1. Indisches Parlament führt Frauenquote ein
Im Jahr 1966 wurde Indira Gandhi zur Premierministerin Indiens gewählt. Sie war die erste und bislang auch letzte Frau in diesem Amt. Damals war sie überhaupt erst die zweite Frau weltweit, die ein solches Amt bekleidete. Das ist nun fast 60 Jahre her. Frauen sind aber bis heute im indischen Parlament unterrepräsentiert. Ihr Anteil an den Abgeordneten liegt nur bei knapp 13 Prozent. Um das zu ändern, haben die Parlamentarier in dieser Woche beschlossen, künftig jeden dritten Platz im Unterhaus sowie in Regionalparlamenten für Frauen zu reservieren. Premierminister Narendra Modi bewertete dies als „entscheidenden Moment auf der demokratischen Reise unserer Nation“. Es sei ein historischer Schritt, um die Stimmen der Frauen besser zu hören, sagte Modi. Bis die Frauenquote in Kraft tritt, kann es allerdings bis 2029 dauern.
2. Ein Molekül bringt den Durchbruch in der Zahnmedizin
Forschung und Wissen am 15.09.2023
Wann warst du das letzte Mal bei deiner Zahnärztin zur Kontrolle? Du weißt es nicht? Dann geht es dir so, wie vielen anderen Menschen auch. Das daraus resultierende Problem liegt auf der Hand – oder im Mund: Karies und andere Zahnerkrankungen werden entweder spät oder gar nicht erkannt. Der Mund ist ein großer Pool voll mit Bakterien. Diese ziehen nach und nach einen Biofilm über die Zähne. Der schützt aber nicht die Zähne, sondern im Gegenteil die Bakterien selbst, sodass sie darunter weiter ihr Unwesen treiben können. Nun haben Forscher:innen der Ben-Gurion University of the Negev (BGU), der National University of Singapore (NUS) und der Sichuan-Universität gemeinsam ein natürliches Molekül entdeckt, welches den schädlichen Biofilm fast komplett zerstört. Das natürliche Molekül 3,3’-Diindolylmethan (DIM) hemmt das Wachstum der Bakterien und kann so zum Beispiel Karies entgegenwirken. Doch nicht nur ein Molekül gegen Karies haben die Forscher:innen entdeckt. Bisindol ist ein Molekül, welches in der Lage ist, Krebs im Mundbereich zu hemmen. Diese beiden Moleküle könnten nun in Mundhygieneprodukte eingearbeitet werden, wie zum Beispiel in Zahnpasta oder in Mundspülungen.
3. Der bundesweite Warntag war erfolgreich
Am 14. September fand der bundesweite Warntag statt. Dieser hat laut offiziellen Angaben deutschlandweit 97 Prozent der Menschen erreicht. Bei vergangenen Warntagen kam es oft vor, dass nur sehr wenige Menschen erreicht wurden. Im Ernstfall wären weite Teile des Landes nicht vor beispielsweise Naturkatastrophen gewarnt worden. Aufgrund der hohen Reichweite in diesem Jahr ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sehr zufrieden. Gewarnt wurde auf einer Vielzahl von Kommunikationswegen, darunter zum zweiten Mal über den Warnkanal Cell Broadcast für Handys, Warn-Apps wie „Nina”, Rundfunk- und Fernsehwarnungen, Sirenen, Informationstafeln in Städten und Warnungen an Bahnsteigen und in Zügen der Deutschen Bahn. Mit diesem jährlich stattfindenden Warntag möchte das Bundesamt testen, wie viele Menschen es in einer Notsituation erreichen kann. Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte den Tag „einen großen Erfolg“.
4. „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ startet einen neuen Volksentscheid
Nachdem die Menschen in Berlin im September 2021 mehrheitlich für die Enteignung von großen Wohnungskonzernen gestimmt hatten, enttäuschte sie die damalige Landesregierung, indem sie das Volksbegehren nicht umsetzte. Dass dadurch nicht nur das Vertrauen in staatliche Organisationen und unsere Demokratie schwindet, sondern auch das Problem auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht gelöst ist, liegt auf der Hand. Aber was tun? Einfach alles nochmal, aber dieses Mal richtig, so die Antwort der Aktivist:innen. Statt eines einfachen Volksentscheides soll der Volksentscheid diesmal mit einem konkreten Gesetzentwurf verbunden sein, kündigten die Aktivist:innen auf einer Pressekonferenz an. Der Entwurf soll in einem Jahr vorgelegt werden.
5. Rechte indigener Bevölkerung in Brasilien werden gestärkt
In Brasilien hat der Oberste Gerichtshof entschieden, die Ausweisung von Schutzgebieten für indigene Völker zu stärken. Zur Debatte stand ein Antrag der Agrarlobby, der eine Stichtagsregelung vorsah. Somit hätten dann nur die Gruppen Anspruch auf Land erheben können, die nachweisen, dass sie vor dem Inkrafttreten der brasilianischen Verfassung im Jahr 1988 dort gelebt hatten. Das stellt für viele indigene Gruppen ein Problem dar. Denn viele ihrer Vorfahren wurden während der Militärdiktatur von 1964 bis 1985 von ihrem angestammten Land vertrieben. Mit neun zu zwei Stimmen entschieden sich die Richter:innen gegen den Vorschlag der Agrarlobby. Die Richterin Cármen Lúcia sprach von einer „unbezahlbaren Schuld“ der brasilianischen Gesellschaft gegenüber den indigenen Völkern und der Richter Luiz Fux betonte: „Diese Ländereien müssen unter dem Schutz des Staates stehen.“ Für die indigene Bevölkerung ist dies ein Tag zum Feiern, was sie auch vor dem Gerichtsgebäude taten.
Schlussredaktion: Susan Mücke, Bildredaktion: Philipp Sipos; Audioversion: Iris Hochberger