Was rechte Einwanderungspolitik bedeutet, spüre ich gerade am eigenen Leib – in Dänemark

© Thomas Borchert / privat

Flucht und Grenzen

Was rechte Einwanderungspolitik bedeutet, spüre ich gerade am eigenen Leib – in Dänemark

Ich lebe seit mehr als dreißig Jahren als deutscher Journalist in Kopenhagen und habe mich am 30. Dezember 2018 um die dänische Staatsbürgerschaft beworben. Ein Glücksspiel mit irrsinnigen Regeln hat begonnen.

Profilbild von Ein Erfahrungsbericht von Thomas Borchert, Kopenhagen

Nach 36 Jahren als Zuwanderer im freundlichen Dänemark habe ich beim Ausfüllen des Antrags auf die (doppelte) Staatsbürgerschaft erst mal nach Luft geschnappt. Ich will vollwertiger Bürger werden und muss nun schmuddelige, alte Terminkalender, Fotosammlungen und längst stillgelegte Harddisks auf der Jagd nach Ferien- und Ausflugsdaten durchkämmen.

Das Einbürgerungsamt will allen Ernstes wissen, wie lange und warum ich an einem Samstag im Dezember 2007 oder 2008 über die Öresundbrücke von Kopenhagen in die 20 Kilometer entfernte Nachbarstadt Malmö nach Schweden „ausgereist“ bin. Ohne diese Angabe kann es das Stimmrecht in der zweiten Heimat nicht geben.
 
Als Auslandskorrespondent in Kopenhagen habe ich die letzten 20 Jahre den hier fast endlosen Siegeszug der Rechtspopulisten bis hin zur Herrschaft über die Ausländerpolitik einschließlich Einbürgerung beschrieben. Sie verkünden die immer niedrigere Zahl neuer Staatsbürgerschaften als Erfolg. Meine und viele andere Geschichten zeigen: Einbürgerung in Dänemark ist heute ein Glücksspiel geworden, die Regeln werden weiter verschärft, und es kommt immer wieder zu höchst seltsamen Abweisungen.

Die Anforderungen, um dänischer Bürger zu werden, sind absurd

Wie die des Briten Dennis Speaker: Nach 47 Jahren ohne Unterbrechung als Tierarzt in Dänemark ist sein Antrag auf die hiesige Staatsbürgerschaft wegen „nicht ausreichend nachgewiesener Sprachkenntnisse“ abgelehnt.
 
Soll man lachen, weinen oder in Wut ausbrechen?
 
Vor meinem Antragsformular habe ich alles durchprobiert bei der Anforderung, „alle (dick herausgehoben) Auslandsaufenthalte der letzten 12 Jahre, inklusive Wochenendausflüge“ aufzulisten, mit genauer Dauer und Zweck. Am Telefon bestätigte mir die Hotline vom Einbürgerungsamt, dass ich auf jeden Fall auch die Fahrten über die Öresundbrücke nach Malmö anzugeben habe: „So gut du es eben kannst.“
 
Ich erinnere mich schwach, dass da 2007 oder 2008 was war mit Weihnachtseinkäufen und meiner Mutter Malmö zeigen. Ein wahrer Schatz bei den Nachforschungen waren Quittungen von Ostsee-Autofähren nach Deutschland. Das Personal vom Altersheim meiner Mutter in Hannover half mit den Übernachtungsdaten (auch die musste ich angeben), so etwa alle sieben bis acht Wochen im Schnitt. Eigentlich zu wenig, wenn man es recht bedenkt.

Die Sache fühlte sich an, als sei man in einem absurden Sketch von Monty Python gelandet, den im stark englischsprachig orientierten Dänemark alle kennen und lieben: Ein Mann antwortet auf ihm seltsam erscheinenden Fragen seiner Frau mürrisch: „Ich hab jetzt nicht die Spanische Inquisition erwartet.“ Und zack, geht die Tür auf, drei feuerrot gekleidete Kardinäle aus längst vergangener Zeit stürmen herein. Der erste ruft mit scharfer Stimme: „Niemand erwartet die Spanische Inquisition!“ und droht mit Höllenstrafen.

