Smartphones sind meistens sehr praktisch: Fotos, Kontakt zu den Liebsten, eine Karte von der Umgebung – alles mit einem Handgriff. Smartphones können aber auch sehr unpraktisch sein. Zum Beispiel, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglichst viel über dich herausfinden möchte, um über deinen Asylantrag zu entscheiden.
Einfach mal schnell die Handydaten einlesen lassen, um zu beweisen, dass man die Wahrheit sagt? Was klingt wie der Inhalt eines dystopischen Spielfilms aus den frühen 2000ern, ist für viele Geflüchtete seit zwei Jahren Wirklichkeit. Wer dem Amt keine Ausweisdokumente vorlegen kann, muss seine Daten abgeben.
Das BAMF möchte damit ein „hochwertiges und sicheres Asylverfahren“ gewährleisten, wie ein Sprecher sagt. Aber Datenschützer:innen finden: Das Verfahren kostet viel zu viel, greift stark in die Privatsphäre ein und ist noch dazu nutzlos. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, ein Bürgerrechtsverein, zieht gegen die Datenauswertung vor Gericht. Zu teuer, grundrechteverletzend, unnütz: Was ist an diesen Argumenten dran?
Die Kosten: Vor allem das Anschaffen der Geräte war teuer
Wer einen Asylantrag stellt, muss Angaben über seine Herkunft machen. Im Idealfall können Geflüchtete einen Pass oder einen anderen Ausweis vorzeigen, der ihre Staatsangehörigkeit belegt. Doch weniger als die Hälfte der Aslysuchenden haben laut einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte die nötigen Ausweisdokumente, die Zahlen variieren von Land zu Land. Geflüchtete aus Somalia können zum Beispiel fast nie einen Pass vorlegen. Das BAMF steht vor dem Problem: Wie lassen sich die Angaben der Geflüchteten über ihre Identität überprüfen?
Im Juli 2017 verabschiedete die Regierungskoalition ein Gesetz: Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ machte es dem BAMF möglich, Handydaten von Aslysuchenden einzulesen und auszuwerten. 2017 schaffte das Bundesamt deshalb neue Technik an: Computer und Software, um die Handys und Tablets auszulesen und zu analysieren. Es gab Schulungen für BAMF-Angestellte. Lizenzen, Ausbau und Support mussten bezahlt werden. Insgesamt kostete das alles über 11 Millionen Euro.
Die Kosten könnte man dadurch rechtfertigen, dass an anderer Stelle Kosten gespart werden. Wenn die Datenauswertung gute Ergebnisse bringt, bräuchte man zum Beispiel weniger Dolmetscher:innen, die Dialekte im Arabischen unterscheiden können. Nur: Die Ergebnisse sind zu wenig aussagekräftig, um wirklich auf die Dolmetscher:innen verzichten zu können. Dazu später mehr.
Der Eingriff: Die Datenauswertung verletzt das Computergrundrecht der Asylsuchenden
Wie läuft so eine Handydatenauswertung technisch überhaupt ab? Haben Asylsuchende keinen Pass, kann ihr Handy oder Tablet eingelesen werden. Die Daten werden auf einem Server des BAMF gespeichert und ein Computer fertigt einen Bericht über die Daten an. Der Bericht darf nur verwendet werden, wenn ein:e Jurist:in des BAMF das bewilligt hat. Eigenen Angaben zufolge löscht das BAMF die Daten wieder, sobald darüber entschieden ist, ob sie verwendet werden.
Und welche Daten werden ausgewertet? Es sind sogenannte Metadaten: Die Ländervorwahlen der Kontakte im Adressbuch; die Dauer, Ländervorwahl und Sprache von Anrufen; die Sprache und Ländervorwahl von SMS; die Länderendungen aufgerufener Webseiten; Logins bei Apps und die Geodaten von Fotos oder Apps. Es werde nur auf Metadaten und nicht auf Inhalte zugegriffen, sagt BAMF-Sprecher Christoph Dieter. Ausgewertet wird, an welchem Ort ein Foto aufgenommen wurde oder in welcher Sprache eine Textnachricht verfasst wurde – aber nicht das Foto oder die Textnachricht selbst.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren werde „in der Regel“ auf die Datenauslese verzichtet, sagt Dieter. „In der Regel“ heißt: Bei Minderjährigen, die gemeinsam mit ihrer Familie nach Deutschland kommen. Bei allein eingereisten Asylsuchenden gilt die Altersregel nicht.
