanischen Software Squarespace am Start. Die ersten Bestellungen trudelten ein, die Schmidts verschickten Wermut in ganz Deutschland. „Wir haben da nicht viel nachgedacht, sondern einfach mal losgelegt“, sagt Thomas Schmidt. Doch dann kam die E-Mail mit der Abmahnung. Ihnen wurde „unlauterer Wettbewerb“ vorgeworfen.

Die Unternehmer aus dem Silicon Valley wirken als Versprechen: Mit der richtigen Idee und wenig Aufwand kann man im Internet hunderte Millionen Menschen zu Kunden machen. Doch nachdem es im Internet jahrelang wie im rechtsfreien Wilden Westen zuging, ist es heute für einen Gründer ohne Rechtsberatung kaum mehr möglich, nicht irgendein Gesetz zu brechen.

Niemand weiß genau, wie viel tausende Abmahnungen von Verbraucherverbänden und Anwaltskanzleien wegen Verstößen gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs verschickt werden. Laut einer Befragung des Handelsverbands HDE von 2011 (neuere Zahlen gibt es nicht) hatten innerhalb von zwölf Monaten fast sieben Prozent der Einzelhändler wegen Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung bekommen. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer im Internet noch viel höher ist.

Die Grenzen sind fließend, und wer regelmäßig über Onlineplattformen Kleidung oder selbstgemachte Marmeladen verkauft, kann zum Ziel einer Abmahnung werden. Nicht nur Start-ups fühlen sich immer häufiger von Widerrufsbelehrung, Allergenverordnung, Impressumspflicht, Button-Lösung und Cookie-Hinweis gegängelt. Denn im Internet lassen sich solche Fehler und Verstöße sehr leicht aufspüren - angeblich auch gezielt mit eigener Software.

Naiv bis zum Brief

Ende September hat der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. die Brüder Schmidt und ihren „Alles wird Wermut“-Shop abgemahnt, 243,95 Euro Kostenerstattung beansprucht und ihnen zehn Tage eingeräumt, ihr rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Der Vorwurf: Sie verkauften Wermut ohne auf enthaltene Allergene hinzuweisen, bei der Preisangabe fehle der Hinweis auf die Umsatzsteuer und die Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers fehle ebenfalls. Sollten sie sich nicht an die unterschriebene Unterlassungserklärung halten, drohe eine fette Vertragsstrafe.

Ein Onlineshop ist tausend Mal komplizierter als ein Marktstand

Ein Onlineshop ist tausend Mal komplizierter als ein Marktstand Foto: alleswird.de

Alles Kleinigkeiten, eigentlich, aber eben auch alles astreine Rechtsverstöße, die anerkannte Verbrauchervereine abmahnen dürfen. Sich juristisch gegen diese Abmahnung zu wehren, damit hätten die Brüder kaum Chancen gehabt. „Es sind natürlich berechtigte Punkte, aber ich würde mir da ein Warnsystem wünschen, ohne dass gleich mit finanziellem Schaden gedroht wird“, sagt Peter Schmidt.

In Deutschland wird die Einhaltung des lauteren Wettbewerbs nicht durch eine staatliche Behörde kontrolliert, sondern ist dem Zivilrecht überlassen. Konkurrenten oder Verbraucherverbände gehen juristisch vor, wenn ein Unternehmen auf unfaire Methoden setzt. „Der Markt ist riesig, und da ist es effektiv, wenn die Marktteilnehmer die Einhaltung der Regeln selbst überwachen“, sagt Christian Kramarz, der Rechtsanwalt der Brüder Schmidt.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein solcher vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherverein, der Firmen für Rechtsverstöße abmahnen darf. Eine Internetrecherche zeigt, dass der Verein kein unbekannter ist. Zig Male taucht der Name als Abmahner auf. Leider hat der Verein nicht auf meine Presseanfrage geantwortet.