Meine erste Prüfung erklärte man für ungültig, weil sie zu einfach gewesen sei

Als unfreiwilliger Archäologe in meiner Vergangenheit kam ich mir nicht nur ein bisschen lächerlich vor, war dann aber auch ein bisschen stolz auf die Liste mit 132 Auslandsaufenthalten. Bis sich herausstellte, dass die Summe in Tagen über die letzten neun Jahre nicht die Dauer eines Jahres übersteigen durfte.
 
Das setzt nun die Alarmglocken bei mir in Gang. Wir haben auch eine Zweitwohnung in Berlin, also südlich der Grenze. Nach Norden, in umgekehrter Richtung bin ich als Skandinavien-Korrespondent zu Arbeitszwecken viel in Schweden, Norwegen, Finnland und Island herumgereist. Wie das eben so ist im modernen Arbeitsleben.
 
Mein Horizont ist durch diese Reisen größer geworden und meine Begeisterung für den Norden auch. Nun aber fielen sie schwer wie Blei ins Gewicht, dass ich mich in den letzten neun Jahren mehr als zwölf Monate außerhalb von Dänemark aufgehalten habe. Für so einen kann es kein dänisches Stimmrecht geben.

All das hatte ich wahrlich nicht erwartet, als ich mich nach Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft 2015 für die Staatsbürgerschaftsprüfung anmeldete. Ich bestand ohne Probleme. Als ich mit dem Antragsprozess weitermachen wollte, hatte das Folketing, Dänemarks Parlament, diesen Test mit 30 Fragen rückwirkend für ungültig erklärt. Er sei zu leicht gewesen.
 
Dass bei der nun folgenden, viel schwereren Prüfung mit 40 Fragen die Durchfallquote in die Höhe schoss, wertete die Regierung als Erfolg. Jetzt hatte man zum Beispiel die Lebensjahre des dänischen Komponisten Carl Nielsen korrekt anzugeben: „1865-1931, 1870-1940 eller 1892-1965?“
 
Ich habe auch im zweiten Anlauf bestanden, allerdings mit mehr Schweiß auf der Stirn. Und mit dem Begriff Apartheid im Hinterkopf, weil der Test eindeutig darauf ausgerichtet war, alle die auszusortieren, die kein Top-Schultraining im Gepäck haben. Allerdings gibt es auch für uns mit dem Uni-Diplom keinen Grund zu voreiliger Freude. Denn wenn wir als Ausländer mit „kriminellen Vorkommnissen“ abgestempelt werden, hilft auch der bestandene Einbürgerungstest nicht weiter.

Kriminell kann auch sein, wer seine Straße säubern will

Die untere Grenze, ab der der Staat uns als Kriminelle abweist, liegt bei einem Bußgeld ab 3.000 Kronen (ca. 400 Euro) für zu schnelles Fahren oder sonstige Fehltritte im Vorleben. Der Kandidat Nasim Mashir disqualifizierte sich 2014, als er mit einem Unkrautbrenner vor seinem Haus hantierte und versehentlich die Ligusterhecke in Brand setzte. Es gab keinen Schaden. Trotzdem führte das Bußgeld der Polizei für Verletzung der gesetzlichen Ordnungsregeln zur Abweisung seines Antrags auf die Staatsbürgerschaft.

Nach den Einbürgerungsregeln kamen nun mehrere Jahre „Quarantäne“ – also Wartezeit – auf ihn zu, ehe ein kompletter Neustart des Einbürgerungsantrags möglich war. Und das, obwohl es an sich für eine vorbildliche Übernahme „dänischer Werte“ sprechen sollte, dass er 13 Jahre nach der Flucht vor den afghanischen Taliban ein Haus in der jütländischen Ortschaft Rask Mølle sein Eigen nennen konnte.
 