Allein mit den Geodaten können Bewegungsprofile erstellt werden: Die Fluchtroute, aber auch, wo man sich in den letzten Tagen aufgehalten hat. „Mit dem systematischen Auslesen der Handydaten schafft der Gesetzentwurf den ‚gläsernen Flüchtling‘“, kritisierte Pro Asyl, bevor das Gesetz 2017 eingeführt wurde. Das sei ein „Ausspähen, das verfassungswidrig ist“.
Der Nutzen: In den meisten Fällen bringt die Datenauswertung kein brauchbares Ergebnis
Während meiner Recherche habe ich auch mit einigen Menschen gesprochen, die mit Asylsuchenden zusammenarbeiten. Die meisten von ihnen haben nur müde abgewinkt, als sie hörten, dass ich mich mit der Handydatenauswertung beschäftige. In den vielen Fällen werden die Daten zwar eingelesen, aber dann doch nicht ausgewertet.
In Zahlen sieht das so aus: 2019 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Asylanträge von insgesamt 183.954 Personen entschieden. Bis Ende November wurden 9.528 Handys und Tablets ausgelesen und gespeichert. Für 4.323 Geräte wurde eine Auswertung beantragt und in 3.267 Fällen freigegeben.
BAMF-Pressesprecher Dieter sagt, dass von Januar bis Ende November 2019 etwa drei Viertel der Datenträger technisch ausgelesen werden konnten. Ein Viertel der Geräte, die untersucht werden sollen, fällt also schon deshalb heraus, weil sie nicht einlesbar sind. Übrig bleiben die knapp 10.000 Datenträger, deren Daten gespeichert wurden. Davon brachten nur etwa 42 Prozent auch ein brauchbares Ergebnis – bei allen anderen gab es keine verwertbaren Erkenntnisse. Bleiben also noch etwa 4.000 Fälle, in denen Daten überhaupt für die Auswertung verwendet werden konnten.
Nur in zwei Prozent der Fälle hat die Datenauswertung die angegebene Identität der Asylsuchenden widerlegt. Das sind ungefähr 65 Fälle. BAMF-Sprecher Dieter sagt dazu, dass es auch als Erfolg gewertet wird, wenn eine Identität durch die Datenauswertung bestätigt wird. Aber die Frage bleibt, ob das nicht auch auf einem anderen Weg passieren könnte.
Die Handyauswertung „lässt sich leicht umgehen, versagt technisch häufig und ist in den überwiegenden Fällen unbrauchbar“, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrer Studie. Warum gibt es so wenig brauchbare Ergebnisse? Wer ein relativ neues Smartphone hat, von dem können nur wenig Daten eingelesen werden. Zum Teil teilen sich Geflüchtete auch ein Handy, sodass sich sehr unterschiedliche Daten auf dem Gerät befinden. Die Kontakte der Asylsuchenden sind vielleicht selbst auf der Flucht und haben deshalb sehr unterschiedliche Ländervorwahlen. Und gerade bei geschriebenem Arabisch fällt die Dialekterkennung oft schwer, weil es viele unterschiedliche Schreibweisen und Abkürzungen gibt.
Am Ende hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 11 Millionen Euro ausgegeben, sehr sensible Daten von mehreren Tausend Menschen erfasst – und muss doch weiter Dolmetscher:innen und Expert:innen beschäftigen wie bisher.
Redaktion: Philipp Daum; Schlussredaktion: Vera Fröhlich; Bildredaktion: Martin Gommel.