Für die Schmidts war die zehntägige Frist zu kurz, um im Webshop alle beanstandeten Mängel zu reparieren. Nach Prüfung des Rechtsanwalts war klar, dass ihnen sogar noch weitere Abmahnungen drohten, da auf ihrem Bestellbutton „Checkout“ statt „Zahlungspflichtig bestellen“ stand und sie den Literpreis des Wermuts nicht ausgewiesen hatten. Doch der große amerikanische Webshop-Anbieter, mit dem sie ihren Online-Shop gebaut hatten, bietet keine rechtskonforme Lösung für Deutschland an. „Ich bin da relativ naiv reingelaufen. Ich bin davon ausgegangen, dass Squarespace dann auch rechtlich passt“, sagt Thomas Schmidt.

Die Folge: Die Schmidts mussten den „Alles wird Wermut“-Shop offline nehmen und nochmals neu starten. Ein neuer Onlineladen muss komplett aufgebaut werden, diesmal anwaltsgeprüft und abmahnsicher dank einer speziellen Versicherung. Nachdem über drei Monate vergangen sind, wollen sie Anfang Februar endlich so weit sein für ihren zweiten Launch.

Reguliertes Internet

Für den Branchenverband Bitkom ist der eCommerce-Bereich – wenig überraschend – zu stark reguliert. „Die vielen Abmahnungen sind ein großes Problem für die Branche – für kleine, mittlere und auch große Unternehmen“, sagt Marie-Teresa Weber, die im Branchenverband der Digitalindustrie Bitkom zuständig ist für Verbraucherrecht. Dem Verbraucherschutz sei nicht mehr gedient, wenn Informationspflichten immer detaillierter werden. „Am Ende hat man dann eine Erklärung über fünf Seiten, die niemand versteht. Das geschieht nicht aus bösem Willen der Unternehmer, sondern um rechtssicher zu handeln“, sagt Weber. „Aber, wenn man ehrlich ist, liest das keiner.“ Sie stellt die Frage, ob Verbrauchern tatsächlich geholfen sei, wenn man ihnen immer mehr Informationen gebe. Dies könne überfordernd wirken. „Im Laden müssen auch nicht überall Informationen angeschlagen sein“, sagt Weber.

Die Bestimmungen für Datenschutzerklärungen, AGBs oder Widerrufsbelehrungen werden immer umfangreicher. Ein Unternehmensgründer kann das ohne professionelle Hilfe kaum mehr manövrieren. Auch Rechtsanwalt Alexander Wagner, der selbst Klienten bei Abmahnungen vertritt, empfindet die Regeln als zu umfassend. „Der eCommerce-Bereich ist definitiv überreguliert“, sagt Wagner, von der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Hild & Kollegen. „Das geht soweit, dass sogar die Bestell-Buttons richtig benannt werden müssen.“

Allerdings räumt Rechtsanwalt Wagner ein, dass im Internet auch unredliche Unternehmer unterwegs sind. „Im Onlinehandel wird oft versucht, Umsatz zu generieren, in dem der Verbraucher getäuscht wird – ich denke da an die Abofallen“, sagt Wagner. Der Gesetzgeber schaffe viele Bestimmungen auch erst als Reaktion auf zweifelhafte Geschäftspraktiken.

Doch wie so oft, trifft es die Kleinen und Jungen am härtesten. Große Firmen können sich auch mal mit ihrer Rechtsabteilung gegen eine Abmahnung wehren. Die wirklichen Abzocker sind hingegen oft im Ausland und sowieso nicht greifbar. Stattdessen haben dann Jungunternehmer wie die Schmidts dank einer Abmahnung mit einem dreimonatigen Verdienstausfall und Mehrkosten zu kämpfen.

Abmahnindustrie

Bei Anwälten, die wegen Streaming und Filesharing massenhaft Abmahnungsbriefe verschicken, wird oft von einer Abmahnindustrie gesprochen. Gibt es diese Abmahnindustrie auch bei eCommerce-Unternehmern?