Der dänische Staat will uns auch dann nicht, wenn wir ein Gesetz irgendwo sonst auf der Welt gebrochen haben. Im Antragsformular findet sich unter „Kriminelle Vorkommnisse im Ausland“: „Dazu gehören auch Strafen auf Bewährung, Bußgelder und Verwarnungen für Vorkommnisse, die du verursacht hast, deren du aber noch nicht verdächtigt oder für die du nicht angeklagt oder bestraft worden bist.“
 
Das umfasst also auch Bagatellen und Fehltritte, die von keiner Behörde jemals entdeckt wurden, egal wie lange der Fall zurückliegt. In der juristischen Fachsprache wird das Zwang zur „Selbstinkriminierung“, also Selbstanklage, genannt, die ansonsten im dänischen Strafrecht verboten ist. 

Kostet mich eine Begegnung mit einer netten Dänin die Staatsbürgerschaft?

Eine britische Antragstellerin, seit 1972 in Dänemark, fragte beim Einbürgerungsamt, ob sie auch eine zweistündige Festnahme 1962 im Gefolge zivilen Ungehorsams bei einer Demonstration angeben soll. „Absolut“ lautete die Antwort.

Ein paar Monate später bekam sie eine Aufforderung, zusätzliche Informationen zu liefern, zum Beispiel, ob es ein Bußgeld oder sonstiges Nachspiel gegeben habe. Das verneinte sie bestimmt, konnte sich aber nach 55 Jahren nicht an alle Details erinnern. Sie schlug selbst Kontaktaufnahme mit der britischen Polizei vor. Die hatte nicht die geringste Information, die Antragstellerin bekam den dänischen Pass.
 
Ein US-Bürger führte in seinem Antrag ein ebenso selbstinkriminierendes wie unschuldiges Geständnis an: Er habe 1998 in Schweden ein Bußgeld über 800 Kronen (80 Euro), den Minimalbetrag, für zu schnelles Fahren bekommen. Das Einbürgerungsamt verlangte einen behördlichen Beweis. Die schwedische Polizei schrieb zurück, dass nach fünf Jahren derlei Daten zu löschen seien. Das dänische Amt meinte, ohne den behördlichen Beweis müsse der Einbürgerungsausschuss im Parlament entscheiden. Dieser wies den Antrag zunächst ab. Glücklicherweise führte anschließender Einsatz von mehreren Ausschussmitgliedern zu einer Revision der Entscheidung.
 
Diese Geschichte weckte plötzlich Erinnerungen über ein „kriminelles Vorkommnis“ in meinem dänischen Leben. Es ist sogar veröffentlicht im mit Begeisterung für die Stadt verfassten Reiseführer „Kopenhagen – Merian Momente“ von 2017: „Ich radelte im schönsten Sonnenschein durch die Innenstadt am Nytorv. Wie fast jeder hier rollte ich bei Rot langsam über die Fußgängerampel am Strøget, der Einkaufsmeile. ‚Hast du einen Moment Zeit?’, rief mir eine Frau im Sommerkleid lächelnd zu. „Klar,“ flötete ich zurück und sprang mit Schwung vom Rad. ‚Du hast gerade ein paar Verkehrsregeln verletzt’, sagte die Kopenhagenerin, immer noch lächelnd, zeigte ihre Dienstmarke vor und verpasste mir einen Strafzettel.“
 
An die charmante Ordnungshüterin habe ich immer gerne und voll Wärme zurückgedacht. Nur in dem Augenblick nicht, als mir klar wurde, dass unsere Begegnung Sprengstoff ist für die Bewerbung um die dänische Staatsbürgerschaft. Ich hatte sie ja schon abgeschickt. Auch wenn mancher jetzt ungläubig abwinken wird: Ich habe nachträglich „gestanden“ und das angeführte Zitat aus dem Reiseführer auch dem Einbürgerungsamt geschickt.

