Schon wieder eine Brandstiftung, schon wieder traf es ein Haus für Geflüchtete. Aber anders als in den vielen anderen Fällen hielten sich am vergangenen Wochenende in Altena Menschen in dem Gebäude auf, als das Feuer ausbrach. Die Brandstifter sollen laut Polizei zwei Männer gewesen sein, einer von ihnen ein Feuerwehrmann, die genau wussten, was sie taten. Sie sollen den Brandmelder ausgeschalten haben, bevor sie das Feuer auf dem Dachboden legten. Glücklicherweise wurde bei dem Schwelbrand niemand verletzt. Nachdem die Polizei die Männer gefasst hatte, begründeten sie die Tat mir ihrer „Angst vor Flüchtlingen“.
Die Meldung von dieser Brandstiftung machte bundesweit Schlagzeilen – wegen der Reaktion des zuständigen Staatsanwaltes Bernd Maaß aus Hagen. Der schloss einen rechtsradikalen Hintergrund aus. Die Westfalenpost zitierte ihn so: „Hintergrund ist eine persönliche Überzeugung, keine politische.“
Viele Menschen sind empört, Politiker kritisieren die Einlassung des Staatsanwalts mit deutlichen Worten. Der meldete sich nochmal zu Wort und erläuterte seine Einschätzung anderen Medien mit einem interessanten Einwurf: „Eine rechtsradikale Einstellung besteht aus mehr als Fremdenhass.“
„Natürliche haben diese Täter eine fremdenfeindliche Gesinnung?“
Könnte es sein, dass hier schlicht zwei unterschiedliche Definitionen von „rechtsradikal“ aufeinandergeprallt sind? Eine landläufige und eine kriminalistische? Ein Anruf beim Staatsanwalt Bernd Maaß.
„Lassen Sie mich zunächst etwas klarstellen: Natürlich haben diese Täter eine fremdenfeindliche Gesinnung. Was sollte es sonst sein? Das ist auch rechtes Gedankengut, völlig klar.“ Das werde man auch beim Strafmaß berücksichtigen müssen, sagt der Staatsanwalt.
Aber?
Aber ein „rechtsradikaler Hintergrund“ sehe anders aus, sagt Maaß. „Der Unterschied ist der, ob jemand bekannt dafür ist, organisiert und in der Szene aktiv zu sein. Das wäre noch eine Spur gefährlicher, dann könnte es System haben.“ Das sei bei diesen Männern aber nicht der Fall. Sie hätten keine rechtsradikale Vergangenheit.
Man muss dazu wissen: Die Aufgabe von Staatsanwälten ist es, Verbrechen zu verfolgen. Sie verstehen sich explizit auch als Ermittler und schauen deswegen mit einem Blick auf die Welt, der vom deutschen Strafgesetzbuch geprägt ist. Wo andere Menschen einen Einbruch sehen, sehen sie „einen besonders schweren Fall des Diebstahls“ (§243 StGb). Wo der Volksmund von Fahrerflucht spricht, konstatieren Staatsanwälte „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§142 StGb). Wären die beiden Tatverdächtigen bekannte Neo-Nazis gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft prüfen müssen, ob weitere Taten dieser Art geplant sind.
„Hintergrund“ versus „Tat“ - akuter Haarspalterei-Verdacht
Allerdings würde die Mehrheit der Bevölkerung zustimmen, dass Gewalt gegen Fremde „rechts“ und Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft „radikal“ beziehungsweise „extrem“ ist. Deswegen ist es der Öffentlichkeit so wichtig, die Altenaer Tat als rechtsextrem oder rechtsradikal zu bezeichnen. Aber die Tatverdächtigen haben nach derzeitigem Kenntnisstand eben auch keinen „rechtsradikalen Hintergrund“ (was für die Ermittler wichtig ist). Diese Unterscheidung steht unter akutem Haarspalterei-Verdacht, kann aber nützlich sein. Denn mit ihr wird die einzelne, isolierte Tat vom Netzwerk abgegrenzt, das darauf angelegt ist, mehrere solche Taten zu verüben.
Oder um es mit einem Beispiel aus einem völlig anderen Feld zu erklären: Wenn jemand im Stadion aufspringt, um bei einem Tor zu jubeln, ist das eine Handlung, die typisch für einen Fan ist. Wenn das aber sein erster Stadionbesuch seit Jahrzehnten ist, er sich sonst auch nicht für den Sport interessiert und eigentlich nur aus Höflichkeit jubelt, ist er definitiv kein Teil der Fanszene.
Staatsanwalt Maaß gibt heute zu: „Ich habe vielleicht eine etwas unglückliche Formulierung gewählt.“
Allerdings wird dem Staatsanwalt auch vorgeworfen, zu lasch mit den Tätern umzugehen. Während sie bei anderen, ähnlich gelagerten Fällen in U-Haft sitzen und wegen „versuchten Mordes“ (§23, §211 StGb) ermittelt wird, sind die beiden Männer aus Altena auf freiem Fuß. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf „vorsätzliche Brandstiftung“ (§306 StGb).
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Aufmacher-Foto: „NPD Demo, Duisburg“ von xtranews.de - originally posted to Flickr as IMG_3845.jpg. Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons.