1. Schildkröten bekommen Rechte
Lederschildkröten sind Meeresschildkröten, die in allen Weltmeeren leben, und sie sind eine gefährdete Art. Vor allem der Klimawandel, unregulierter Tourismus und der Fischfang machen den Tieren zu schaffen. Ein neues Gesetz in Panama garantiert ihnen deshalb jetzt das Recht, in einer gesunden Umwelt zu leben, die frei von Verschmutzungen und anderen negativen menschlichen Einflüssen ist. Zusätzlich verbietet es den nationalen und internationalen Handel mit den Schildkröten und deren Eiern. Das Gesetz erlaubt es allen panamaischen Bürger:innen, vor Gericht Stimme für die Schildkröten zu ergreifen. Sie können den Staat, Unternehmen und Privatpersonen im Namen der Schildkröten verklagen. Das Besondere an dem Gesetz ist, dass den Schildkröten als lebenden Kreaturen ausdrücklich Rechte zugestanden werden und diese auch so genau formuliert sind, dass sie tatsächlich eingeklagt werden können. Ein Komitee erforscht die Schildkröten weiter und überwacht, wie das Gesetz umgesetzt wird.
2. Alte Windeln wegwerfen? Nein, Häuser daraus bauen!
Redaktionsnetzwerk Deutschland am 21. Mai 2023
Benutzte Wegwerfwindeln gehören eigentlich nur noch auf die Mülldeponie oder in die Verbrennungsanlage. Oder man baut damit ein Haus. Das hat eine Gruppe Forscher:innen der japanischen Kitakyushu-Universität herausgefunden, die nach umweltfreundlichen Baumaterialien suchte. Werden die getragenen Windeln gewaschen, desinfiziert und geschreddert, können sie den Sand in Beton teilweise ersetzen. In einem einstöckigen Haus sind das in den tragenden Bauteilen bis zu 27 Prozent des Sands im Beton und bis zu 40 Prozent des Sands im Mörtel. Die Bauindustrie ist eine der größten Verursacher:innen von CO2 weltweit. Hohe Materialkosten verhindern in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aber oft nachhaltigeres Bauen. Die Windeln könnten hier helfen: Mit ihnen zu bauen, ist nicht nur kostengünstiger als mit anderen Materialien, es entlastet zusätzlich auch die Mülldeponien.
3. Ein neues Gesetz schützt Whistleblower
Beschäftigte, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, sollen zukünftig besser geschützt werden. Am 11. Mai hat der Bundestag dazu das „Hinweisgeberschutzgesetz“ verabschiedet. Es soll Whistleblower vor Entlassungen und anderen negativen Konsequenzen schützen. Auch Personen, die nicht strafbare, aber dennoch verfassungsfeindliche Aussagen von Beamten melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz. Das Gesetz sieht die Einrichtung von internen und externen Meldestellen vor. Bevor sie das Gesetz verabschiedeten, hatten sich der Bund und die Länder monatelang gestritten. Nachdem der Bundesrat einen ersten Entwurf gekippt hatte, berief der Bundestag den Vermittlungsausschuss ein – und das erfolgreich. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die eigentlich schon Ende 2021 deutsches Recht hätte werden müssen. Mitte Juni soll das „Hinweisgeberschutzgesetz“ dann in Kraft treten.
4. Wetter-Warnsysteme retten Leben
Luzerner Zeitung am 22. Mai 2023
Seit Jahren gibt es durch die Erderwärmung immer mehr Extremwetter-Ereignisse, gleichzeitig sterben dadurch immer weniger Menschen. Der Grund: Wetter-Frühwarnsysteme. Sie sorgen für einen drastischen Rückgang der Todesopfer: In den 1970ern kamen noch mehr als 500.000 Menschen bei Stürmen, Überflutungen, Dürren und anderen Extremwetter-Ereignissen um. Im vergangenen Jahrzehnt starben dabei weniger als 200.000. Bisher hat nur die Hälfte der Weltbevölkerung Zugang zu solchen Frühwarnsystemen. Die Vereinten Nationen möchten deshalb, dass bis 2027 jeder Mensch durch entsprechende Systeme geschützt ist. Der Nutzen von Frühwarnsystemen zeigte sich zuletzt beim Zyklon „Mocha“ in Myanmar und Bangladesch. Laut der Weltwetterorganisation hätten solche tropischen Wirbelstürme früher zu Zehntausenden Toten geführt, jetzt beliefen sich die Opferzahlen auf einige Hundert.
5. Brasilianische Umweltbehörde verbietet Ölbohrung
Eigentlich wollte der brasilianische Ölkonzern Petrobras an der Mündung des Amazonas in den Atlantik Probebohrungen durchführen. Das Unternehmen wartete nur noch auf die Lizenz der Umweltbehörde Ibama, die hat die Bohrungen jetzt aber verboten. Es gebe starke Zweifel, ob die Bohrungen in einem ökologisch so sensiblen Gebiet wirklich sicher durchgeführt werden könnten. Die Pläne von Petrobras sahen unter anderem keine Garantien für den Schutz der Tierwelt bei möglichem Austreten von Öl in die Umwelt vor. Darüber hinaus sei unklar, wie sich die Bohraktivitäten auf den Lebensraum der indigenen Bevölkerung auswirken würden. Petrobras sagt, man habe alle Auflagen eingehalten und will nun gegen die Entscheidung klagen. Unter dem vorigen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro waren Umweltschäden oft in Kauf genommen und mit wirtschaftlicher Notwendigkeit begründet worden. Die neue Regierung unter Präsident Lula da Silva schlägt bisher einen Kurs in Richtung mehr Umweltschutz ein.
Redaktion: Bent Freiwald, Bildredaktion: Philipp Sipos, Audioversion: Iris Hochberger