Opposition gegen einen Diktator gilt auch als kriminell

Was dänische Politiker mir in Interviews (für ein geplantes Buch) erzählt haben, bestätigt den Eindruck von verrückten Regeln und vollständiger Willkür bei ihrer Anwendung. Nur, dass es viel weniger erheiternd zugeht als bei meiner Fahrrad-Geschichte.
 
Ein Mitglied des Einbürgerungsausschusses im Parlament berichtet: „Wir bekamen einen Fall mit einer Frau, die nach der Flucht aus Weißrussland Asyl in Dänemark bekommen hatte. Sie gab an, dass sie für ihre Aktivitäten beim Kampf um Demokratie zu Gefängnis in Weißrussland verurteilt wurde. Das war der Grund für ihre Flucht und auch der Grund, dass ihr Asyl gewährt wurde. Sie fügte ihrem Antrag auf Staatsbürgerschaft die Asylpapiere als Beweis dafür an, dass sie im Gefängnis gesessen hat. Genau das hatte zur Folge, dass ihr Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde.“
 
Kristallklar logisch ist das, und jeder wird es einsehen: Opposition gegen den weißrussischen Diktator Lukaschenko gilt für dänische Behörden natürlich als „kriminelles Vorkommnis im Ausland“. Dass diese Bewerberin am Ende doch die dänische Staatsbürgerschaft bekommen hat, ist nur ihrem Kontakt mit einem bestimmten Parlamentsmitglied zu verdanken, der eine Abstimmung zu ihren Gunsten erwirkte.

Die Parlamentsmitglieder können sich gar nicht mit jedem Fall befassen

Der Einbürgerungsausschuss ist der Behörde übergeordnet als oberste Instanz und betreibt dabei Gesetzgebungsarbeit nach Art. 44 der Verfassung: „Kein Ausländer kann die Staatsbürgerschaft anders als per Gesetz bekommen.“ Diese seltsame Konstruktion aus dem Jahr 1849 bedeutet auch 150 Jahre später, dass Antragsteller entweder mit ihrem Namen in einem Gesetzestext auftauchen oder bei Ablehnung des Antrages eben ausgelassen werden. Es gibt kein Recht auf Anfechtung oder Klage vor Gericht. Auch das eine überraschende Zeitreise in die Vergangenheit.
 
Normalerweise legt die Behörde dem Parlamentsausschuss einen Fall vor, wenn sie sich der Entscheidung nicht sicher ist oder Antragsteller um Befreiung von einer Vorschrift gebeten haben. In der Regel geht es dabei um krankheitsbedingte Handicaps (attestiert von Ärzten) als Hindernis bei den Einbürgerungs- und Sprachtests. Im Laufe einer Ausschusssitzung behandeln die Mitglieder zwischen fünf und 100 Einzelfälle. Kurz vor einer Sitzung mit 40 Fällen durfte ich mal den turmhohen Papierstempel dazu bestaunen. 40 Einzelfälle mit existenzieller Bedeutung für die Antragsteller. 

Welches Parlamentsmitglied könnte wohl in der Lage sein, all dies durchzuarbeiten?

Wohl keins. Die Zeitung „Politiken“ berichtete 2015 über zwei gleichaltrige irakische Brüder, die mit einem Anwalt wegen extremer und praktisch identischer Handicaps die Befreiung von den Sprach- und Einbürgerungstests beantragt hatten. Während ein und derselben Sitzung bekam der eine die Staatsbürgerschaft zuerkannt, der Antrag des anderen wurde abgelehnt.

Die Zahl der muslimischen Staatsbürger soll sinken

Das Ungewöhnliche an der Geschichte der Brüder – abgesehen von der Absurdität der Ungleichbehandlung – bestand darin, dass sie bekannt wurde. Sitzungen des Einbürgerungsausschusses und Abstimmungen sind geheim. Es gibt keine Protokolle. Kein Gericht, kein Ombudsmann und am allerwenigsten die Betroffenen können Rechenschaft verlangen.
 