Nein, sagen die drei Anwaltskanzleien und die Verbraucherzentrale, die ich dazu befragt habe. Weber vom Bitkom differenziert: „Die Verbraucherzentralen machen hier grundsätzlich gute Arbeit. Aber Abmahnvereine oder Kanzleien, die sich ein Geschäftsmodell daraus machen, im Internet herum zu surfen, um Fehler zu finden, sind ein großes Ärgernis. Diese Abmahnungen sind nicht im Interesse der Verbraucher.“

Sören Siebert, der das wahrscheinlich größte Portal zu Internetrecht, e-recht.24 betreibt, entgegnet, dass die Anwälte eigentlich immer nur im Auftrag tätig werden. Aber es gibt auch schwarze Schafe. „Die glauben, wenn sie schnell einen Shop aufsetzen, können sie mit der Abmahnung von 200 anderen Shops schnell reich werden. Das ging bisher aber sowohl für die Abmahner als auch für die beteiligten Anwälte meist nach hinten los“, sagt Siebert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt pro Jahr 200 bis 300 Fälle ab. „Wir verfolgen damit keine Einkommensziele. Uns geht es einzig und alleine darum, Verbraucherrechte durchzusetzen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsexperte des vzbv. „Das unterscheidet uns von unseriösen Geschäftsmodellen einzelner Anwaltskanzleien, die massenhaft irgendwelche Verstöße abmahnen.“

Manche Regeln für Internetunternehmer erinnern an Schildbürgerstreiche. So musste ab 9. Januar 2016 auf die Schlichtungsstelle der EU verlinkt werden, die es zu dem Zeitpunkt aber noch gar nicht gab.

Auch kommt es vor, dass Abmahnungen genutzt werden, um Konkurrenten ein Bein zu stellen. „Die Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb werden auch im Kampf gegen Mitbewerber eingesetzt“, sagt Wagner. So könnte auch ich als freier Journalist mich bei Homepages von Kollegen auf die Suche nach fehlenden Impressen machen, um ihnen dann mit einer Abmahnung zu schaden. (Übrigens habe ich extra für diesen Artikel mein Impressum kontrolliert und aktualisiert. Ich hoffe, auf www.dominikwurnig.com ist alles rechtskonform.)

Fakt ist, dass Rechts- und Abmahnsicherheit ein wachsendes Geschäftsfeld sind. Dienstleister bieten beispielsweise kostenpflichtige AGB-Abonnements an, so dass AGBs auch bei Gesetzesänderungen rechtskonform bleiben.

Auch die Brüder Schmidt haben inzwischen einwandfreie und anwaltlich geprüfte Datenschutzerklärungen, AGBs und Widerrufsbelehrungen. „Unser Eindruck war, dass sich hier zwei hochspezialisierte Industrien entwickelt haben. Man nur die Wahl hat a) dem Anwalt und der Abmahnversicherung das Geld vorab zu geben oder b) zu zahlen, wenn einen die Abmahner dranbekommen. Irgendeinen Tod muss man da sterben. Und wenn das Geld und die Zeit knapp ist riskiert man eben etwas“, sagt Peter Schmidt.

Doch insgesamt wollen weder Bitkom, die Verbraucherzentralen noch die Internetrechtsanwälte das Abmahnsystem groß verändern. „Ich halte das deutsche Modell für äußerst erfolgreich“, sagt Dünkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Sorge vor einer bürokratischen, langsam arbeitenden Behörde ist groß. Außerdem hat sich die deutsche Politik beim Internet noch nie mit Ruhm bekleckert. “Ich will nicht sagen, dass Beamte und Politiker in Deutschland generell wenig Ahnung von aktuellen Entwicklungen im Internet haben. Aber so richtig ernst wird das Thema von der Politik ja auch im Jahr 2017 nicht genommen”, sagt Siebert, der selbst Internetunternehmer ist.

Zweiter Launch

Anfang Februar soll der rechtskonforme, neu gestaltete Wermut-Shop zum zweiten Mal launchen. Die Schmidts haben viel gelernt. „Es war eine Mischung aus Unwissenheit, Dummheit und Anfängerfehler“, sagt Peter Schmidt. Die Liebe zum Wermut ist aber noch ungebrochen.


Redaktion: Theresa Bäuerlein; Produktion: Vera Fröhlich; Fotoredaktion: Martin Gommel