Deshalb präsentiere ich hier auch nur Beispiele mit einem positiven Abschluss, weil irgendjemand den Fall öffentlich gemacht hat. Wir sehen nicht mehr als die Spitze des Eisbergs. Was ist mit all den anderen, die still aufgegeben haben nach der Ablehnung ihres Antrags? Weil sie weder von der Möglichkeit wussten, ein Parlamentsmitglied oder Journalisten anzusprechen. Oder weil sie während des alles andere als transparenten Antragsprozesses ganz einfach Angst bekamen.
 
Christian Langballe von der (rechtspopulistischen) Dänischen Volkspartei war Vorsitzender im Einbürgerungsausschuss, bis er bei der Folketings-Wahl im Juni durchfiel. Er hat mir erklärt, dass er so gut wie immer mit Nein stimmt, wenn Antragsteller „aus einem Land in Nahost kommen“. Er habe mit Hinblick auf neue muslimische Staatsbürger in Dänemark ganz einfach ein Interesse daran, dass „die Zahl heruntergeht“.
 
Freundlich lächelnd bestätigte Langballe meine Vermutung, dass es bei den Entscheidungen des Ausschusses eigentlich gar nicht um die Einzelfälle geht, sondern dass es in Wirklichkeit ein politischer Kampf um die Mehrheit ist: „Absolut.“ So sei es gewesen, sagt er, seit es seiner Partei gelungen sei, „die Staatsbürgerschaft zu politisieren“ und dabei vor allem (die rechtsliberale Partei) Venstre und später auch die Sozialdemokratie auf diese Linie zu bringen.

Die Ausländerpolitik soll „stramm“ bleiben

Ich hätte all das im heutigen Rechtsstaat Dänemark nicht für möglich gehalten. Dass ich ein naiver Idiot war, machte mir ein Parlamentsmitglied mit einem einzigen Satz aus der Arbeit im Einbürgerungsausschuss klar: „Das Ganze ist einfach nur Bingo, ein Lotteriespiel.“
 
Bis zur Entscheidung über unsere Anträge vergehen normalerweise jeweils zwei bis drei Jahre. Vermutlich auch ein Europarekord ohne Grund zum Stolz. Ende 2018 ist noch ein halbes Jahr Wartezeit obendrauf gekommen. Seitdem können wir auch mit endgültig positiver Entscheidung erst neuer Staatsbürger werden, wenn wir an einer speziellen Zeremonie teilgenommen haben.
 
Zu dieser Zeremonie gehört der Zwang, einem Repräsentanten des Staates die Hand zu geben: „von Angesicht zu Angesicht“, „ohne Handschuhe mit flacher Handfläche an flacher Handfläche“ – „um in feierlicher Form und ganz konkret den Moment im Leben der Teilnehmer zu markieren, in dem sie dänische Staatsbürger werden.“ (Ministerielle Anweisung an alle Kommunen).
 
Das ist wohl der passende Abschluss für den durchweg deprimierenden Weg als Antragsteller. Die Rechtspopulisten haben ihn über viele Jahre mit einem endlosen und wirren Verschärfungs-Irrsinn ihren Stempel aufgedrückt. Bei den Wahlen im Juni sind sie von 21 auf acht Prozent gestürzt. Die Hoffnung auf Besserung hält sich trotzdem in Grenzen, bis zum Beispiel mein Antrag in vermutlich zwei Jahren zur Entscheidung ansteht.
 
Die neue Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat
angekündigt, sie wolle eine weiter „stramme“ Ausländerpolitik führen, „mit gesundem Menschenverstand, aber nicht verrückt“.

Ihre sozialdemokratische Partei hat die Politik der Populisten in Sachen Zuwanderung fast komplett übernommen. Ausdrücklich auch beim komplett verrückten Einbürgerungsrecht.


Redaktion: Bent Freiwald; Schlussredaktion: Vera Fröhlich;Bildredaktion: Rico Grimm.